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Bebauungsplan 182 (Gewerbegebiet Merzbrück);
hier: Satzungsbeschluss


Letzte Beratung
Dienstag, 01. September 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5373

Der Rat beschließt,

  1. die Behandlung der Stellungnahmen aus der 1. und 2. Offenlage sowie die Anpassung der Begründung und die Ergänzung der Textlichen Festsetzungen entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage Abwägung) sowie die redaktionelle Einfügung auf der Legende der Planzeichnung,

  1. die Ausführungen zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage,

  1. den Bebauungsplan 182 im Bereich Gewerbegebiet Merzbrück einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung gem. § 10 (1) BauGB

gez. Nelles, 12.08.2020gez. von Hoegen, 10.08.2020

rgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Leroy, 10.08.2020 gez. Hennig, 04.08.2020

SEW-ProkuristSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 182 im Bereich Gewerbegebiet Merzbrück beschlossen. Die Sitzungsvorlage ist unter VO/19/0274 im Ratsinformationssystem der Stadt Würselen einsehbar.

Der Entwurf zum Bebauungsplan einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen lagen in der Zeit vom 28.10.2019 bis 27.11.2019 einschließlich im Fachdienst 4.3 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Tger öffentlicher Belange wurden mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen und sollten in der Sitzungsvorlage VO/19/0381 am 17.12.2019 dem Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Rat vorgelegt werden. Nach Freigabe der Sitzungsvorlage ging eine Stellungnahme des Landesbetriebs Straßenbau Autobahnniederlassung ein. Darin wurde der im Verkehrsgutachten dargelegte Planfall F im Bereich des Anschlusses K 34 und des Autobahnanschlusses BAB44 kritisiert. Aufgrund der Stellungnahme musste das Verkehrskonzept überarbeitet werden. Der Punkt wurde folglich von der Sitzung abgesetzt. Weiterhin wurde nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde der landschaftspflegerische Begleitplan überarbeitet und die textlichen Festsetzungen entsprechend überarbeitet.

Das Verkehrskonzept sieht nun die Erschließung des Gewerbegebietes über zwei Zufahrten vor. Über diese zwei Zufahrten von der L223 und dem Kreisverkehr K34 aus kann der Verkehr besser ohne wesentliche Rückstaus abgewickelt werden. Auf der L223 in Höhe der Zufahrt zu den bereits vorhandenen Gewerbebetrieben muss eine Linksabbiegespur eingerichtet werden. Die Autobahnniederlassung hat diesem Konzept zugestimmt. Auch die Untere Naturschutzbehörde stimmte den neuen ökologischen Bewertungen im landschaftspflegerischen Begleitplan zu. Aufgrund der neuen Berechnungen mussten die textlichen Festsetzungen nach der 1. Offenlage geändert und die Begründung angepasst werden.

Der Plan wurde dann vom 27.05.2020 bis 10.07.2020 erneut öffentlich ausgelegt. Die gesetzlich vorgeschriebene Offenlagezeit wurde aufgrund der beschränkten Einsichtnahmemöglichkeiten wegen COVID-19 um 2 Wochen verlängert.

Die Stellungnahmen zur ersten und zweiten Offenlage werden in dem beiliegenden Vermerk zusammengefasst und mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen.

Zu beschließen sind auch das Ergebnis und die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3(1) BauGB. Der Vermerk dazu liegt in Anlage 4 der Sitzungsvorlage bei. Er wurde dem Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss zum Offenlagebeschluss am 24.09.2019 zur Kenntnis gegeben. Ebenfalls liegt das Protokoll der Bürgerversammlung vom 19.01.2019 in der Anlage bei. Von den Bürgern wurde sich bei der Bürgerversammlung nicht zu dem Gewerbegebiet geäert, sondern mehr mit dem geplanten Fluglandeplatz Merzbrück auseinandergesetzt.

In der Planzeichnung wurde zur zweiten Offenlage im nordöstlichen Bereich nachrichtlich die Grenze aus dem Planfeststellungsverfahren zum Verkehrslandeplatz Aachen-Merzbrück übernommen und das Plangebiet angepasst.

Aufgrund verschiedener Stellungnahmen werden die Begründung und die Textlichen Festsetzungen sowie die Planlegende redaktionell ergänzt (siehe Abwägung Anlage 1). Eine erneute Offenlage wird dadurch nicht erforderlich.

Die Verträge zur Herstellung der ökologischen Ausgleichsflächen sind von der SEW notariell gesichert worden. Die Begehbarkeit der Produktenfernleitung zur Anlage und Pflege des Blühstreifens durch die AKM ist im Grundbuch dinglich zu sichern.

Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung zu behandeln und die nach der Offenlage eingefügten Anpassungen in den Textlichen Festsetzungen, der Begründung und in der Legende der Planzeichnung zu übernehmen. Der Bebauungsplan 182 im Bereich Gewerbegebiet Merzbrück soll gem. § 10 (1) BauGB in der beigefügten Fassung einschl. Textlicher Festsetzungen als Satzung beschlossen werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes kann das Gewebegebiet erschlossen werden. Die Stadt ist über die AKM an den Kosten der Erschließung beteiligt.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

keine

 

 

Anlagen:

Anlage 1:Abwägung 1. und 2. Offenlage

Anlage 2: Übersicht Plangebiet BP 182

Anlage 3:Protokoll der Bürgerversammlung

Anlage 4:Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Anlage 5: Bebauungsplanentwurf BP 182

Anlage 6: Textliche Festsetzungen

Anlage 7: Begründung Teil A

Anlage 8: Begründung Teil B: Umweltbericht*

Anlage 9: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag*

Anlage 10: Entwässerungskonzept*

Anlage 11: Gefährdungsabschätzung hinsichtlich Altlasten*

Anlage 12: Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag*

Anlage 13: Verkehrsuntersuchung / Machbarkeitsstudie*

Anlage 14: Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung*

Anlage 15: Abschlussbericht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes*

Anlage 16: Zwischenbericht zur archäologischen Prospektion*

Die mit * gekennzeichneten Anlagen werden nicht gedruckt, sie sind im Ratsinformationssystem einsehbar.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 01. September 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 27. August 2020Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug