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XV. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Würselen


Letzte Beratung
Dienstag, 12. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Büro des Bürgermeisters
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5482

Der Rat beschließt nachfolgende Änderungen der Hauptsatzung der Stadt Würselen:

1) § 10 Absatz 3 Bstb, a und f werden wie folgt geändert:

㤠10

AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG UND VERDIENSTAUSFALLERSATZ

§ 10 Absatz 3 a)

Alle Stadtverordneten und Ausschussmitglieder erhalten einen Regelstundensatz, es sei denn, dass sie ersichtlich keine finanziellen Nachteile erlitten haben. Der Regelstundensatz wird auf 9,35 € festgesetzt.

§ 10 Absatz 3 f)

In keinem Fall darf der Verdienstausfallersatz den Betrag von 84,00 € je Stunde überschreiten.“

2) § 13 der Hauptsatzung der Stadt Würselen erhält folgende Fassung:

㤠13

STELLVERTRETENDE BÜRGERMEISTER/INNEN

Der Rat wählt aus seiner Mitte ohne Aussprache 3 ehrenamtliche stellvertretende Bürgermeister/innen (§ 67 GO).“

3) Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte XV. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Würselen als Satzung.

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 14.12.2020 in Kraft.

gez.Nießengez. Fritz rgermeister Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die CDU- Fraktion und die Fraktion Die Grünen beantragen mit beiliegendem Schreiben vom 26.11.2020 die in § 13 der Hauptsatzung der Stadt Würselen festgelegte Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister von 2 auf 3 zu erhöhen.

§ 13 der Hauptsatzung der Stadt Würselen erhält somit folgende Fassung:

㤠13

STELLVERTRETENDE BÜRGERMEISTER/INNEN

Der Rat wählt aus seiner Mitte ohne Aussprache 3 ehrenamtliche stellvertretende Bürgermeister/innen (§ 67 GO).“

Aufgrund der Erhöhung des in § 3a der Entschädigungsverordnung NRW -Ersatz des Verdienstausfalls- festgelegten Regelstundensatzes (Absatz 1) und der Erhöhung des Höchstbetrages für den Verdienstausfall (Absatz 2) müssen zudem die Regelungen des § 10 Abs. 3 Buchstb. a und f der Hauptsatzung angepasst werden.

§ 10 Abs. 3 Buchstb. a und f der Hauptsatzung werden wie folgt geändert:

㤠10

AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG UND VERDIENSTAUSFALLERSATZ

§ 10 Absatz 3 a)

Alle Stadtverordneten und Ausschussmitglieder erhalten einen Regelstundensatz, es sei denn, dass sie ersichtlich keine finanziellen Nachteile erlitten haben. Der Regelstundensatz wird auf 9,35 € festgesetzt.

§ 10 Absatz 3 f)

In keinem Fall darf der Verdienstausfallersatz den Betrag von 84,00 € je Stunde überschreiten.“

Gemäß § 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung kann der Rat die Hauptsatzung und ihre Änderungen nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder beschließen.

Bei 38 Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister beträgt die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder 20 Stimmen.

Um die Wahl des 3. Stellvertretenden Bürgermeisters in dieser Sitzung des Rates durchführen zu können, muss die Änderung der Hauptsatzung rückwirkend zum 14.12.2020 in Kraft treten.

Die Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 12. Januar 2021Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat

Dienstag, 15. Dezember 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat
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