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Straßenausbaumaßnahme Kreuzstraße - Abschnittsbildung


Letzte Beratung
Dienstag, 12. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.2
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5502

Der Rat der Stadt beschließt, dass bei der Straßenausbaumaßnahme Kreuzstraße zwei Abschnitte gebildet werden. 1. Abschnitt: Elchenrather Straße bis Bahnhofstraße, 2. Abschnitt: Bahnhofstraße bis Lindenplatz.

gez. Nießen . gez. von Hoegen .

Bürgermeister Erster u. Techn. Beigeordneter

gez. Fuss . gez. Bohnengel .

Fachdienstleiter Sachbearbeiter

gez. Kaiser . .

Stadtkämmerer

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Zur beitragsrechtlichen Abrechnung sollen für die Straßenausbaumaßnahme Kreuzstraße, nach der gemäß § 8 Abs. 5 KAG NRW zu beschließenden Abschnittsbildung, die nachfolgend beschriebenen zwei Abrechnungsabschnitte gebildet werden:

Abschnitt 1: Straßenausbaumaßnahme Kreuzstraße, Elchenrather Straße bis Bahnhofstraße

Abschnitt 2: Straßenausbaumaßnahme Kreuzstraße, Bahnhofstraße bis Lindenplatz.

Die Abschnittsbildung ist eine Ermessensentscheidung des Gemeinderates (siehe Urteil des VG Lueneburg, 3 A 175/07 vom 21.05.2010). Das Bauprogramm, daß den Ausbau der öffentlichen Einrichtung vorsieht, ist Grundlage für den Abschnittsbildungsbeschluss als Ermessensentscheidung. Voraussetzung ist außerdem, dass ein Ausbau der Straße auf ganzer Länge erfolgt. Dies liegt im vorliegenden Fall vor.

Außerdem wurde geprüft, inwieweit die Kosten pro laufendem Meter Straße in den unterschiedlichen Abschnitten voneinander abweichen. Falls diese um mehr als 1/3 abweichen ist eine Abschnittsbildung ausgeschlossen.

Die Prüfung dieses Ausschluss Kriteriums ergab:

Abschnitt Elchenrather Straße bis Bahnhofstraße

nge: 380 m

Baukosten = 1.125.000 €

Baukosten pro lfd. Meter = 2.960 €

Abschnitt Bahnhofstraße bis Lindenplatz

nge: 110 m

Baukosten = 318.000 €

Baukosten pro lfd. Meter = 2.890 €

Berechnung der Abweichung: ca. 2,4 %

Es bleibt außerdem festzuhalten: Die Beitragspflichtigen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abschnittsbildung.

Wird eine Abschnittsbildung beschlossen und die beiden Abschnitte werden getrennt veranlagt ergibt sich, auf Basis der bisherigen Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach dem KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Würselen vom 19.05.2004 folgende Berechnung:

KAG Anteil

Anrechenbare Fläche m²

- Preis

Bauabschnitt Elchenrather Straße bis Bahnhofstraße

574.478,64 €

40.961,34

14,02 €

./. Kalkhalde

133.944,81 €

./. Asylheim

17.594,24 €

IST Einnahme

422.939,59€

KAG Anteil

Anrechenbare Fläche m²

- Preis

Bauabschnitt Bahnhofstraße bis Lindenplatz

167.810,00 €

6.017,30

27,88 €

./. Anteil Städtische Grundstücke

7.825,92 €

IST Einnahme

159.936,40 €

Die Anpassung des KAG NRW mit Ergänzung durch den § 8a KAG zum 01.01.2020, bedeutet, dass die Anlieger bei Straßenausbaumaßnahmen entlastet werden. Deshalb wurde durch das Land Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm eingerichtet. Dieses sieht vor, das das Land Nordrhein-Westfalen die Hälfte der kommunalen Straßenausbaubeiträge übernimmt, die nach der städtischen KAG Satzung von den Beitragspflichtigen zu erheben sind.

Beispielrechnung nach der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach dem KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Würselen vom 19.05.2004 zuzüglich der 50 prozentigen Förderung des Landes NRW:

Im vorliegenden Fall würden die Anlieger, des zweiten Bauabschnitts der Kreuzstraße, anstatt mit 27,88 € pro Quadratmeter mit 13,94 € pro Quadratmeter der anrechenbaren Fläche der jeweiligen Grundstücksgröße veranschlagt werden. Das heißt, es entfallen je 13,94 € auf die Anlieger und das Land NRW (Förderbetrag). Die Förderung kann nur für Maßnahmen erfolgen, die nach dem 01.01.2018 vom Rat der Stadt beschlossen wurden bzw. die ab dem 01.01.2021 im Rahmen des Beschlusses eines Straßen- und Wegekonzeptes der Kommune erneuert werden. Der Erste Bauabschnitt der Kreuzstraße wurde bereits am 13.07.2017 vom Technik- und Bauausschuss der Stadt Würselen beschlossen und kann somit nicht gefördert werden.

Wird keine Abschnittsbildung beschlossen und die beiden Abschnitte werden gemeinsam veranlagt ergibt sich folgende Berechnung (in diesem Fall kann keine Landesförderung in Anspruch genommen werden):

KAG Anteil

Anrechenbare Fläche m²

- Preis

Bauabschnitt Elchenrather Straße bis Lindenplatz

742.288,64 €

46.978,64

15,80 €

./. Kalkhalde

133.944,81 €

./. Asylheim

17.594,24 €

./. Anteil städtische Grundstücke

7.825,92 €

IST Einnahme

582.923,67 €

r den bisher ausgebauten Abschnitt (Erster Abschnitt) beträgt der m² - Preis derzeit 14,02 € (eine endgültige feste Berechnungsgröße kann erst nach Vorlage der Schlussrechnung festgestellt werden).

r den Zweiten Abschnitt beträgt der m² - Preis derzeit 13,94 € (nach Abzug der 50% Förderung durch das Land NRW und auf Feststellung der Berechnungsgröße auf Basis des Ausschreibungsergebnisses).

Bei den Berechnungen handelt es sich um Ableitungen aus den Ausschreibungsergebnissen. Eine endgültige Berechnung, die auch als mögliche Grundlage einer Abschnittsbildung herangezogen werden könnte, ist erst nach Vorlage der Schlussrechnungen durch die beauftragten Unternehmen möglich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Beschluss, dass kein Abschnitt gebildet wird, würde dies zu einer Mehrbelastung des städtischen Anteils von 19.693,62 € führen. Die betroffenen Anlieger würden mit insgesamt 64.409,73 € mehr belastet werden. Grund hierfür wäre die nichtmögliche Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes NRW.

Bei einer Abschnittsbildung mit gleichzeitiger Erhöhung der Beitragssätze der Anlieger würde es zu einer erhöhten IST-Einnahme von 29.789,13 € des städtischen Haushaltes kommen.

Die Abschnittsbildung führt außerdem zu einer zeitlich gestreckten Mehrbelastung (Liquiditätszufluss) des städtischen Haushalts für den Zeitraum, in dem die Fördermittel des Landes NRW genehmigt und ausgezahlt werden. Die Fördermittel können erst nach Schlussrechnung des Zweiten Bauabschnittes beantragt werden. Dies ist meist ca. 1 Jahr nach Beendigung der Baumaßnahme der Fall.

 

 

Anlage/n:

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Kreuzstraße
  • Lindenplatz
  • Bahnhofstraße
  • Elchenrather Straße

Beratungsfolge

Dienstag, 12. Januar 2021Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat

Dienstag, 15. Dezember 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
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