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Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
hier: Fortschreibung der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2020/2021


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. Februar 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5217

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage aufgeführten Gruppenformen für das

Kindergartenjahr 2020 / 2021 für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Würselen.

gez. Arno Nelles

gez. Roger Nießen

Bürgermeister

Beigeordneter

gez. Hans Brings

gez. Svenja Willeke

Fachdienstleiter

Sachbearbeiter

gez. ./.

gez. ./.

Stadtkämmerer

Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Gemäß § 19 Abs.3 des Kinderbildungsgesetzes NRW ist jährlich im Rahmen der Jugendhilfeplanung zu entscheiden, welche der nach § 19 Abs.1 gesetzlich vorgegebenen Gruppenformen mit welchen Betreuungszeiten in den Einrichtungen angeboten werden sollen.

Soweit erforderlich, können grundsätzlich Gruppenformen und Betreuungszeiten dabei kombiniert werden. Die Jugendhilfeplanung hat sicher zu stellen, dass der Anteil der Pauschalen für über dreijährige Kinder, die in den Gruppenformen I und III nach der Anlage zu § 19 mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit betreut werden, den Anteil, den das Jugendamt in der verbindlichen Mitteilung zum 15. März des Vorjahres angemeldet hat, nicht um mehr als vier Prozentpunkte übersteigt.

Auf Grundlage der am 09. September 2019 durch das Einwohnermeldeamt ermittelten Kinderzahlen* wurde der Bedarf an Plätzen ermittelt und am 9. Dezember 2019 in der Trägerkonferenz vorgestellt.

(*Abfrage der regio iT., basierend auf den Meldungen des Einwohnermeldeamtes)

Im Nachgang hat sich bei der AWO (Arbeiterwohlfahrt) noch eine Änderung ergeben, die bei der vorliegenden Berechnung berücksichtigt wurde.

r die Bedarfsberechnung wird im Kindergartenjahr 2020/21 eine Versorgungsquote von 45 % bei den unter 3 jährigen Kindern und ein 100%iger Bedarf an Betreuungsplätzen bei den über 3 Jährigen unterstellt.

Kernjahrgang 3- 6 Jahre1151 Plätze

davon integrativ47 Plätze

Kinder unter 3 Jahre224 Plätze (+ 200 Plätze in der Tagespflege)

davon integrativ5 Plätze

Demgegenüber besteht ein Platzangebot von 1091 bei den Kernjahrgängen und 287 Plätzen für die unter 3 Jährigen. Zusätzlich werden noch 200 Plätze in der Tagespflege zur Verfügung gestellt.

Ab Februar 2021 ist mit der Fertigstellung des Familienzentrums Heidegarten zu rechnen, so dass dann für die Kernjahrgänge 1093 und für die unter 3Jährigen 305 Plätze zur Verfügung stehen.

Die fehlenden Kapazitäten könnten durch Überbelegung (2 Kinder pro Gruppe) kompensiert werden.

Die bisherige KiTa- Bedarfsplanung hat eine Reduzierung der Gruppengröße bei Betreuung von Einzelintegrationsplätzen nicht berücksichtigt, da zunächst die Versorgung aller Kinder im Vordergrund stand. Ebenfalls bisher nicht berücksichtigt wurde die mittlerweile zunehmende Anzahl von schulreifen Kindern, die zurückgestellt werden und ein weiteres Jahr im Kindergarten verbleiben. Es handelt sich hierbei um +10 Kinder als Differenz zur Zurückstellung und vorzeitigen Einschulung.

Berücksichtigt man diese beiden Faktoren erhöht sich der Bedarf um 10 Plätze (Rückstellung) bei den Kernjahrgängen auf 1161 Plätze und mindert sich das Angebot aufgrund der empfohlenen Inklusionsreduzierung auf 1068 Plätze.

In der Trägerkonferenz am 09.12.2019 wurde den Trägern die Bedarfsplanung vorgestellt.

Anschließend wurde mit den Trägern in Einzelgesprächen die Möglichkeit der Gruppenumwandlungen geprüft, sofern bestehende Zweckbindungen von U3 Plätzen nicht betroffen sind.

In Einzelgesprächen trugen die Trägervertreter vor, dass sie grundsätzlich mehr unter Dreijährige auf der Warteliste haben als über Dreijährige und dass eine Gruppenumwandlung dazu führen würde, dass die Geschwisterkinder nicht aufgenommen werden können.

r das Kindergartenjahr 2020/21 wurde daher vereinbart, dass bei der Aufnahme zunächst die über Dreijährigen berücksichtigt werden sollten.

Da weitere Neubaugebiete geplant sind, wird die Bedarfsplanung ohnehin zeitnah angepasst werden. Hierbei ist dann zu prüfen, ob ein weiterer Ausbau von KiTa- Plätzen erforderlich sein wird.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die in der Bedarfsplanung dargestellten Gruppen sind im Haushalt 2020 und 2021 berücksichtigt.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Der bedarfsgerechte Ausbau von Kindertagesstättenplätzen ist zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 6 Jahren notwendig.

 

 

Anlagen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 06. Februar 2020Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Jugendhilfeausschuss
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