Teilen:

Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung im Teilhaushalt 06.30
Hilfe für junge Menschen und ihre Familien


Letzte Beratung
Dienstag, 17. Dezember 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5200

Der Rat der Stadt stimmt der Genehmigung einer eheblichen überplanmäßigen Aufwendung im Teilhaushalt 06.30 für die Leistungsgewährung der Hilfen zur Erziehung für das Haushaltsjahr 2019 von insgesamt 1.260.000 € zu, die sich wie folgt verteilt:

65.000 € beim Kostenträger 363300120 / Sachkonto 533201 - Gemeinsame Unterbringung von Eltern mit ihren Kindern (§ 19 SGB VIII)

80.000 € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 533203 - Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)

315.000 € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 533202 - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII)

110.000 € beim Kostenträger 363300720 / Sachkonto 533206 – Stationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder (§ 35a SGB VIII)

100.000 € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 533204 – Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)

80.000 € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 533205 – Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)

510.000 € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 523200 – Erstattungen für Aufwendungen an Gemeinden (GV)

Deckung:

171.000 € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 448200 – Erstattungen von Gemeinden (GV)

1.051.000 € beim Kostenträger 611000150 / Sachkonto 458233Auflösung Rückstellung steuerkraftabhängige Umlage

38.000 € beim Kostenträger 611000150 / Sachkonto 401300 – Gewerbesteuer

gez. Nelles 03.12.19 . gez. Nießen 03.12.19 .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. Brings 29.11.19 . gez. Bremen 02.12.19 .

Fachdienstleiter Stadtkämmerer

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Rat der Stadt wurde bereits in seiner Sitzung am 05.11.2019 im nicht-öffentlichen Teil über die Notwendigkeit einer Beschlussfassung zu einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung im erweiterten Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung informiert (vgl. VO/19/0318).

Die hier dargestellten Erkenntnisse des Jugendhilfe-Controllings resultieren im Wesentlichen aus dem Instrument der Fallinventurtabelle, das im Zuge der Organisationsuntersuchung des Unternehmens „IMAKA Institut für Management GmbH“ entwickelt wurde. Die Fallinventurtabelle bildet konkret, durch die Betrachtung von Mittelbindungen und Prognosen in Einzelllen des erweiterten Leistungsbereichs der Hilfen zur Erziehung, die dort zu erwartenden Ausgaben ab. Auch wenn dieses Instrument ein sehr fundiertes Finanzcontrolling ermöglicht, muss der Hinweis erfolgen, dass Hilfeverläufe in diesem Leistungsbereich nicht starr verlaufen, permanente Nachsteuerungen der Sachbearbeiter erfordern und die daraus resultierende Abweichungen fortlaufend berücksichtigt werden müssen.

Zur bestmöglichen Steuerung dieser vielfältigen Hilfeverläufe wurden unter Berücksichtigung qualitativer Standards Prozesse beschrieben, die eine rechtliche, fachliche und finanzielle Überprüfung jedes Einzelfalls garantieren, so dass die Berechtigung der Hilfegewährung im Nachgang nicht hinterfragt werden muss.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich nunmehr auf die Datengrundlage mit Stand vom 22.11.2019 (siehe Anlage 1).

hrend man bei den tatsächlich geleisteten Aufwendungen aktuell noch bei rund 440.000 € unter dem Haushaltsansatz liegt, weist die Fallinventurtabelle für das Haushaltsjahr 2019 eine erwartete Überschreitung von etwa 1.260.000 € auf.

Es erscheint sinnvoll, diese Überschreitung differenziert zu betrachten und die nicht steuerbaren Kostenerstattungen an andere Gemeinden separat zu beschreiben.

Dabei werden für die „Hilfen zur Erziehung“ Mehraufwendungen von insgesamt rund 750.000 € im Haushaltsjahr 2019 erwartet. Damit liegen die Gesamtausgaben in diesem Bereich um 7,4% über den Ausgaben im Jahre 2018. Die geplanten Einsparungen in diesem Bereich konnten somit nicht erreicht werden.

In der Analyse können für diese Mehraufwendungen drei zentrale Gründe festgestellt werden:

  1. In fast jeder kostenintensiven stationären bzw. teilstatioren Hilfeart ist eine leichte

Fallzahlsteigerung zu erkennen, die die Auswirkungen des bereits in 2018 entstandenen hohen Fallzahlniveaus (siehe VO/18/0461) insgesamt deutlich verstärkt.

  1. Besondere Einzelfälle wie beispielsweise eine kürzlich notwendige Inobhutnahme von

gleichzeitig 6 Kindern oder die Unterbringung eines Jungen mit einer Teilhabebeeinträchtigung im Rahmen der stationären Eingliederungshilfe mit monatlichen Ausgaben von rund 12.000 €, der eigentlich stationär in der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht werden sollte, haben erhebliche finanzielle Auswirkungen.

3. Die anfallenden Kosten für Neufälle eines Haushaltsjahres werden erst seit 2018 verlässlich

betrachtet, so dass es in der Planung des Haushaltsjahres 2019 noch keine

entsprechenden Erfahrungswerte gab. Hier wird mittlerweile sichtbar, dass die

Planungsgröße für die Aufwendungen in Neufällen deutlich zu gering ausfiel (etwa 100.000

).

Zusätzlich wird mit einer überplanmäßigen Aufwendung bei der „Kostenerstattung an Gemeinden“ in Höhe von 510.000 € gerechnet. Diese treten im Zuge von Wechseln in der örtlichen Zuständigkeit auf, zum Beispiel insbesondere durch Veränderungen des Aufenthalts von Sorgeberechtigten und sind daher keinesfalls steuer- oder planbar. Neben den laufenden Kostenerstattungen wurden durch den Fachdienst 3.3 alle noch offenen Erstattungen an andere Träger ermittelt. Diese werden mit für das Haushaltsjahr 2019 relevanten Aufwendungen in Höhe von insgesamt etwa 840.000 € kalkuliert, die aus insgesamt 43 Fällen von Kostenerstattungen resultieren.

Folgende Erstattungsfälle tragen erheblich zu der auffälligen Kostensteigerung im Vergleich zum Vorjahr bei:

Fallübernahme von 3 stationär in Einrichtungen untergebrachter Geschwister nach § 34 SGB VIII mit prognostizierten Aufwendungen in 2019 von insgesamt 245.000 €

2 laufende Kostenerstattungsfälle in intensiver Form der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII mit prognostizierten Aufwendungen in 2019 von 40.000 € bzw. 45.000 €

Fallübernahme von 2 teuren stationären Heimunterbringungen nach § 34 SGB VIII mit prognostizierten Aufwendungen in 2019 von 50.000 € bzw. 53.000 €

Kostenträgerschaft für die Unterbringung einer Jugendlichen in einer Einrichtung des LVR mit prognostizierten Aufwendungen in 2019 von 33.000 €

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Vorbehaltlich der tatsächlichen Ausgabenentwicklung in den Hilfen zur Erziehung lassen sich die finanziellen Auswirkungen nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt zusammenfassen:

Mehrausgaben in 2019:

65.000 € beim Kostenträger 363300120 / Sachkonto 533201 - Gemeinsame Unterbringung von Eltern mit ihren Kindern (§ 19 SGB VIII)

80.000 € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 533203 - Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)

315.000 € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 533202 - Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34 SGB VIII)

110.000 € beim Kostenträger 363300720 / Sachkonto 533206 Stationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder (§ 35a SGB VIII)

100.000 € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 533204 Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)

80.000 € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 533205 Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§ 42 SGB VIII)

510.000 € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 523200 Erstattungen für Aufwendungen an Gemeinden (GV)

Deckung:

171.000 € beim Kostenträger 363300620 / Sachkonto 448200 Erstattungen von Gemeinden (GV)

1.051.000 € durch außerplanmäßige Auflösung einer im Jahresabschluss 2018 gebildeten Rückstellung zum Ausgleich von Belastungen aus steuerkraftabhängigen Umlagen (KT 61100015 / Sachkonto 401300)

38.000 € beim Kostenträger 611000150 / Sachkonto 401300 Gewerbesteuer

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Eltern haben bei der Erziehung ihrer Kinder einen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für die Entwicklung des Kindes/ Jugendlichen geeignet und notwendig ist. Damit sollen Eltern in Würselen bei Bedarf unterstützt werden, um auf Dauer mit ihren Kindern und als Familie zurechtzukommen.

Anlagen

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 HH 2019 Aufwendungen HzE


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 17. Dezember 2019Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Details
Tagesordnung