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Korrektur des Beschlusses des Wahlausschusses vom
[30.07.2020](si010.asp?YY=2020&MM=07&DD=30 "Sitzungskalender 07/2020 anzeigen"
) bzgl. der Zulassung der Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen am
[13.09.2020](si010.asp?YY=2020&MM=09&DD=13 "Sitzungskalender 09/2020 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Mittwoch, 30. September 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 1.1
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5368

Der Wahlausschuss beschließt folgende Änderung im Vergleich zum Beschluss vom Tagesordnungspunkt 3 der Sitzung des Wahlausschusses vom 30.07.2020 zur Zulassung der Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen am 13.09.2020:

Im Wahlbezirk 180 wird der Bewerber Herr Werner Zibulka aus den zugelassenen Wahlvorschlägen gestrichen, da kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde. Insofern ist kein Wahlvorschlag der Partei „Die PARTEI“ für den Wahlbezirk 180 zugelassen und sie stellt in diesem Wahlbezirk keinen Wahlbezirkskandidaten.

Es wird klargestellt, dass alle übrigen zugelassenen Wahlvorschläge gemäß des Beschlusses vom 30.07.2020 (Tagesordnungspunkt 3 der Sitzung vom 30.07.2020) unverändert bleiben und von dieser Änderung nicht berührt werden.

Teil des Beschlusses ist der neue Anhang IV – Zugelassene Wahlvorschläge in der die Änderung im Wahlbezirk 180 und ansonsten der unveränderte Beschluss zum Tagesordnungspunkt 3 vom 30.07.2020 ersichtlich werden.

gez.Nelles | 03.08.2020. gez. Klar | 03.08.2020

rgermeister Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Bei der Zulassung der Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen 2020 hat der Wahlausschuss mit Beschluss in der Sitzung vom 30.07.2020 versehentlich Herrn Werner Zibulka für die Wahl im Wahlbezirk 180 zuglassen. Herr Zibulka ist jedoch bereits am 03.03.2020 verstorben.

Chronologischer Ablauf

Herr Werner Zibulka ist am 03.03.2020 verstorben.

Gemäß Niederschrift der Mitgliederversammlung der Partei „die PARTEI“ zur Aufstellung von Wahlbewerbern r die Kommunalwahl am 13.09.2020 wurde Herr Zibulka jedoch am 19.06.2020 als Kandidat für den Wahlbezirk 180 aufgestellt. Dies geht aus der am 14.07.2020 beim Wahlamt der Stadt Würselen eingereichten Niederschrift über die Mitgliederversammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen gemäß Anlage 9a Kommunalwahlordnung NRW hervor.

Die PARTEI reichte über die Parteienkomponente exportierte Wahlvorschläge ein. Diese wurden in den Votemanager importiert. Unter diesen Wahlvorschlägen war auch Herr Zibulka.

Die PARTEI machte bei Einreichung der Wahlvorschläge darauf aufmerksam, dass für den Wahlbezirk 180 kein Wahlvorschlag eingereicht wird, da der Kandidat bereits verstorben sei und auch keine Nachnominierung stattfinden soll. Daher ging das Wahlamt fälschlicherweise davon aus, dass r den Wahlbezirk auch gar kein Kandidat bei der Mitgliederversammlung aufgestellt wurde.

Trotz mehrfacher Kontrolle durch das Personal vom Wahlamt ist nicht aufgefallen, dass Herr Zibulka zwar auf der Liste der eingereichten Wahlvorschläge steht, er auch in den Votemanger importiert wurde, jedoch gar kein schriftlicher Wahlvorschlag gemäß Anlage 11a der Kommunalwahlordnung NRW, keine Zustimmungserklärung und auch keine sonstigen notwendigen Unterlagen für die Zulassung von Herrn Zibulka im Wahlbezirk 180 eingereicht. Insofern ist gar kein gültiger Wahlvorschlag zustande gekommen.

Der Wahlvorschlag der PARTEI für den Wahlbezirk 180tte dem Wahlausschuss nicht zum Beschluss vorgelegt werden dürfen und der Wahlausschuss hätte den Wahlvorschlag nicht zulassen dürfen.

Ein solcher Fall ist in den einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen nicht geregelt. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht ist nun ein Wahlausschuss einzuberufen, der diesen Zustand korrigiert, da ansonsten eine Verfälschung des Wahlergebnisses durch etwaig auf den bereits im März verstorbenen Wahlbewerber entfallenen Stimmen stattfinden würde. Diese Verfälschung ist zu vermeiden. Da bislang noch keine Wahlhandlung stattfand, kann der Zustand durch die Korrektur dieser offensichtlichen Unrichtigkeit durch den Wahlausschuss korrigiert werden.

Da es sich um einen besonders dringenden Fall handelt, wird die Ladungsfrist verkürzt. Eine Verschiebung des Ausschusses auf einen anderen Tag ist nicht möglich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Keine

 

 

Anlage/n:

Anhang IV Zugelassene Wahlvorschläge


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 30. September 2020Sitzung des Wahlausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Wahlausschuss

Freitag, 07. August 2020Sitzung des Wahlausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Wahlausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug