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Kanalbenutzungsgebühren, hier: Betriebsabschluss 2017


Letzte Beratung
Dienstag, 12. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.2
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5459

Beschluss:

Der Rat der Stadt Würselen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum endgültigen Betriebsabschluss 2017 mit dem Ergebnis einer Überdeckung von 96.417,50€ zur Kenntnis.

gez. Nießen, 02.12.2020 . gez. Von Hoegen 03.11.2020 .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. Fuß 14.10.2020 . gez. Wirtz 13.10.2020 .

Fachdienstleiter Sachbearbeiter

gez. Kaiser 03.11.2020 . gez. Hunscheidt 14.10.2020 .

Stadtkämmerer Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Fachdienst 4.2 legt hiermit nochmals den endgültigen Betriebsabschluss für das Betriebsjahr 2017 als Grundlage für die Jahresrechnung 2017 vor, nachdem die Vorlage ansonsten unbeanstandet aufgrund der angefragten weitergehenden Informationen zum BAB 2015 in der Sitzung des Technik- und Bauausschusses am 25.06.2019 ebenfalls zurückgestellt wurde. Schon die Ursprungsvorlage wurde vom Technik- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 19.02.2019 an die Verwaltung zurückverwiesen, da zuerst ein Gespräch der Fraktionen mit den Mitarbeitern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezüglich des Betriebsabschlusses 2015 geführt werden sollte und ohne Abschluss des BAB 2015 auch kein abschließender Beschluss über den BAB 2017 gefasst werden sollte. Dieses Gespräch hat mittlerweile stattgefunden. Insofern kann hier auf die ebenfalls in dieser Sitzung verhandelte Vorlage VO/20/0246 verwiesen werden.

Die beiliegende Zusammenfassung der Ergebnisse zeigt die Kostensituation der kostenrechnenden Einrichtung Stadtentwässerung, wie sie sich für den Betriebszeitraum

vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 darstellt.

Der Betriebsabschluss 2017 stellt Gesamtkosten in Höhe von 9.183.401,33 Euro und

Erfolgswirksame Gesamteinnahmen in Höhe von 9.279.818,83 Euro dar.

Insgesamt zeigt der Betriebsabschluss 2017 damit bei einer gemäß der Kalkulation 2017

vorgesehenen Rücklagenentnahme von 310.000,00 Euro eine Überdeckung in Höhe von 96.417,50 Euro entsprechend 1,05 % bezogen auf die Gesamtkosten.

Die Überdeckung entsteht vornehmlich durch eine Minderausgabe bei der Umlage an den WVER, die anstelle der in 2016 vom Verband mitgeteilten 4.700.000,- Euro lediglich rd. 4.549.500,- Euro beträgt. Für die Reparatur von Kanälen wurde anstatt der veranschlagten 140.000,- Euro in 2017 nur 27.990,86 Euro, für Unterhaltung von Kanälen anstatt der veranschlagten 103.000,- Euro nur 68.750,80 Euro verausgabt. Die Zahlungen an die KDW für Kanalunterhaltung und Sinkkastenreinigung fielen ebenfalls um insgesamt 20.525,- Euro geringer aus. Abweichungen gab es auch bei verbrauchsabhängigen Abrechnungen wie bei der Erstattung an die Stadt Herzogenrath für die Mitnutzung ihrer Anlagen, die mit 110.000 Euro angesetzt und mit 103.730 Euro abgerechnet wurden.

Auf der Einnahmenseite entstand im Bereich Schmutzwasser eine Mindereinnahme in Höhe von ca. 160.000,- Euro gegenüber der Kalkulation, die größtenteils durch die extrem feuchte Witterung ab Juni des Jahres und die damit einhergehenden verringerten Verbräuche bedingt ist.


Bei den Einnahmen für Schmutzwasser wurden 16.782,46 Euro periodenfremde Beträge verzeichnet. Diese Einnahmen entstehen durch in 2017 geleistete Zahlungen, die schon in Vorjahren veranlagt wurden und wirken sich auf das Betriebsergebnis 2017 nicht aus.

Bei den Einnahmen für Niederschlagswasser wurden -36.689,60 Euro periodenfremde Beträge verzeichnet. Hierbei handelt es sich um Zahlungen, die in 2017 für in Vorjahren entstandene Forderungen geleistet (22.077,33 Euro) sowie um Erstattungen, die für in Vorjahren zu Unrecht erhobene Beiträge (-58.766,93 Euro) gezahlt wurden. Diese wirken sich als in Vorjahren veranlagt Beträge ebenfalls nicht auf das Betriebsergebnis 2017 aus.

r die Abwasserabgabe des Jahres 2017 wurden im Jahr 2018 insgesamt 93.330,99 Euro verausgabt.

Alle weiteren Einnahmen und Sachausgaben hielten sich im Bereich der bei Vorabschätzungen normalen Schwankungen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich von 1.720.822,12 Euro zum 31.12.2016 vermindert sich aufgrund des Betriebsabschlusses 2017 sowie der periodenfremden Beträge, die in 2017 ermittelt wurden, um 174.722,71 Euro und wird damit zum 31.12.2017 = 1.546.099,41 Euro betragen.

Der vorstehend genannte Betrag ermittelt sich aus mehreren Teilbeträgen.

Die Differenz zwischen der für 2017 geplanten Entnahme in Höhe von 310.000,00 Euro und dem nunmehr unter Berücksichtigung dieser Entnahme ermittelten Überschuss in Höhe von 96.417,50 Euro beträgt -213.582,50 Euro. Nachträglich eingenommene Gebühren für Schmutzwasser (16.782,46 Euro) sowie für Niederschlagswasser (22.077,33 Euro) aus Vorjahren werden mit 38.859,79 Euro veranlagt.

Zusammenfassend berechnet sich die Bestandsveränderung wie Folgt:


Ergebnis BAB 2017: 96.417,50 Euro

Korrektur Schmutzwasser Vorjahre:16.782,46 Euro

Korrektur Niederschlagswasser Vorjahre:22.077,33 Euro

Entnahme aus SoPo gem. Kalkulation 2017: -310.000,00 Euro

Summe: -174.722,71 Euro

Der Bestand des Sonderpostens r Niederschlagswasser öffentlicher Straßen von 798.788,88 Euro zum 31.12.2016 vermindert sich aufgrund der periodenfremden Beträge, die für die Jahre 2012 bis 2016 im Zuge der Erstellung des Betriebsabschlusses 2017 ermittelt wurden, um -58.766,93 Euro und wird damit zum 31.12.2017 = 740.021,95 Euro betragen. Nach intensiver Prüfung im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 wurde festgestellt, dass dieser Sonderposten mit dem SOPO Gebührenausgleich zusammen zu führen ist. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Vorlage dargestellt.

Daneben sind Verbindlichkeiten in Höhe von 93.330,99 Euro für die Abwasserabgabe2017 entstanden, die erst im Jahr 2018 abgerechnet und gezahlt wurden.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

keine

 

 

Anlage/n:

Betriebsabrechnungsbogen 2017


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 12. Januar 2021Sitzung des Rates der Stadt Würselen

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Dienstag, 15. Dezember 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

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Entscheidung
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