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Berichterstattung über das Fördermittelmanagement und über die aktuellen Förderprogramme


Letzte Beratung
Dienstag, 12. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Verwaltungsvorstand
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5509

Der Rat der Stadt Würselen nimmt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis.

gez. Nießen gez. Kaiser .

rgermeister Stadtkämmerer

gez. Chantré .

Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Mit Einrichtung der neuen Stelle Fördermaßnahmen werden die Kosten der laufenden Maßnahmen im Rahmen der gesamten Förderprogramme überwacht. Im Zeitraum der letzten Monate konnte ein Überblick über die aktuell laufenden Maßnahmen gewonnen werden, sowie bereits verschiedene Anträge bzw. Projektskizzen eingereicht werden. Es erfolgt ein stetiger Austausch mit den jeweiligen Fachdiensten.

Durch die weitere Unterstützung von Land und Bund in der aktuellen Pandemielage werden fortlaufend weitere Förderprogramme an die Fachdienste herangetragen. Dies soll auch in Zukunft ein weiterer Schritt sein, um laufend neue Fördergelder zu aktivieren.

Nachfolgend wird über den Stand der laufenden sowie neuer Förderprogramme berichtet.

  1. Zwischenstand der laufendenrderprogramme

  1. Übersicht beantragter, aber noch nicht bewilligter Förderprogramme, sowie das Nordrhein-Westfalen Programm I

  1. Vorstellung möglicher weiterer Förderprogramme

Zu 1. Laufende Förderprogramme

Eines der größten Förderprogramme für die Stadt Würselen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 23.925.217 Euro bei einer Förderquote von 70 % - stellt das Förderprogramm Lebendige Zentren Würselen Innenstadt“ (vormals Integriertes Handlungskonzept) dar.

Als Teil der Städtebauförderung soll das Programm einen mehrjährigen Erneuerungsprozess zur Weiterentwicklung, Ertüchtigung und Aufwertung der Würselener Innenstadt ermöglichen.

Die Umsetzung dieses Programmes erfolgt in 8 Jahren, aufgeteilt in sogenannte STEP-Jahre, beginnend im Jahr 2017. Die Fördersumme pro STEP-Jahr wird prozentual (1. Jahr 5%, 2. Jahr 25%, 3. Jahr 30%, 4. Jahr 25%, 5. Jahr 15%) innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ausgezahlt.

Im STEP-Jahr 2017 wurden Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 1.111.362 Euro geplant. Die durch Förderbescheid bewilligte Fördersumme beträgt 777.953 Euro (70%) für insgesamt 13 Maßnahmen. Aus diesem Bescheid wurden bereits Mittel in Höhe von 660.686 Euro abgerufen. Bis heute wurden 10 Maßnahmen begonnen, hierunter fallen beispielsweise laufende Maßnahmen, wie die Projektsteuerung durch die Firma DSK oder der Tag der Städtebauförderung.

Sechs der insgesamt zehn Maßnahmen sind bereits abgeschlossen.

r das STEP-Jahr 2018 wurde per Bewilligungsbescheid ein Fördervolumen in Höhe von 154.700 Euro bewilligt. Das Gesamtvolumen dieses STEP´s beläuft sich auf 221.425 Euro für 4 Maßnahmen. Aus dem Bewilligungsbescheid wurden bis heute 92.507 Euro abgerufen. Mit den Maßnahmen wurde noch nicht begonnen.

Im Rahmen des STEP-Jahres 2019 sollen lediglich 2 Maßnahmen bei einem Gesamtvolumen von 6.895.855 Euro umgesetzt werden. Die Fördersumme beträgt 4.827.099 Euro. Hiervon wurden zwischenzeitlich bereits 1.190.138 Euro abgerufen. Mit dem Großprojekt „Ertüchtigung des Schulstandorts städtisches Gymnasium hier: Aula wurde bereits begonnen.

Auch der Bewilligungsbescheid für das STEP-Jahr 2020 liegt der Stadt Würselen nun vor und weist eine Fördersumme in Höhe von 158.291 Euro aus. Diesem STEP liegen 2 Projekte über insgesamt 226.130 Euro zu Grunde. Mit Wirkung vom 21.10.2020 wurde der Stadt Würselen die Änderung des Zuwendungsbescheides übermittelt. Diese Änderung beinhaltet die Übernahme des Eigenanteils in Höhe von 67.839 Euro im Rahmen des Nordrhein-Westfalen Programm I. Der Mittelabruf für das Jahr 2020 wurde in Höhe von 11.078 Euro vorgenommen.

Im STEP 2020 wurde unter anderem die 2. Tranche des Fassadenprogramms bewilligt. Zwischenzeitlich ist das Fassadenprogramm gut angelaufen und wird immer öfter angenommen, sodass die Weiterführung mit der Bewilligung in diesem STEP fortgesetzt werden kann.

Eine Übersicht zu den Maßnahmen ist als Anlage 1 beigefügt.

Gute Schule 2020

Das Förderprogramm Gute Schule 2020“ ist ein durch die NRW Bank finanziertes vierjähriges Programm.

Der Stadt Würselen wurde im Rahmen dieses Förderprogramms ein Fördervolumen in Höhe von 2.163.872 Euro bewilligt. Die Förderquote beträgt hierbei 100 %, sodass keine Eigenmittel eingesetzt werden müssen. Der letzte Mittelabruf ist erfolgt, sodass nun die gesamte Fördersumme abgerufen wurde.

Start des Programmes war im Jahr 2017. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen hat bis zum 31.12.2022 zu erfolgen.

Mit diesen Fördermitteln sollen insgesamt 54 Maßnahmen im Rahmen der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur umgesetzt werden. Seit dem Beginn der Förderung wurden bereits 29 Maßnahmen begonnen, sowie 12 abgeschlossen. Da für viele Maßnahmen der reguläre Schulbetrieb im Wege steht, können hauptsächlich die Ferien zur Umsetzung der Maßnahmen genutzt werden. Der Corona bedingte Lock Down hatte zumindest den Vorteil, dass Maßnahmen kurzfristig begonnen bzw. umgesetzt werden konnte.

Die anhaltende Pandemie erschwert die Umsetzung einzelner Maßnahmen, dennoch ist die Umsetzung der Maßnahmen innerhalb der zeitlichen Schiene vorgesehen.

Eine Übersicht zu den Maßnahmen ist der Anlage 2 beigefügt.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Gleichzeitig mit dem zuvor beschriebenen Programm rief das Land Nordrhein-Westfalen zu dem Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel I“ auf, später folgte das Kapitel II.

Ziel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ist es die Schulinfrastruktur zu verbessern sowie finanzschwache Kommunen zu unterstützen.

In dem Kapitel I stehen Fördermittel in Höhe von 988.052,42 Euro zur Verfügung. Die Stadt Würselen muss hierzu einen Eigenanteil von 10 % in Höhe von 98.805,24 Euro leisten. Demzufolge können 13 Maßnahmen mit insgesamt 1.086.857,66 Euro umgesetzt werden. Aufgrund der Covid19-Pandemie wurde die Laufzeit des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes um 1 Jahr verlängert, sodass 2021 die letzten Fördermittel abgerufen werden müssen. Der Mittelabruf erfolgt bei Fertigstellung einzelner Maßnahmen. Bisher wurden für 3 abgeschlossene Maßnahmen insgesamt 365.127,92 Euro Fördermittel abgerufen. Mit 4 weiteren Maßnahmen wurde bereits begonnen.

Ziel des II. Kapitels ist die Verbesserung der Schulinfrastruktur. Hierfür stehen der Stadt Würselen insgesamt 1.406.073,90 Euro zur Verfügung. Bei einem Eigenanteil von 10 % in Höhe von 127.824,90 Euro beträgt die Fördersumme 1.278.249,00 Euro. Insgesamt sollen mit dem II. Kapitel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 11 Maßnahmen bis 2023 umgesetzt sein.

Eine Übersicht zu den Maßnahmen ist der Anlage 3 beigefügt.

DigitalPakt Schule Sofortausstattungsprogramm für hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler

Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms „DigitalPakt“ werden digitale Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro je mobilem Gerät) für bedürftige Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte bereitgestellt.

Die Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote ist ebenso inbegriffen. Die entsprechende Software ist in den Würselener Schulen bereits eingesetzt und muss daher nicht über das Förderprogramm beschafft werden.

Bewilligt wurden der Stadt Würselen mit Bewilligungsbescheid vom 24.09.2020 die beantragten 174.259,46 Euro. Der Eigenanteil der Stadt Würselen liegt bei 10 % in Höhe von 19.362,16 Euro, sodass insgesamt für 193.621,62 Euro eine Anzahl von 611 iPads bestellt werden konnten. Die Fördermittel wurden bereits abgerufen. Die Lieferung der iPads soll noch im Dezember 2020 erfolgen.

Denkmalförderung des Landes NRW

Ziel ist es, durch Denkmalschutz und Denkmalpflege im Rahmen der Denkmalförderung des Landes NRW das baukulturelle, archäologische und paläontologische Erbe Nordrhein-Westfalens zu erhalten.

Bereits im letzten Jahr wurden für insgesamt 15 Denkmäler im Stadtgebiet bei einer Laufzeit von drei Jahren Fördermittel in Höhe von 26.850 Euro (30% Fördersatz) für die Instandsetzung denkmalgeschützter Kreuzanlagen beantragt und bewilligt.

Die Fördermittel für das Jahr 2020 über 13.800 Euro wurden abgerufen.

rderung von Investitionen zum Erhalt von Plätzen in Kindertageseinrichtungen

Der Landschaftsverband Rheinland fördert gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Investitionen in Kindertageseinrichtungen, die der Schaffung neuer Plätze sowie dem Erhalt von Plätzen für Kinder unter sechs Jahren dienen. Beantragt werden können Fördermittel für Neubau-, Ausbau- oder Umbaumaßnahmen bzw. für die Ausstattung.

r den Kindergarten Heidegarten wurden mit Bewilligungsbescheid vom 05. März 2020 für den Zeitraum ab Bewilligungsbescheid bis 31. Dezember 2020 eine Fördersumme in Höhe von 504.9010 Euro für Plätze für Kinder über drei Jahren, sowie für Plätze für Kinder unter drei Jahren 486.000 Euro bewilligt.

Die Fördermittel wurden abgerufen. Der Verwendungsnachweis ist bis 31. März 2021 zu fertigen.

Zu 2. Übersicht beantragter, aber noch nicht bewilligter Förderprogramme, sowie das Nordrhein-Westfalen-Programm I

Das im Rahmen zur Covid19-Pandemie von Bund und Land ins Leben gerufene 3,93 Milliarden Euro schwere „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ nimmt immer weiter Formen an. Einige Maßnahmen wurden durch einen Förderaufruf verschärft, andere erneuert bzw. verlängert oder detaillierter vorgestellt. Noch nicht alle Maßnahmen sind umzusetzen. Zu welchem Zeitpunkt diese umgesetzt werden können sowie welcher Anteil auf die Stadt Würselen fällt, steht bisher noch nicht abschließend fest.

Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren

Dasrderprogramm „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren“ hat das Ziel, alle von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffenen Städte zu unterstützen und so eine positive Entwicklung der Innenstadt zu fördern. Hierfür stellten Bund und Land 70 Millionen Euro - antragsberechtigt bis 16.10.2020 - zur Verfügung. Aufgeteilt ist dieses Sofortprogramm in verschiedene Unterpunkte.

- Verfügungsfonds Anmietung“

Darunter zu verstehen ist die Anmietung leerstehender Ladenlokale bis zu einer Mietfläche von 300 qm in einem Zentrumsbereich zur Weitervermietung bei geringerer Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren. Vorgesehen sind eine Anmietung bestehender leerstehender Ladenlokale zu 70 % der letzten Miethöhe und eine Weitervermietung über den geringeren Wert von 20 % der letzten Miethöhe. Die bestehende Differenz zwischen An- und Vermietung stellt den Fördergegenstand dar. Bei angehender Werbung kann so die Innenstadt beispielsweise für junge Start-Up Unternehmen attraktiv gestaltet werden und bietet einen erleichterten Einstieg in den Einzelhandel.

- Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien“

Hier steht ein pauschales Fördervolumen von 250.000 Euro je Standort bei mehreren Standorten je 125.000 Euro bei gleichem Eigentümer zur Verfügung. Gefördert werden können zum Beispiel Machbarkeitsstudien, städtebauliche Planungen, Beratungen externer Unternehmen oder Gutachten.

- Zwischenerwerb“

Letzter Unterpunkt dieses Pakets ist der sogenannte „Zwischenerwerb“, welcher den Zwischenerwerb von leerstehenden Gebäuden, die eine besondere Bedeutung für die Innenstadt haben, fördert. Förderfähig sind die Ausgaben der Anmietung für die Dauer von 3 Jahren, jedoch nicht der Kaufpreis.

- Anstoß Zentrenmanagement / Aufbau Verfügungsfonds“

Letzter Unterpunkt dieses Pakets ist die Analyse der Chancen zur Umwandlung von Immobilien in andere Nutzungen, die Visualisierung des Konzentrationsbereichs auf Grundlage der Analyse der vorhandenen oder sich entwickelnden Situation, sowie die

Durchführung von Informationsveranstaltungen, Workshops und Einzelberatungen zur Information von Eigentümern und Vermeidung von Leerstand.

r jeden Konzentrationsbereich können Mittel zur Beauftragung von Dritten in Höhe von bis zu 100.000 Euro beantragt werden.

Glücklicherweise wurden noch nicht alle zur Verfügung gestellten Fördermittel abgerufen, sodass das Förderprogramm erneut ins Leben gerufen wurde.

Es stehen weiter 30 Millionen Euro zur Verfügung, welche bis 30.04.2021 abgerufen werden können.

Eine Umsetzung in Würselen ist angedacht. Dazu finden zwischen Verwaltung und SEW Gespräche statt, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Übernahme kommunaler Eigenanteile in der Städtebauförderung 2020

Die Maßnahme bzgl. der „Übernahme kommunaler Eigenanteile in der Städtebauförderung 2020“ ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Stadt Würselen ist bereits Teil der Städtebauförderung im Rahmen des „Lebendige Zentren Würselen Innenstadt“ und hat Ende Oktober den Änderungsbescheid zum Bewilligungsbescheid für den STEP 2020 erhalten.

Eine mögliche Übernahme des Eigenanteils auch für das Jahr 2021 bleibt abzuwarten.

Investitionspakt Sportstätten

r das Investitionspaket „Sportstätten“ ist zwischenzeitlich bereits der Programmaufruf erfolgt. Für dieses Paket werden seitens des Landes und des Bundes insgesamt 150 Millionen Euro bei 90%er Förderung für die Jahre 2020 bis 2022 bereitgestellt. Für das Jahr 2020 hat das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen, den in diesem Jahr auf die Kommunen entfallenden Eigenanteil von 10 % zu übernehmen. Die Mittel können für Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen, oder für Anlagen für den Breitensport zur Förderungrperlicher Fitness und dem Ausgleich von Bewegungsmangel eingesetzt werden. Förderfähig ist hierbei die bauliche Modernisierung und Erweiterung von Bestandsgebäuden innerhalb oder außerhalb von Programmgebieten der Städtebauförderung.

Die Fördermittel werden als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsregelung bewilligt. Für das Jahr 2021 erfolgt die Förderung zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Hierzu zählen Ausgaben für die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen. Für die Förderfähigkeit der Ausgaben muss für Hochbaumaßnahmen eine Kostenberechnung vorliegen r Tiefbaumaßnahmen ist lediglich eine Kostenschätzung ausreichend.

Die Höchstgrenze der Förderung für Hochbaumaßnahmen liegt bei 1.500.000 Euro und bei Tiefbaumaßnahmen bei 750.000 Euro. Eine Aufteilung auf mehrere Förderanträge ist nicht zulässig.

Die Bewilligung für den Investitionspakt kann nur erfolgen, wenn der Förderbetrag mindestens 25.000 Euro beträgt, ein Ratsbeschluss vorliegt und ein schneller Baubeginn erwartet werden kann. Weiterhin ist die beantragte Maßnahme mit einem dreijährigen Verpflichtungsrahmen zu beplanen.

r das Förderjahr 2021 sind Anträge bis zum 15. Januar 2021 zu stellen.

Nach gemeinsamen Beratungen des Fachdienstes 3.3 und der Stelle Fördermanagement wurde sich jedoch dazu entschieden vorerst keinen Antrag für dieses Förderprogramm zu stellen. Die vorgesehenen Projekte in Bezug auf Linden-Neusen wurden im Rahmen eines anderen Förderprogramms beantragt, da diese zunächst die Höchstgrenzen dieses Programmes überstiegen hätten.

Auch dieses Programm wurde verlängert, sodass der Bund den Ländern auch im nächsten Jahr 110 Millionen Euro für Investitionen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich Sport zur Verfügung stellt. Der Eigenanteil soll auch dann 10 % der förderfähigen Ausgaben betragen.

Der Förderaufruf soll innerhalb des ersten Quartals 2021 erfolgen.

So besteht dann die Möglichkeit bis dahin nicht bewilligte Projekte nochmals zu beantragen.

Sonderprogramm zur Stärkung von Erhaltungsinvestitionen in kommunale Verkehrsinfrastruktur, Straße und Radwege

Mit einer Fördersumme von 50 Millionen Euro können Gemeinde und Gemeindeverbände im Sonderprogramm zur Stärkung von Erhaltungsinvestitionen in kommunale Verkehrsinfrastruktur, Straße und Radwegerdermittel zur Deckensanierung von Straßen etc. beantragen.

Da dieser Fördertopf auf eine hohe Nachfrage stößt, wurde seitens der Bezirksregierung ein Förderrahmen von max. 90.000 Euro pro Antrag festgelegt.

Im November wurde ein Förderantrag für ein Teilstück der Klosterstraße in Höhe von insgesamt 100.000 Euro (inkl. Eigenanteil von 10.000 Euro) gestellt. Die Klosterstraße ist in einem desolaten Zustand und aufgrund des dort gelegenen Gymnasiums sowie des City-Parkhauses eine viel befahrene Stre.

Die Bewilligung wurde in Aussicht gestellt.

Ausfälle Gewerbesteuereinnahmen

Der wahrscheinlichste wichtigste und größte Punkt für die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Kompensation der Gewerbesteuerausfäller das Jahr 2020. Aufgrund der Covid19-Pandemie und den damit verbundenen Lockdown sind viele Unternehmen in die Krise geraten.

Infolge dessen ist es seit dem II. Quartal 2020 bei der Stadt zu einem Gewerbesteuereinbruch gekommen. Auch für zukünftige Quartale wurden vorsorglich die Gewerbesteuervorauszahlungen herabgesetzt.

Zur Unterstützung der Kommunen haben Bund und Land jeweils zur Hälfte insgesamt 2,8 Milliarden Euro bereitgestellt. Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Kommunen ist noch offen.


Kommunalrichtlinie zurrderung des kommunalen Klimaschutzes / Klimaresilienz in Kommunen

Der Bereich des Klimaschutzes soll mit der neuen Kommunalrichtlinie zur Förderung des kommunalen Klimaschutzes, welche zum 01.08.2020 in Kraft getreten ist, verschiedene Maßnahmen gefördert werden. Diese erstmals geplanten Maßnahmen wurden zu dem Förderprogramm Klimaresilienz“ komprimiert.

Ziel dieses Förderprogramms ist es, die Klimaresilienz in Kommunen zu stärken und dadurch indirekt auch Unternehmen zu unterstützen, die sich in Richtung Anpassungswirtschaft neu oder verstärkt orientieren. Dieses Programm fördert die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, insbesondere investive Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen. Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen der Begrünung, Verdunstung und Kühlung zur Minderung des urbanen Wärmeinseleffekts. Auch Schulhöfe können im Rahmen von „Coole Schulhöfe“ darin unterstützt werden, diese zu begrünen.

Die Förderquote beträgt bis zu 100 %. Die Zuwendung beträgt je nach Maßnahme bis zu 300.000 Euro.

Ein möglicher Antrag kann bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

Das Programm wurde bereits an den FD 4.3 herangetragen und wird dort mit dem Klimaschutzmanager der Stadt Würselen geprüft.

Eine Antragsstellung ist gewünscht.

Aber auch außerhalb des Nordrhein-Westfalen Programm I wurden Förderaufrufe zu verschiedene Förderprogramme gestartet.

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Jugend, Sport, Kultur

Dem Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Jugend, Sport, Kultur“ stehen insgesamt Fördermittel in Höhe von 400 Mio. Euro für investive Projekte mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung zur Verteilung. Im ersten Schritt war bis 30. Oktober dieses Jahres eine Projektskizze der geplanten Maßnahme beim Projektträger Jülich einzureichen.

rderfähig sind die bauliche Sanierung sowie der Ausbau von Einrichtungen sozialer Infrastruktur kommunaler Einrichtungen. Auch Objekte, die im Eigentum privater Dritter stehen, sind förderfähig. Daher wurde auch seitens des Rates der Stadt Würselen befürwortet eine Projektskizze für das Aquana mit regionaler und überregionaler Bedeutung einzureichen.

Die Fördersumme beträgt für Nothaushaltskommunen 90 % der förderfähigen Ausgaben.

r das Aquana wurde eine Projektskizze mit einem Gesamtvolumen ca. 5.555.000 Euro eingereicht. Diese Skizze beinhaltet ein Volumen von knapp 5 Mio. Euro bei einem Eigenanteil von 555.000 Euro. Bei Bewilligung sollen das Flachdach inkl. Lichtkuppel, die Filteranlage inkl. Beckenwassertechnik sowie die Lüftungsanlagen saniert werden.

Im Rahmen von diesem Förderprogramm wurden auch mehrere Projekte aus dem Sportstättenbereich ausgesucht. So wurden Skizzen für die Umwandlung von einem Naturrasenplatz in einen Kunstrasenplatz in Linden-Neusen, den Ersatzneubau einer Handballhalle, die Sanierung der Umkleide- / Sanitäranlagen der Begegnungsstätte Linden-Neusen, den Ersatzneubau einer kleinen Halle an der Parkstraße sowie den Ersatzneubau des Umkleide- und Vereinsgebäudes Kaußeneichsgasse jeweils einzelnen eingereicht. Das Volumen der Projekte liegt zwischen 1 Mio. für die Umwandlung in den Kunstrasenplatz und 7,8 Mio. für den Ersatzneubau der Handballhalle.

Nach Rückmeldung des Projektträgers Jülich sind alle Projektskizzen eingegangen. Mit einem Beschluss zur Antragsstellung ist nicht vor Mitte März 2021 zu rechnen.

rderprogramm nach der Körperschaftswaldrichtlinie

Im Rahmen der rperschaftswaldrichtlinierdern das Land NRW, der Bund und die EU die Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft. Unter anderem ist der Wiederaufbau des forstlichen Wegebaus nach Schadensereignissen förderfähig. Hierfür wurde durch den Förster in Zusammenarbeit mit der Stelle Fördermanagement ein Antrag auf Zuwendung in Höhe von ca. 54.000 Euro für den forstlichen Wegebau gestellt.

Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II (ResAII)

Das von der NRW Bank geförderte Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigungsprogramm soll notwendige Investitionen in den Erhalt und den Ausbau der abwassertechnischen Infrastruktur zum Schutz der Gewässer und der Umwelt unterstützen. Durch die Sanierungsmaßnahmen an Schulen ist man auf dieses Förderprogramm aufmerksam geworden. Ergänzt wird dieses Programm durch das NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser“. Bei Beantragung beider Programme ist eine Darlehenssumme von 100 % der förderfähigen Kosten möglich. Der Antrag über 113.500 Euro wurde gestellt. Eine Bewilligung bleibt abschließend abzuwarten.

Zu 3. Vorstellung möglicher weiterer Förderprogramme

Nachfolgend werden weitere Förderprogramme dargestellt, an denen bereits gemeinsam mit den Fachdiensten gearbeitet wird.

rderrichtlinie Extremwetterfolgen

Im Bereich der Forstwirtschaft kann die rderrichtlinie Extremwetterfolgen zu Grunde gelegt werden. Ziel dieser Richtlinie ist eine bestands- und bodenschonende Räumung von Schadflächen sowie die Wiederbewaldung nach Extremwetterfolgen.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören zum einen Maßnahmen zur bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen, einschl. der Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung von resultierenden Gefahren. Zum anderen werden Waldschutzmaßnahmen, wie die Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen, Anlagen von Holzlagerplätzen und die Wiederherstellung von beschädigten Waldwegen gefördert. Als Dritte Fördermöglichkeit sieht die Landesregierung die Wiederaufforstung. Hierdurch können Nachbesserungen in lückigen oder verlichteten Beständen durch Saat oder Pflanzung bzw. Naturverjüngung erzielt werden.

Die Förderquote beträgt 80 % der nachgewiesenen Ausgaben, im Rahmen der Wiederaufforstung beträgt die Förderquote bei ausschließlicher Verwendung von standortheimischen Baumarten bis zu 90 %. Als Voraussetzung zur Förderung müssen die Maßnahmen unmittelbar in Zusammenhang mit der Bewältigung der Schäden durch Extremwetterereignisse, beispielsweise Borkenkäfer und Naturereignissen, stehen.

Da eine Umsetzung der Wiederbewaldung in 2020 nicht mehr durchzuführen war, wurde entschieden den Förderantrag ins Jahr 2021 zu verschieben.

Sofortausstattungsprogramm für digitale Endgeräte der Lehrkräfte an Schulen

Das ursprüngliche Sofortausstattungsprogramm für bedürftige Schülerinnen und Schüler wurde um die rderrichtlinie Sofortausstattungsprogramm von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen ergänzt.

Zweck ist die Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Lehrkräfte einschl. der Inbetriebnahme und der dafür erforderlichen Software. Das Förderprogramm wurde bis zum 31.07.2021 verlängert.

Es ist beabsichtigt zu Beginn des neuen Jahres den Förderantrag zu stellen.

Bundesförderung Corona-gerechte um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten - RLT-Anlagen

Ziel dieses Förderprogramms ist es möglichst kurzfristige Um- und Aufrüstungen stationärer RLT-Anlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten zur Corona-gerechten Lüftung durchzuführen.

Hierunter fallen ausschließlich zentrale, das ganze Gebäude oder einzelne Etagen mit Luft versorgende Anlagen einschließlich Klimaanlagen. Vorgesehen ist der Filterumbau oder Filterwechsel sowie Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils oder Umbauten an einer vorhandenen RLT-Anlage.

Der Fördersatz beträgt 40 % der förderfähigen Ausgaben und ist auf 100.000 Euro pro RLT-Anlage begrenzt. Der Zeitraum der Umsetzung für Maßnahmen im Bereich des Filterwechsels bzw. umbau und zur Erhöhung des Frischluftanteils beträgt 4 Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheides. Der Zeitraum für Umbauten an der Anlage beträgt 12 Monate.

Ein möglicher Förderantrag ist bis zum 31.12.2021 zu stellen. Allerdings ist zu beachten, dass die Zuwendungsbescheide in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge erteilt.

Der Fachdienst 4.6 prüft, ob dieses Sonderprogramm in Frage kommt.

Mobile Lüftungsgeräte an Schulen technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FRL-Luft)

Das 50 Mio. Euro Sonderprogramm für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen sieht vor, dass für Räume in Schulen und Sporthallen und die nicht durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) ausreichend gelüftet werden können, die Anschaffung mobiler Lüftungsgeräte. Auch einfache bauliche Maßnahmen zur Herstellung einer ausreichenden Belüftungssituation können über dieses Sonderprogramm erzielt werden.

Der Erwerb von mobilen Geräten wird bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch bis zu 4.000 Euro je Gerät gefördert. Hinzu kommt die Gewährung eines einmaligen, pauschalen Zuschusses in Höhe von 500 Euro je Gerät für Betrieb und Wartung.

Die einfachen baulichen Maßnahmen an Fensteranlagen werden bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 4.000 Euro je Raum oder Sporthalle bezuschusst.

Sollten bereits seit dem 16. März dieses Jahres solche Geräte beschafft oder Umrüstungen vorgenommen worden sein, sind diese rückwirkend förderfähig.

Anträge auf Förderung sind bis zum 15. Januar 2021 zu stellen.

Der Fachdienst 4.6 prüft zurzeit, für welche Schulen und Sporthallen eine solche Förderung in Betracht kommt.

Investitionsförderungsprogramm des NVR nach § 12 des ÖPNVG

Der NVR (Nahverkehr Rheinland) hat im Rahmen einer pauschalierten Förderung ein mittelfristiges Investitionsprogramm für den ÖPNV vorgelegt, welches jährlich fortgeschrieben wird.

Interessant ist hier der Ausbau der nötigen Infrastruktur für den Busverkehr, insbesondere die Erneuerung von Bushaltestellen.

Der NVR ermöglicht eine Förderung bis zu einer Höhe von 90 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben sowie eine Pauschale für Ausgaben zur Planung und Vorbereitung der Investitionsmaßnahmen.

Angedacht ist im Rahmen der Straßenausbaumaßnahme Broicher Straße einen Förderantrag für Teilmaßnahmen des gemeinsamen Projektes mit der StädteRegion Aachen zu stellen.

Der Fachdienst 4.2 stellt die benötigten Förderunterlagen zusammen.

Investitionsprogramm Wald

Investive Maßnahmen, die zu effektiven und effizienten Arbeitsabläufen in der Waldbewirtschaftung oder der Erzeugung von forstlichem Pflanzgut beitragen, sollen mit dem Start des Investitionsprogramms Wald“ bei der Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Waldwirtschaft unterstützen.

Gefördert wird daher der Zugang zu solchen modernen Maschinen und Geräten und der Einsatz digitaler Lösungen in der Forstwirtschaft. Auch gefördert werden Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte sowie Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen.

Der Zuschuss beträgt 40 %. Der Restbetrag kann über einen zinsgünstigen Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank finanziert werden.

Bis Ende 2021 stehen hierzu rund 50 Mio. Euro bereit.

Auch dieses Programm wurde dem Förster der Stadt Würselen sowie dem Fachdienst KDW zur Prüfung übersandt.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 12. Januar 2021Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat

Dienstag, 15. Dezember 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

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Rat
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