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Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister/innen


Letzte Beratung
Dienstag, 12. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Büro des Bürgermeisters
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5446

gez.Nellesgez.Fritz

BürgermeisterSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen GO NRW werden die stellvertretenden Bürgermeister vom Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann in der Weise erfolgen, dass die stellvertretenden Bürgermeister durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten, und meine Pflichten zum Wohle der Stadt erfüllen werde.“


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 12. Januar 2021Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat

Dienstag, 15. Dezember 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 05. November 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
zurückgestellt
Details
Tagesordnung
Auszug