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Antrag der CDU-Fraktion vom [21.07.2020](si010.asp?YY=2020&MM=07&DD=21
"Sitzungskalender 07/2020 anzeigen" )
hier: Zahlung eines Betrages i.H.v. 15.000 € an den Mensaverein


Letzte Beratung
Dienstag, 01. September 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 2.1
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5378

Der Rat der Stadt Würselen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

gez. Nelles .

Bürgermeister

gez. Götz . gez. Hunscheidt .

Stadtkämmerer Mitzeichnung ÖRP

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Mit Schreiben vom 21.07.2020 bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung ergänzender Fragen nach erfolgter Akteneinsicht (14.07.2020):

  1. Auf wessen Antrag und auf wessen Veranlassung hin ist eine Zahlung i.H.v. 15.000 € an den Mensaverein erfolgt?

Am 26.03.2020 erreichte nach vorheriger telefonischer Anfrage eine entsprechende E-Mail die Verwaltung. Antragsteller war der Mensaverein und zwar Frau Thorand. Im Rahmen der verwaltungsinternen Absprache (Bürgermeister mit Fachdienst 2.1) wurde die Zahlung als Überbrückung eines finanziellen Engpasses am 27.03.2020 an den Mensaverein nach Klärung der Verbuchung im Finanzbuchhaltungssystem ausgezahlt.

  1. Falls es und wenn ja was für einen Antrag vom Mensaverein geben sollte, wird darum gebeten, den Antrag vorzulegen einschließlich der Begründung des Antrags und des Vorstandsbeschlusses zu dem Antrag.

Der Antrag ist als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. Die entsprechende Begründung nebst begründeten Unterlagen (Lohnjournal) sind ebenso beigefügt. Die Mailverteiler, u.a. mit Vorstandsmitgliedern, sind aus der Anlage 2 ersichtlich. Weitere vereins- und vorstandsinterne Beschlüsse zum Antrag des Mensavereins sind der Verwaltung nicht bekannt.

  1. Wir bitten um Mitteilung, weshalb die Auszahlung des Betrages i.H.v. 15.000 € aus dem Verwahrbuch erfolgte?

Gemäß aktueller Dienstanweisung Finanzbuchhaltung sind Wertgegenstände, die für die Stadt Würselen Vermögen, Geldwerte und/oder vermögensrechtliche Vorteile darstellen, sowie von materiellem, ideellem und/oder geschichtlichem Wert sind, zentral und sicher im Bereich der Zahlungsabwicklung aufzubewahren (§ 34 Abs. 1). Die Aufbewahrung erfolgt im Verwahrbuch.

  1. Wir bitten um Mitteilung, weshalb der Kämmerei lt. Aktenlage nicht bekannt war, ob es sich bei der Zahlung um einen Zuschuss oder ein Darlehen handelte, da entsprechende Anfragen der Kämmerei an den Bürgermeister erfolgt sind?

Laut Antrag vom 26.03.2020 war ein Geldbetrag für die Überbrückung eines finanziellen Engpasses beantragt. In diesem Sinne war der Geldbetrag ein Darlehen und kein Zuschuss, wie in der Mail vom 28.04.2020 lschlicherweise bezeichnet.

  1. Laut einem Anschreiben des Bürgermeisters an den Mieterverein wird die Zahlung schließlich als „Darlehen" tituliert. Sollte ein Darlehen gewährt worden sein, müsste hierüber ja ein Darlehensvertrag abgeschlossen worden sein, in dem die Zahlungsmodalitäten, insbesondere Rückzahlungsmodalitäten vereinbart sind und der vom Mensaverein bzw. von den vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern des Vereins unterzeichnet sein müsste. Ein solcher Vertrag befindet sich jedoch nicht in den Akten. Wir bitten um Mitteilung, weshalb sich der Darlehensvertrag nicht in den Akten befindet.

Die Modalitäten des Darlehens waren bei der Kurzfristigkeit des Handelns um die finanzielle Ausstattung des Mensavereins schnell für eine Überbrückung zu gewährleisten nicht schriftlich festgehalten worden. Besprochen war es so, dass die Rückzahlung Zug um Zug mit der Zahlung des Kurzarbeitergeldes / der Soforthilfe stattfinden soll. Die Rückzahlung erfolgte in drei Raten zu je 5.000 € zum 26.05.2020, 04.06.2020 und 10.06.2020. Der Abschluss eines formalen Darlehensvertrages wird nun nachgeholt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, das Darlehen ist zwischenzeitlich zurückgezahlt.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Durch die finanzielle Überbrückung beim Liquiditätsengpass des Mensavereins ist der Fortbestand des Mensavereins unterstützt worden. Der Mensaverein leistet einen erheblichen Beitrag im Schulwesen, insbesondere in der Versorgung der Schülerinnen und Schülern an den städtischen Schulen.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 01. September 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug

Dienstag, 18. August 2020Sitzung des Finanz- und Beteiligungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Finanz- und Beteiligungsausschuss
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug