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Straßenunterhaltungsmaßnahmen im Stadtgebiet Würselen;
hier: Beschluss der Prioritätenliste 2021


Letzte Beratung
Dienstag, 12. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.2
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5472

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die in der Anlage beigefügte Prioritätenliste für Maßnahmen der Straßenunterhaltung ab 20.000 € für das Jahr 2021

gez.: Nießengez.: von Hoegen

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez.: Fussgez.: Lorsi

FachdienstleiterSachbearbeiter

gez.: Kaiser

Kämmerer

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die Stadt Würselen ist im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht sowie zur Werterhaltung des Straßennetzes zur Straßenunterhaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze verpflichtet.

Dabei haben Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie solche, die aufgrund verkehrsrechtlicher Anordnung erfolgen, erste Priorität.

Nachfolgend sind alle Arbeiten, die zur Straßenunterhaltung gehören, aufgelistet:

1. Notmaßnahmen

Sofortige Behebung von Gefahrenstellen

2. Mitverlegung bei Versorgungsträgern

Ergänzung der Wiederherstellung von Oberflächen zur kompletten Gehweg- bzw. Fahrbahnbreite bei Arbeiten der Versorgungsträger und Kanalbaumaßnahmen.

3. Sonstiges

Material zur Straßenunterhaltung für Arbeiten, die durch die KDW ausgeführt werden

4. Markierung

Ausführung von Markierungen auf Anordnung des FD 3.2 Straßenverkehrsbehörde sowie Unterhaltung und Erneuerung bestehender Markierungen.

5. Straßenbegleitgrün

Ersatzpflanzung für abgängige oder gerodete Straßenbäume in Höhe von jährlich 10.000,- € gemäß Beschluss des Rates von 2005

6.Straßenunterhaltung

Baumaßnahmen unter 20.000 €
= laufendes Geschäft der Verwaltung nach Erfordernis sowie in Zusammenarbeit mit Herrn Breuer in Form von sukzessive durchzuführenden Bordsteinabsenkungen im gesamten Stadtgebiet, um barrierefrei Straßen zu kreuzen.

Baumaßnahmen über 20.000 €

In der Prioritätenliste sind umfangreichere Maßnahmen der Straßenunterhaltung aufgeführt, deren Kostenschätzung über 20.000 € liegt. Auch hierbei handelt es sich um Teilabschnitte von Straßen und Gehwegen, deren Instandsetzung jedoch wegen der vorhandenen Gefälle- und Entwässerungssituation einen höheren Aufwand erfordert.

Alle oben genannten Arbeiten sind mit den unter dem Kostenträger 541 000 140 Sachkonto 524 124 zur Verfügung gestellten Mitteln abgedeckt..

Dabei enthält der Haushalt 2021 einen Ansatz von 400.000,- €.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsansatz:400.000,00 €

Folgekosten:keine, da lfd. Aufwand

Finanzierung:Kostenstelle 40.60, Kostenträger 541 000 140, Sachkonto 524 124

Die Mittel werden dringend zur Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht und zur ordnungsgemäßen Instandhaltung der öffentlichen Verkehrsfläche Straßennetzes benötigt und stehen auf der obigen Haushaltsstelle zur Verfügung.

 

 

Anlage/n:

Prioritätenliste 2021/22


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 12. Januar 2021Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat

Dienstag, 15. Dezember 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

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