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Berichterstattung über das Fördermittelmanagement und über die aktuellen
Förderprogramme


Letzte Beratung
Dienstag, 01. September 2020 (öffentlich)
Federführend
Verwaltungsvorstand
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5387

Der Rat der Stadt Würselen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

gez. Nelles .

Bürgermeister

gez. Götz .

Stadtkämmerer

gez. Chantré . .

Stabstelle Fördermittelmanagement

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Mit Einrichtung der neuen Stelle Fördermaßnahmen werden die Kosten der laufenden Maßnahmen im Rahmen der gesamten Förderprogramme überwacht. Im Zeitraum der letzten Monate konnte ein Überblick über die aktuell laufenden Maßnahmen gewonnen werden. Es erfolgt ein stetiger Austausch mit den jeweiligen Fachdiensten. Zudem wurde damit begonnen die Unterlagen der einzelnen Förderprogramme an zentraler Stelle für mögliche interne und externe Prüfungen vorzuhalten.

Durch die Unterstützung von Land und Bund in der aktuellen Pandemielage wurde bereits damit begonnen, weitere Förderprogramme an die Fachdienste heranzutragen. Dies soll auch in Zukunft ein weiterer Schritt sein, um laufend neue Fördergelder zu aktivieren.

Nachfolgend wird über den Stand der laufenden sowie neuer Förderprogramme berichtet.

  1. Zwischenstand der laufenden Förderprogramme „Integriertes Handlungskonzept Würselen Innenstadt“, „Gute Schule 2020“ und „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I und II“

  1. Übersicht Förderprogramm Nordrhein-Westfalen-Programm I

  1. Vorstellung möglicher weiterer Förderprogramme

Zu 1. Laufende Förderprogramme

Eines der größten Förderprogramme für die Stadt Würselen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 23.925.217 Euro – bei einer Förderquote von 70 % - stellt das Förderprogramm „Lebendige Zentren Würselen Innenstadt“ (vormals Integriertes Handlungskonzept) dar.

Als Teil der Städtebauförderung soll das Programm einen mehrjährigen Erneuerungsprozess zur Weiterentwicklung, Ertüchtigung und Aufwertung der Würselener Innenstadt ermöglichen.

Die Umsetzung dieses Programmes erfolgt in 8 Jahren, aufgeteilt in sogenannte STEP-Jahre, beginnend im Jahr 2017. Die Fördersumme pro STEP-Jahr wird prozentual (1. Jahr 5%, 2. Jahr 25%, 3. Jahr 30%, 4. Jahr 25%, 5. Jahr 15%) innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ausgezahlt.

Im STEP-Jahr 2017 wurden Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 1.111.362 Euro geplant. Die durch Förderbescheid bewilligte Fördersumme beträgt 777.953 Euro (70%) für insgesamt 13 Maßnahmen. Aus diesem Bescheid wurden bereits Mittel in Höhe von 465.217 Euro abgerufen. Bis heute wurden 10 Maßnahmen begonnen, hierunter fallen beispielsweise laufende Maßnahmen, wie die Projektsteuerung durch die Firma DSK oder der Tag der Städtebauförderung.

Sechs der insgesamt zehn Maßnahmen sind bereits abgeschlossen.

Für das STEP-Jahr 2018 wurde per Bewilligungsbescheid ein Fördervolumen in Höhe von 154.700 Euro bewilligt. Das Gesamtvolumen dieses STEP´s beläuft sich auf 221.425 Euro für 4 Maßnahmen. Aus dem Bewilligungsbescheid wurden bis heute 46.057 Euro abgerufen. Mit den Maßnahmen wurde noch nicht begonnen.

Im Rahmen des STEP-Jahres 2019 sollen lediglich 2 Maßnahmen bei einem Gesamtvolumen von 6.895.855 Euro umgesetzt werden. Die Fördersumme beträgt 4.827.099 Euro. Hiervon wurden bereits 202.604 Euro abgerufen. Mit dem Großprojekt „Ertüchtigung des Schulstandorts städtisches Gymnasium“ wurde bereits begonnen.

Auch der Bewilligungsbescheid für das STEP-Jahr 2020 liegt der Stadt Würselen nun vor und weist eine Fördersumme in Höhe von 158.291 Euro aus. Diesem STEP liegen 2 Projekte über insgesamt 226.130 Euro zu Grunde.

Eine Übersicht zu den Maßnahmen ist als Anlage 1 beigefügt.

Gute Schule 2020

Das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ist ein durch die NRW Bank finanziertes vierjähriges Programm.

Der Stadt Würselen wurde im Rahmen dieses Förderprogramms ein Fördervolumen in Höhe von 2.163.872 Euro bewilligt. Die Förderquote beträgt hierbei 100 %, sodass keine Eigenmittel eingesetzt werden müssen.

Start des Programmes war im Jahr 2017. Der letzte Mittelabruf erfolgt noch dieses Jahr. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen hat bis zum 31.12.2022 zu erfolgen.

Mit diesen Fördermitteln sollen insgesamt 54 Maßnahmen im Rahmen der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur umgesetzt werden. Seit dem Beginn der Förderung wurden bereits 29 Maßnahmen begonnen, sowie 9 abgeschlossen. Da für viele Maßnahmen der reguläre Schulbetrieb im Wege steht, können hauptsächlich die Ferien zur Umsetzung der Maßnahmen genutzt werden. Der Corona bedingte Lock down hatte zumindest den Vorteil, dass Maßnahmen kurzfristig begonnen bzw. umgesetzt werden konnte.

Eine Übersicht zu den Maßnahmen ist der Anlage 2 beigefügt.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Gleichzeitig mit dem zuvor beschriebenen Programm rief das Land Nordrhein-Westfalen zu dem Förderprogramm „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I“ auf, später folgte das Kapitel II.

Ziel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ist es die Schulinfrastruktur zu verbessern sowie finanzschwache Kommunen zu unterstützen.

In dem Kapitel I stehen Fördermittel in Höhe von 988.052,42 Euro zur Verfügung. Die Stadt Würselen muss hierzu einen Eigenanteil von 10 % in Höhe von 98.805,24 Euro leisten. Demzufolge können 13 Maßnahmen mit insgesamt 1.086.857,66 Euro umgesetzt werden. Aufgrund der Covid19-Pandemie wurde die Laufzeit des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes um 1 Jahr verlängert, sodass 2021 die letzten Fördermittel abgerufen werden müssen. Der Mittelabruf erfolgt bei Fertigstellung einzelner Maßnahmen. Bisher wurden für 3 abgeschlossene Maßnahmen insgesamt 365.127,92 Euro Fördermittel abgerufen. Mit 3 weiteren Maßnahmen wurde bereits begonnen.

Ziel des II. Kapitels ist die Verbesserung der Schulinfrastruktur. Hierfür stehen der Stadt Würselen insgesamt 1.406.073,90 Euro zur Verfügung. Bei einem Eigenanteil von 10 % in Höhe von 127.824,90 Euro beträgt die Fördersumme 1.278.249,00 Euro. Insgesamt sollen mit dem II. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 11 Maßnahmen bis 2023 umgesetzt sein. Bisher wurden Fördermittel über 48.600 Euro zur Sanierung der WC-Bereiche des Heilig-Geist-Gymnasiums abgerufen.

Eine Übersicht zu den Maßnahmen ist der Anlage 3 beigefügt.

Zu 2. Übersicht Förderprogramm Nordrhein-Westfalen-Programm I

Im Rahmen der aktuellen Lage zur Covid19-Pandemie hat das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Bund zur Unterstützung der Kommunen das „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ ins Leben gerufen.

Das „Investitionspaket Kommunen“ soll sich auf insgesamt 3,93 Milliarden Euro belaufen und enthält verschiedene Maßnahmen zur Finanzierung von Ausfällen, zur Übernahme von Eigenanteilen von bereits laufenden Förderprogramm und zu Bereichen der Infrastruktur. Einige Maßnahmen aus diesem Paket sind bereits durch das Land verfeinert – detaillierte Informationen liegen vor und Programmaufrufe wurden gestartet – zu anderen Maßnahmen liegen bisher keine detaillierten Informationen vor. Zu welchem Zeitpunkt diese umgesetzt werden können sowie welcher Anteil auf die Stadt Würselen fällt, steht bisher noch nicht abschließend fest.

Die Fachdienste wurden entsprechend informiert.

Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren

Ein mögliches Förderprogramm könnte das „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren“ sein. Ziel dieses ist es, alle von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffenen Städte zu unterstützen und so eine positive Entwicklung der Innenstadt zu fördern. Hierfür stellen Bund und Land 70 Millionen Euro zur Verfügung. Aufgeteilt ist dieses Sofortprogramm in drei Unterpunkte.

- „Verfügungsfonds Anmietung“

Darunter zu verstehen ist die Anmietung leerstehender Ladenlokale bis zu einer Mietfläche von 300 qm in einem Zentrumsbereich zur Weitervermietung bei geringerer Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren. Vorgesehen sind eine Anmietung bestehender leerstehender Ladenlokale zu 70 % der letzten Miethöhe und eine Weitervermietung über den geringeren Wert von 20 % der letzten Miethöhe. Die bestehende Differenz zwischen An- und Vermietung stellt den Fördergegenstand dar. Bei angehender Werbung kann so die Innenstadt beispielsweise für junge Start-Up Unternehmen attraktiv gestaltet werden und bietet einen erleichterten Einstieg in den Einzelhandel.

- „Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien“

Hier steht ein pauschales Fördervolumen von 250.000 Euro je Standort – bei mehreren Standorten je 125.000 Euro bei gleichem Eigentümer – zur Verfügung. Gefördert werden können zum Beispiel Machbarkeitsstudien, städtebauliche Planungen, Beratungen externer Unternehmen oder Gutachten.

- „Zwischenerwerb“

Letzter Unterpunkt dieses Pakets ist der sogenannte „Zwischenerwerb“, welcher den Zwischenerwerb von leerstehenden Gebäuden, die eine besondere Bedeutung für die Innenstadt haben, fördert. Förderfähig sind die Ausgaben der Anmietung für die Dauer von 3 Jahren, jedoch nicht der Kaufpreis.

Ein Förderantrag wäre bis zum 16.10.2020 zu stellen.

Dieses Sofortprogramm wurde dem Fachdienst 4.3 dargestellt. Gemeinsam mit dem Bereich der Städtebauförderung soll geprüft werden, ob dieses Programm für die positive Entwicklung der Innenstadt beitragen kann.

Übernahme kommunaler Eigenanteile in der Städtebauförderung 2020

Ein für die Stadt Würselen umzusetzendes weiteres Paket aus dem Nordrhein-Westfalen-Programm ist die „Übernahme kommunaler Eigenanteile in der Städtebauförderung 2020“. Die Stadt Würselen ist bereits Teil der Städtebauförderung im Rahmen des „Lebendige Zentren Würselen Innenstadt“.

Der kommunale Eigenanteil im Jahr 2020 beläuft sich auf 67.839 Euro bei einer Fördersumme von 158.291 Euro. Dieser Eigenanteil wird durch das Land zusätzlich übernommen. Dies wurde durch die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - Frau Scharrenbach - bei der Aushändigung des Bewilligungsbescheides für das STEP-Jahr 2020 mitgeteilt. Bzgl. der Umsetzung dieser Maßnahmen liegen jedoch noch keine weiteren Angaben vor.

Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass man die Übernahme des Eigenanteils auch für das kommende Jahr 2021 in Betracht ziehen möchte. Dies bleibt jedoch abschließend abzuwarten.

Investitionspakt Sportstätten

Für das Investitionspaket „Sportstätten“ ist zwischenzeitlich bereits der Programmaufruf erfolgt. Für dieses Paket werden seitens des Landes und des Bundes insgesamt 150 Millionen Euro bei 90%er Förderung für die Jahre 2020 bis 2022 bereitgestellt. Für das Jahr 2020 hat das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen, den in diesem Jahr auf die Kommunen entfallenden Eigenanteil von 10 % zu übernehmen. Die Mittel können für Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen, oder für Anlagen für den Breitensport zur Förderung körperlicher Fitness und dem Ausgleich von Bewegungsmangel eingesetzt werden. Förderfähig ist hierbei die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden innerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung (mit bestehendem Programm). Für die Stadt Würselen von Bedeutung ist jedoch die Förderfähigkeit in die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden außerhalb der Städtebauförderung, wenn ein besonderer Bedarf besteht und die Erreichung der verfolgten Ziele sichergestellt werden kann. So könnte die geplante Maßnahme zur Erneuerung des Sportplatzes Linden-Neusen durch Förderung umgesetzt werden.

Dies ist zwecks Vorrang innerhalb der Förderung so auszulegen, dass mit dieser Maßnahme besonders vielen Menschen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglicht werden kann. Gleichzeitig ist die Herstellung von Barrierearmut und –freiheit bei den Maßnahmen zu beachten.

Die Fördermittel werden als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsregelung bewilligt. Dementsprechend erfolgt die Förderung in diesem Jahr zu 100 % und für das Jahr 2021 zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Hierzu zählen Ausgaben für die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen. Für die Förderfähigkeit der Ausgaben muss für Hochbaumaßnahmen eine Kostenberechnung vorliegen – für Tiefbaumaßnahmen ist lediglich eine Kostenschätzung ausreichend.

Die Höchstgrenze der Förderung für Hochbaumaßnahmen liegt bei 1.500.000 Euro und bei Tiefbaumaßnahmen bei 750.000 Euro. Eine Aufteilung auf mehrere Förderanträge ist nicht zulässig.

Die Bewilligung für den Investitionspakt 2020 kann nur erfolgen, wenn der Förderbetrag mindestens 25.000 Euro beträgt, ein Ratsbeschluss vorliegt und ein schneller Baubeginn erwartet werden kann. Weiterhin ist die beantragte Maßnahme mit einem dreijährigen Verpflichtungsrahmen zu beplanen.

Die Antragsstellung für das Jahr 2020 endet am 16.Oktober 2020.

Für das Förderjahr 2021 sind Anträge bis zum 15. Januar 2021 zu stellen.

Das Programm wurde dem Fachdienst 3.3 vorgestellt.

Sonderprogramm zur Stärkung von Erhaltungsinvestitionen in kommunale Verkehrsinfrastruktur, Straße und Radwege

Mit einer Fördersumme von 50 Millionen Euro können Gemeinde und Gemeindeverbände im Sonderprogramm zur Stärkung von Erhaltungsinvestitionen in kommunale Verkehrsinfrastruktur, Straße und Radwege Fördermittel zur Deckensanierung von Straßen etc. beantragen.

Der Fördersatz beträgt 85 % bei einem Eigenanteil von 15 %.

Fördervoraussetzung ist die Gewährleistung des Eigenanteils, ein uneingeschränktes Baurecht sowie die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren. Ein entsprechender Förderantrag kann bis zum 30.11.2020 erfolgen.

Auch dieses Sonderprogramm ist in den Fachdienst 4.2 gebracht und wird von dort aus geprüft, ob die Stadt Würselen einen Förderantrag stellen kann.

Aber auch außerhalb des Nordrhein-Westfalen-Programmes gibt es weitere Fördermöglichkeiten, die die Stadt Würselen anstrebt.

Ausfälle Gewerbesteuereinnahmen

Der wahrscheinlichste wichtigste und größte Punkt für die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle für das Jahr 2020. Aufgrund der Covid19-Pandemie und den damit verbundenen Lockdown sind viele Unternehmen in die Krise geraten.

Infolge dessen ist es im II. Quartal bei der Stadt zu einem Gewerbesteuereinbruch gekommen. Auch für zukünftige Quartale wurden vorsorglich die Gewerbesteuervorauszahlungen herabgesetzt.

Zur Unterstützung der Kommunen haben Bund und Land jeweils zur Hälfte insgesamt 2,8 Milliarden Euro für das Land NRW bereitgestellt.

Sonderprogramm zur Stärkung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im ÖPNV

Im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im ÖPNV werden beispielsweise Fahrkartenausfälle übernommen. Hiervon ist die Stadt Würselen nicht direkt betroffen.

Kommunalrichtlinie zur Förderung des kommunalen Klimaschutzes

Der Bereich des Klimaschutzes soll mit der neuen Kommunalrichtlinie zur Förderung des kommunalen Klimaschutzes, welche zum 01.08.2020 in Kraft getreten ist, verschiedene Maßnahmen gefördert werden. Ein Förderprogramm liegt in der Absenkung kommunaler Eigenanteile bei Förderprogrammen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative in Höhe von 50 Millionen Euro. Auch Maßnahmen im Bereich der Klimaanpassung sollen mit 15 Millionen Euro unterstützt werden. Die Förderung grüne Infrastruktur fällt auch unter den Klimaschutz und soll mit 5 Millionen Euro gefördert werden.

Im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie wurde die Definition finanzschwacher Kommunen angepasst. Folglich gelten Kommunen als finanzschwach, wenn sie einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm unterliegen oder die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird. In diesem Zusammenhang können finanzschwache Kommunen für Anträge, die innerhalb des Zeitraumes vom 01.08.2020 bis 31.12.2021 gestellt werden, den Eigenmittelanteil komplett durch Drittmittel ersetzen. Grundsätzlich wird im Rahmen der neuen Richtlinie die erforderliche Eigenmittelhöhe von 15 % auf 5 % abgesenkt. Die Landesmittel aus dem „Investitionspakt Kommunen“ sollen bis zum 31.12.2021 ausgegeben werden.

Der Fachdienst 4.3 wurde entsprechend informiert.

Integration Sport

Als letzte Fördermöglichkeit aus dem Nordrhein-Westfalen-Programm I wird der Bereich „Integration Sport“ ausgewiesen, welches ein kurzfristiges und zusätzliches Städtebauförderprogramm in Höhe von rund 46,7 Millionen Euro darstellt. Auch hier soll der Eigenanteil der Kommunen von 10 % durch das Land übernommen werden.

Zu 3. Vorstellung möglicher weiterer Förderprogramme

Nachfolgend werden weitere Förderprogramme dargestellt, an denen bereits gemeinsam mit den Fachdiensten gearbeitet wird.

Förderrichtlinie Extremwetterfolgen

Im Bereich der Forstwirtschaft kann die Förderrichtlinie Extremwetterfolgen zu Grunde gelegt werden. Ziel dieser Richtlinie ist eine bestands- und bodenschonende Räumung von Schadflächen sowie die Wiederbewaldung nach Extremwetterfolgen. Unter anderem sind juristische Personen des öffentlichen Rechts als Eigentümer von forstwirtschaftlichen Flächen förderberechtigt.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören zum einen Maßnahmen zur bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen, einschl. der Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung von resultierenden Gefahren. Hierzu zählen auch Ausgaben der forstfachlichen Vorbereitung, Leistung und Koordinierung der Maßnahmen. Zum anderen werden Waldschutzmaßnahmen, wie die Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen, Anlagen von Holzlagerplätzen und die Wiederherstellung von beschädigten Waldwegen gefördert. Als Dritte Fördermöglichkeit sieht die Landesregierung die Wiederaufforstung. Hierdurch können Nachbesserungen in lückigen oder verlichteten Beständen durch Saat oder Pflanzung bzw. Naturverjüngung erzielt werden. Zu allen Fördermöglichkeiten gehört auch die Förderfähigkeit von Sachleistungen.

Die Förderquote beträgt 80 % der nachgewiesenen Ausgaben, im Rahmen der Wiederaufforstung beträgt die Förderquote bei ausschließlicher Verwendung von standortheimischen Baumarten bis zu 90 %. Als Voraussetzung zur Förderung müssen die Maßnahmen unmittelbar in Zusammenhang mit der Bewältigung der Schäden durch Extremwetterereignisse, beispielsweise Borkenkäfer und Naturereignissen, stehen.

Über diese Förderrichtlinie wurde bereits mit dem Förster der Stadt Würselen gesprochen. In Frage kommen die Aufarbeitung von befallenem Fichtenholz (Borkenkäfereindämmung) in Verbindung mit Maßnahmen zur Flächenräumung und die Zerkleinerung des Brutmaterials, wie Äste, Reisig und Kronenmaterial.

Aktuell werden noch die relevanten Messzahlen entsprechend der Förderrichtlinie durch den Förster kalkuliert. Der zur Stellung eines Förderantrags benötigte Vorabtermin mit Wald und Holu NRW (WuH NRW) ist bereits angesetzt. Im Rahmen dessen kann der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt werden. Nach Fertigstellung aller Unterlagen kann der Förderantrag vom Fachdienst KDW noch dieses Jahr gestellt werden.

Sofortausstattungsprogramm für bedürftige Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an Schulen

Mit der Förderrichtlinie Sofortausstattungsprogramm für bedürftige Schülerinnen und Schüler soll die entsprechend der Förderrichtlinie genannte Personengruppe unterstützt werden. Zielsetzung ist diese mit digitalen Endgeräten zu versorgen. Auch sollen Schulen zur Erstellung professioneller Online Lehrangebote ausgestattet werden. Hierbei ist Fördergegenstand das benötigte technische Werkzeug, mit denen Medien für digitale Unterrichtsformen gestaltet werden können, einschl. der notwendigen Software und die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten wie Laptops, Notebooks und Tablets, einschl. der Inbetriebnahme und der Ersatz von erforderlichem Zubehör bis zu einem Höchstwert von 500 Euro. Diese Geräte sollen zur entgeltlosen Nutzung zur Verfügung gestellt werden, wenn Schülerinnen und Schüler in ihrer häuslichen Situation nicht auf bestehende technische Geräte zurückgreifen können.

Die Entscheidung über eine bedarfsgerechte Verteilung in den Schulen liegt beim Zuwendungsempfänger. Innerhalb dieser Förderrichtlinie gibt die Ausnahme des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Sollte bereits seit dem 16.03.2020 digitale Endgeräte beschafft worden sein, sind diese im Förderprogramm aufzunehmen. Die entsprechende Schule hat bzgl. der Endgeräte eine Zweckbindungsfrist von 4 Jahren.

Nach Rücksprache mit dem Fachdienst 3.3 wird ein Förderantrag gestellt. Fördermittel, die nicht bis zum 31.12.2020 verbraucht wurden, sind ohne Zinsaufschlag zurückzuzahlen.

Dahin weitergehend wurde die Förderrichtlinie Sofortausstattungsprogramm von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen ergänzt.

Zweck ist die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Lehrkräfte einschl. der Inbetriebnahme und der dafür erforderlichen Software.

Die Voraussetzungen und das Verfahren sind dem zuvor beschriebenen Programm für Schülerinnen und Schüler angepasst.

Eine entsprechende Vorlage wird dem Bildungsausschuss vorgelegt.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 01. September 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Dienstag, 18. August 2020Sitzung des Finanz- und Beteiligungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Finanz- und Beteiligungsausschuss
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug