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Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes nach dem Kommunalabgabengesetz
NRW zum [01.01.2021](si010.asp?YY=2021&MM=01&DD=01 "Sitzungskalender 01/2021
anzeigen" )


Letzte Beratung
Dienstag, 12. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.2
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5501

Der Rat der Stadt beschließt das Straßen- und Wegekonzept 2021 – 2025 für beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen und beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen gemäß § 8a Abs.1 KAG.

gez. Nießen . gez. von Hoegen .

Bürgermeister Erster u. Techn. Beigeordneter

gez. Fuss . gez. Bohnengel .

Fachdienstleiter Sachbearbeiter

gez. Kaiser . .

Stadtkämmerer

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Mit Datum vom 19.12.2019 hat das Land NRW ergänzende Vorschriften für die

Durchführung von Straßenbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen erlassen (§ 8a Kommunalabgabengesetz NRW). Ziel des § 8a KAG NRW ist es, beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen für die betroffenen Anlieger transparenter zu gestalten und außerordentliche Belastungen bei der Beitragserhebung zu vermeiden.

Zudem hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mit Datum vom 23.03.2020 die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge erlassen, wonach die Hälfte der Straßenbaubeiträge vom Land NRW gefördert werden kann. Insgesamt stehen 65 Mio. Euro jährlich zur Verfügung.

Als Grundlage der Förderung dienen die Straßen- und Wegekonzepte der Gemeinden, welche gemäß § 8a Abs. 1 KAG NRW erforderlich sind, um die Förderung für die betroffenen Anliegern überhaupt in Anspruch nehmen zu können.

Mit der o.a. Förderrichtlinie vom 23.03.2020 wurde ebenfalls ein Muster zur Verfügung gestellt, wie die Straßen- und Wegekonzepte aufgestellt werden sollen.

Die Verwaltung hat auf der Grundlage des o.a. Musters das in der Anlage beigefügte

Straßen- und Wegekonzept 2021 - 2025 aufgestellt und die derzeit beabsichtigten

Straßenbaumaßnahmen aufgeführt. Dabei wird zwischen beitragspflichtigen Maßnahmen und sogenannten Straßenunterhaltungsmaßnahmen unterschieden, die keinen Beitragstatbestand auslösen.

Das Straßen- und Wegekonzept ist bei Bedarf, mindestens jedoch alle 2 Jahre zu

aktualisieren.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Förderung von Straßenbaumaßnahmen führt zu einer finanziellen Entlastung der Anlieger. Die der Stadt Würselen ausfallenden Beiträge der Anlieger werden durch das Förderprogramm des Landes ersetzt. Dazu stellt das Land jährlich 65 Mio. Euro im Haushalt bereit und schafft die Möglichkeit zur überjährigen Bewirtschaftung dieses Haushaltstitels. Die Fördermittel können in einem vereinfachten Verfahren auf der Grundlage der Schlussrechnung für die Straßenbaumaßnahme beantragt werden.

Bei Anwendung dieser Regelung, ergibt sich im kommunalen Haushalt ein zeitlich gestreckter Liquiditätszufluss mit der möglichen Folge einer für die Stadt Würselen erforderlichen Zwischenfinanzierung – entweder aus eigenen oder aus aufgenommenen Finanzmitteln.

 

 

Anlage/n:

Straßen- und Wegekonzept 2021 - 2025


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 12. Januar 2021Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat

Dienstag, 15. Dezember 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat
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