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Ausbau Lehnstraße von Aachener Straße (B 57) bis Klosterstraße;
hier: Vorstellung der Ausbauplanung


Letzte Beratung
Dienstag, 01. September 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.2
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5410

Der Rat zieht gemäß § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Würselen vom 15. März 2016 gemäß § 27 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Würselen die Entscheidungsbefugnis vom Technik- und Bauausschuss in der Sache Ausbau Lehnstraße an sich.

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt anhand der vorgestellten Ausbauplanung für die Lehnstraße von Aachener Straße (B57) bis Klosterstraße, die Ausarbeitung der Ausführungsplanung und die Durchführung der Submission gemäß Variante 4.

gez. i.V. von Hoegen . gez. von Hoegen .

Bürgermeister Erster u. Techn. Beigeordneter

gez. Fuß . gez. Ulrich .

Fachdienstleiter Sachbearbeiter

gez. Götz . gez. Hunscheidt .

Stadtkämmerer Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Ausbaubeschluss:

Die Lehnstraße liegt in einer Zone 30 und verläuft von der Aachener Straße über die Kreuzung mit der Bahnhofstraße bis zur Klosterstraße. Der Ausbau erfolgt von der Bahnhofstraße bis zur Klosterstraße als

Im Abschnitt Aachener Straße bis Bahnhofstraße erfolgt der Ausbau im Zweirichtungsverkehr, es werden beidseitig Gehwege und Längsparkplatze hergestellt. Die Fahrbahn wird in einer Breite von 5,25 m ausgebaut. Die Parkplätze werden aufgrund der Gesamtsituation 2,00 breit, die Gehwegbreiten liegen bei mindestens 1,50 m. Im Abschnitt Bahnhofstraße bis Klosterstraße bleibt die Einbahnstraße erhalten. Aufgrund des zugelassenen gegenläufigen Radverkehrs, werden aus Sicherheitsgründen vor den Häusern Lehnstraße 2A bis zur Bahnhofstraße keine Parkplätze angelegt. Die neuanzulegenden Längsparker werden 2,20 m und die Schrägparker 2,50 m breit. Die Gehwegbreite liegt bei mindestens 1,30 m.

Die Gehwege und Parkplätze werden in Pflaster gebaut, die Fahrbahn aus Asphalt.

Als Baumstandorte sind die Pflanzbeete Kreuzung Klosterstraße, vor dem Kindergarten und vor den Häusern 19,27 und 54 vorgesehen. Die Pflanzbeete vor dem Haus 25 und gegenüber den Häusern 46,54 und 56 werden als Staudenbeete für Insekten und Vögel hergestellt.

Vorgesehen sind schmalkronige Bäume, wie die Säuleneiche „Koster“, die Winterlinde „Rancho“ und der Ahorn „Red Sunset“, mit Unterflursystemen und Unterbepflanzung.

An den Einmündungen wird der Gehweg auf „null“ abgesenkt, um das Queren barrierefrei zu ermöglichen. Der Ausbau mit taktilen Elementen (Noppen- und Rippenplatten) erfolgt analog dem Ausbau für Nebenstraßen, wie dieser in Abstimmung mit dem Behindertenbauftragten Herrn Breuer im Bereich Mauerfeldchen / Ringstraße umgesetzt wurde. Es wird zur Aufmerksamkeit ein 20 cm breiter Noppenstreifen eingebaut. Im Bereich der Aachener Straße und Bahnhofstraße wird analog dem Ausbau Sebastianusstraße die Querung mittels Aufmerksamkeitsfelder und mit Noppen- und Rippenplatten hergestellt.

Die Längsparkplätze sind 2,00 bzw 2,20 m breit. Hier wird zur Unterscheidung zum Gehweg das Pflaster in der Farbe anthrazit verlegt. Es werden 21 Parkplätze erstellt.

Aufbau nach RStO (Richtlinie für Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen 2012)

Fahrbahn: Tafel 1, Bk 1,8 Zeile 1

- 4 cm Asphaltdecke

- 16 cm Asphalttragschicht

- 45 cm Frostschutzschicht

- 65 cm Gesamtaufbau

Gehweg:

- 8 cm Betonsteinpflaster grau

- 4 cm Bettung Splitt-Sand-Gemisch

- 15 cm Drainbetontragschicht

- 18 cm Frostschutzschicht

- 45 cm Gesamtaufbau

Die Einfassung der Gehwege erfolgt mittels Hoch- und Rundbordsteinen.

Parkplätze, Einfahrten: Tafel 3, Bk 1,8, Zeile 7

- 8 cm Betonsteinpflaster anthrazit, grau

- 4 cm Bettung aus Splitt-Sand-Gemisch

- 20 cm Drainbetontragschicht

- 23 cm Frostschutzschicht

- 55 cm Gesamtaufbau

Die Einfassung der Parkplätze erfolgt mittels Rundbordsteinen.

Entwässerung:

Die Oberflächenentwässerung erfolgt über ein Dachprofil in der Fahrbahn in eine zweizeilige Rinne mit entsprechenden Längs- und Quergefälle in Straßenabläufe mit Anschluss an den öffentlichen Kanal.

Beleuchtung:

Es werden ca. 40 neue Maste mit LED Leuchten aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt beidseitig.

Grünflächen:

Es werden 10 Grünflächen angelegt. Als Bäume werden Säuleneichen „Koster“, Winterlinde „Rancho“ und Ahorn „Red Sunset“ gepflanzt, mit entsprechender Unterbepflanzung.

Darstellung des Vorgangs:

Mit Datum vom 04.04.2019 wurden dem Technik- und Bauausschuss die Varianten der Entwurfsplanung vorgestellt. Aufgrund der erhöhten Anzahl an Fahrradunfällen auf der Kaiserstraße wurde das weitere Verfahren zwecks Klärung der Situation ruhen gelassen. In dem Teilstück der Lehnstraße von der Klosterstraße bis Bahnhofstraße, der für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet ist, sind keine Unfälle mit Radfahrern registriert. Da ein Gesamtverkehrskonzept zeitaufwendiger ist, ist die Verwaltung zu dem Entschluss gekommen, die Lehnstraße aufgrund des hohen Substanzverlustes auszubauen.

Im Rahmen des Verfahrens wurde am 23.06.2020 eine Bürgerbeteiligung durchgeführt.,

Über die Lehnstraße, als Haupterschließungsstraße im Straßenverzeichnis gelistet, muss entsprechend dieser Funktion neben dem Verkehr der Anwohner, Parksuch- und Durchgangsverkehr aufnehmen.

Es werden 54 Parkplätze, 2 Behindertenparkplätze und 3 Parkplätze für die Polizei angelegt. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,30 m bis 5,25 m um hier den zugelassen gegenläufigen Radverkehr Platz zu bieten, eine Markierung erfolgt hierzu nicht.

Im Einmündungsbereich der Klosterstraße wurde als Kompromisslösung 7 Parkplätze und die 3 Behindertenparkplätze, auf dem für den Radverkehr ungünstigen Seite angelegt. Da hier aber wegen der Schule, dem Kindergarten, dem Altenheim und der jetzt wieder durchgängig besetzten Polizeiwache ein höherer Bedarf besteht auch kurzweilig zu benutzende Parkplätze zur Verfügung zu stellen und auch die nicht vorhandenen Radunfälle dafür sprechen, hat der Fachdienst sich entschlossen diesem Kompromiss einzugehen.

Abwägung und Bewertung der Eingaben und Anregungen:

Die in der Bürgerversammlung mit Namen aufgenommen Eingaben und Anregungen werden nachstehend bewertet, wobei dies aus Datenschutzgründen anonymisiert erfolgt. Gleich lautende Eingaben sind zusammengefasst worden.

  1. 2 allgemeine Behindertenparkplätze, sind diese ausreichend? Sinnvoll vor dem Altenheim

Nach den eigenen Beobachtungen sind 2 allgemeine Behindertenparkplätze am Altenheim ausreichend, hier finden täglich mehrere Belegungswechsel statt. Da im oberen Bereich der Lehnstraße kaum Gewerbe ist, wurden dort keine allgemeinen Behindertenparkplätze angelegt. Im Bereich der Bahnhofstraße (Ärtzehaus bis Radiologie) existieren schon 3 allgemeine Behindertenparkplätze.

Fazit: keine Umsetzung

  1. Unfallrisko für Radfahrer hoch bei Fahrterlaubnis gegen die Einbahnstraße

Aufgrund der allgemein steigenden Tendenz von Radfahrern und den vielen Radunfällen auf der Kaiserstraße, wurde diesem Umstand derart Rechnung getragen, dass nur im Einmündungsbereich der Klosterstraße auf einer Länge von ca. 50 m Parkplätze angelegt wurden die konfliktbehaftet für den Radfahrer sein können. Im weiteren Verlauf bis zur Bahnhofstraße besteht diese Problematik nicht mehr.

Fazit: Umsetzung

  1. Können nicht einige Bäume weggelassen werden und statt dessen Parkplätze gebaut werden?

Die Verwaltung sieht in der Anlage von Bäumen im Straßenraum einen notwendigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Gestaltung des Straßenraumes. Planerisch wurde dies berücksichtigt, dass die Anlage der Pflanzbeete bevorzugt in „nicht benötigte“ Flächen erfolgt.

Fazit: keine Umsetzung

  1. Ausgestaltung der Busspur bitte so, dass man als Autofahrer daran vorbeifahren kann. Bei Ausflügen des Altenheimes, kann es bis zu einer Stunde dauern, bis die Bewohner eingestiegen sind

Die Anlage der Bushaltestelle erfolgt als Busbucht, so dass genügend Restbreite verbleibt, um ungehindert vorbeifahren zu können.

Fazit: Umsetzung

  1. nnen die Bordsteinkanten entsprechend niedrig und gerundet sein (Autofelgen freundlicher)?

Die Einfassung zu den Parkplätzen erfolgt durch einen Bordstein mit einem Anschlag von 4 -5 cm der problemlos von Autoreifen quer wie längs überfahren werden kann. Zum Schutz von Fußngern erfolgt die Trennung zwischen Parkplatz und Gehweg mittels eines Hochbordes mit einer Höhe von 10 12 cm.

Fazit: teilweise Umsetzung

  1. Schmale Gehwege in 1,25m sind insbesondere im Bereich des Seniorenheimes und der Schule "fahrlässig". Hier sind breitere Gehwege sinnvoll und nötig.

Gehwegbreite im Bereich des Altenheimes: mind. 1,80 m, Gehwegbreite Schule Bushaltestelle 2,50 m, Gehwegbreite Grundschule Einfahrt 8,00 m Parkplätze 1,50 2,00 m. An den Parkplätzen entlang der Grundschule bleibt die jetzige vorhandene Breite, unmittelbar vor der Einfahrt entsteht durch den Umbau eine um ca. 45 qm größere Fläche.

Fazit: Umsetzung

  1. Alle Varianten sehen einen Baum vor der Polizeiwache vor. In Bezug auf Notausfahrten ist dies nicht vorteilhaft und wird nicht gewünscht.

Der Eingabe wurde zugestimmt

Fazit: Umsetzung.

  1. Die Einsatzfahrzeuge der Polizei sind breiter als 2m (2,13m) und teilweise länger als 5m (plus Kofferraumöffnung), dies soll entsprechend berücksichtigt werden (Parkplatzbreiten mehr als 2m und 5m Länge).

Der Eingabe wurde zugestimmt und im gesamten Abschnitt zwischen Bahnhofstraße und Klosterstraße die Längsparkstände auf 2,20 m Breite angelegt. Die gesamte nutzbare Länge des Parkstreifens beträgt ca. 23 m.

Fazit: Umsetzung

  1. Kann die Dichtheitsprüfung des Kanals nicht von der Verwaltung begleitet werden?

Die Verwaltung unterstützt und berät gerne, kann aber die Organisation hierzu nicht übernehmen. Die Verwaltung weist nochmals daraufhin, dass defekte und nicht sanierte Kanalhausanschlüsse nach Fertigstellung der Arbeiten für mindestens 5 Jahre nur durch Inlinerverfahren oder Tunnelbauweise repariert werden dürfen.

  1. Keine Ladezone im Bereich der Restaurants, keine der Varianten sehen eine Berücksichtigung des Lieferverkehrs vor. Dies wäre für beide Restaurants wünschenswert und nötig!

Im Planungsbereich lässt sich die Ladezone raummäßig nicht unterbringen, so dass nur in der angrenzenden Bahnhofstraße eine Umsetzung erfolgen kann. Seitens des FD 4.2 in Zusammenarbeit mit den FD 3.2 Ordnungsbehörde wird mit den Restaurant Kontakt aufgenommen.

Fazit: keine Umsetzung

  1. Kreuzung Lehnstraße/Bahnhofstraße , kann hier nicht ein Kreisverkehr geplant werden?. Anregung der Anwohner: Ein Spiegel könnte Abhilfe schaffen!

Aufgrund der Geometrie ist die Anlage eines Kreisverkehrs nicht möglich. Nach Umbau werden die Sichtverhältnisse besser, so dass über die Notwendigkeit einer Installation eines Spiegels nach Fertigstellung der Kreuzung beraten wird.

Fazit: keine Umsetzung

  1. Es sollte in allen Varianten berücksichtigt werden, dass die Fahrzeuge heutzutage breiter als 2 m sind, insbesondere bei den Parkflächen und bei einem eventuellen Begegnungsverkehr in der Lehnstraße

Bei der Überprüfung dieser Eingabe ist die Verwaltung zu dem schluß gekommen, dass in den Abschnitt Bahnhofstraße bis Klosterstraße eine Umsetzung möglich ist, in dem Abschnitt von der B57 Aachener Straße bis Bahnhofstraße jedoch nicht, da dies nur auf Kosten weiterer Parkplätze oder einer schmaleren Fahrbahn möglich wäre.

Fazit: teilweise Umsetzung

  1. Wo sollen die Autos der Anwohner und die Gäste der Restaurants während der Bauphase parken?

hrend der Bauphase sind im weiteren Umfeld entsprechende freie reguläre Parkplätze zu suchen, ob seitens der Verwaltung zusätzliche Parkflächen bereitgestellt werden können wird zum Baubeginn mitgeteilt.

Ein Restaurant hat schon eigene Stellplätze in der Grevenberger Straße, für das andere stehen schon oder werden kurzfristig in dem neuen Parkhaus Bahnhofstraße zur Verfügung stehen.

Fazit: keine Umsetzung

  1. Niedrige Bordsteine insbesondere für alle Senioren wichtig

Der Schutz der Fußnger durch Abgrenzung zu den Parkplätzen wird aus planerischer Sicht nur durch Hochbordsteine gewährleistet, da ansonsten die Gefahr besteht, das Kraftfahrzeuge den Gehweg zum Parken mitbenutzen. Im Abschnitt Bahnhofstraße Klosterstraße werden ca. alle 50 m eine Querung mit Nullabsenkung hergestellt, im oberen Bereich wird an den Kreuzung ebenso verfahren.

Fazit: teilweise Umsetzung

  1. nnen noch Parkplätze für Elektrofahrzeuge (Ladestationen) berücksichtigt werden?

Seitens der Fa. Enwor werden oder sind entsprechende Leerrohre verlegt, so dass bei Bedarf diese ohne größeren Aufwand nachgerüstet werden können.

Fazit: keine Umsetzung

  1. Die meisten Anwohner plädieren auf einer Verkehrsführung wie bisher, im unteren Bereich Einbahnstraße, im oberen Bereich gegenläufig

Die Verkehrsführung wird so beibehalten

Fazit: Umsetzung

  1. Wie wird die Bauphase gestaltet?

Als grobe Planung ist ein Bau in 4 Abschnitten zwischen den Kreuzungen, im unteren Bereich von Bahnhofstraße bis zur Polizei und von der Polizei bis Klosterstraße, um deren Einsatzbereitschaft zu gewährleisten, vorgesehen.

Aufbau nach RStO (Richtlinie für Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen 2012)

Fahrbahn: Tafel 1, Bk 1,8 Zeile 1

4 cm Asphaltdecke

16 cm Asphalttragschicht

45 cm Frostschutzschicht

65 cm Gesamtaufbau

Gehweg:

8 cm Betonsteinpflaster grau

4 cm Bettung Splitt-Sand-Gemisch

15 cm Drainbetontragschicht

18 cm Frostschutzschicht

45 cm Gesamtaufbau

Die Einfassung der Gehwege erfolgt mittels Hoch- und Rundbordsteinen.

Parkplätze, Einfahrten: Tafel 3, Bk 1,8, Zeile 7

8 cm Betonsteinpflaster anthrazit, grau

4 cm Bettung aus Splitt-Sand-Gemisch

20 cm Drainbetontragschicht

23 cm Frostschutzschicht

55 cm Gesamtaufbau

Die Einfassung der Parkplätze erfolgt mittels Rundbordsteinen.

Entwässerung:

Die Oberflächenentwässerung erfolgt über ein Dachprofil in der Fahrbahn in eine zweizeilige Rinne mit entsprechenden Längs- und Quergefälle in Straßenabläufe mit Anschluss an den öffentlichen Kanal.

Beleuchtung:

Es werden ca. 40 neue Maste mit LED Leuchten aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt beidseitig.

Grünflächen:

Es werden 10 Grünflächen angelegt. Als Bäume werden Säuleneichen „Koster“, Winterlinde „Rancho“ und Ahorn „Red Sunset“ gepflanzt, mit entsprechender Unterbepflanzung.

Die Kostenschätzung der Straßenbaumaßnahme beläuft sich auf ca. 1.500.000,- €, daraus entstehen KAG-Beiträge in Höhe von ca. 730.000,- €.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Straßenbau:

Kostenschätzung:ca. 1.500.000,- €

Haushaltsmittel:1.100.000,- stehen auf dem Haushaltskonto für 2020/21 zur Verfügung

400.000,- € sind als APL (außerplanmäßige Leistungen) aus dem Sonderposten Infrastrukturmaßnahme zu beantragen

Kostenstelle:40.60

Kostenträger:541 000 140

Sachkonto:092 212

Inv.-Nr.:I 5140 10001

AiB.:253

KAG-Einnahmen:ca. 730.000,00 € (Anteil Bürger ca. 245.000,00 €, städtischer Anteil ca. 485.000,00 €),

Gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in NRW (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge).

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 Prozent des von den Beitragspflichtigen insgesamt zu zahlenden umlagefähigen Aufwandes der jeweiligen Straßenausbaumaßnahme.

Die Richtlinie trat am 02.01.2020 in Kraft (für Maßnahmen ab dem 01.01.2018) und tritt am 31.12.2024 außer Kraft.

Die Änderungen der Ausgaben und Einnahmen werden für den Haushalt 2021 gemeldet.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Durch den Umbau werden Unfallgefahren beseitigt und somit die Verkehrssicherheit erhöht.

 

 

Anlage/n:

- Lagepläne

- Regelquerschnitt

- Kostenschätzung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Lehnstraße
  • Klosterstraße
  • Aachener Straße
  • Bahnhofstraße
  • Sebastianusstraße
  • Grevenberger Straße
  • Ringstraße
  • Mauerfeldchen
  • Kaiserstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 01. September 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
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Tagesordnung
Auszug