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Wahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters gemäß § 67 GO NRW


Letzte Beratung
Dienstag, 12. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Büro des Bürgermeisters
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5510

Der Rat wählt

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zum/zur 1. stellvertretenden Bürgermeister/in

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zum/zur 2. stellvertretenden Bürgermeister/in

Der Rat wählt

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zum/zur 3. stellvertretenden Bürgermeister/in

gez.Nießengez.Fritz .

BürgermeisterSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Gemäß § 67 Abs. 1 GO NRW wählt der Rat aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.

Nach Beschlussfassung zur Änderung des § 13 der Hauptsatzung der Stadt Würselen wählt der Rat nun 3 stellvertretende Bürgermeister/innen.

§ 67 Abs. 2 GO NRW besagt, dass bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt wird. Dabei findet entsprechend der Bestimmungen des § 50 Abs. 3 GO NRW das dHondtsche Wahlsystem Anwendung mit der Folge, dass eine Listenwahl auf Grund von Wahlvorschlägen der im Rat vertretenen Fraktionen stattfindet. Eine Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist nicht vorgesehen.

Die Vorschlagslisten sind jedoch spätestens zum Beginn der Ratssitzung am 15.12..2020 schriftlich einzureichen.

Die Anwendung des dHondtschen Höchstzahlverfahren bedeutet, dass die zu vergebenden Wahlstellen auf die einzelnen Wahlvorschläge nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt werden, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.

Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl fällt; 2. Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt und 3. Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die drittechstzahl entfällt.

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los.

Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist, ohne dass es eines weiteren Wahlganges bedarf, gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlages steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.

Vorgesehene Durchführung des Verfahrens:

Die im Rat vertretenen Parteien reichen spätestens bis zum Beginn der Ratssitzung am 15.12.2020 der Verwaltung ihre Wahlvorschläge (Listen) ein. Listenverbindungen sind zulässig. Diese Listen werden allen Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben.

Die Verwaltung wird Stimmzettel vorbereiten, auf denen angegeben ist:

Wahl des 1. und 2. und 3. Stellvertreters des Bürgermeisters am 15.12.2020“

Wahlvorschlag 1:

Name der Partei/Liste Name des Kandidaten/der Kandidatin

Wahlvorschlag 2:

Name der Partei/Liste Name des Kandidaten/der Kandidatin

Wahlvorschlag 3:

Name der Partei/Liste Name des Kandidaten/der Kandidatin

r den Fall, dass eine Stichwahl erforderlich wird, gibt die Verwaltung Stimmzettel aus, die die Namen der zur Stichwahl anstehenden Kandidaten tragen.

Bisher liegen ein gemeinsamer Wahlvorschlag der CDU- Fraktion und der Fraktion Die GRÜNEN vom 01.12.2020, ein gemeinsamer Wahlvorschlag der SPD- Fraktion und der FDP- Fraktion vom 04.11.2020 sowie ein Wahlvorschlag der Fraktion Die Partei vom 05.11.2020 vor.

Die Wahlvorschläge sind als Anlage beigefügt.

Wesentliche Schritte zum Wahlverfahren

Zunächst wird die Gesamtzahl der anwesenden Wahlberechtigten festgestellt.

Anschließend trägt der Bürgermeister vor, welche Wahlvorschläge (Listen) für die Wahl eingereicht worden sind.

Die Wahlberechtigten werden in alphabetischer Reihenfolge zur Wahlkabine gebeten.

Die Auszählung erfolgt durch die von den Fraktionen benannten Stimmzähler.

Nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses hat der Bürgermeister die gewählten Kandidaten zu Fragen, ob sie die Wahl annehmen.

Erst durch die Annahmeerklärung der Gewählten ist der Wahlakt vollzogen.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 12. Januar 2021Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat

Dienstag, 15. Dezember 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
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