Berichterstattung über die in der nichtöffentlichen Sitzung des Rates am
[06.10.2020](si010.asp?YY=2020&MM=10&DD=06 "Sitzungskalender 10/2020 anzeigen"
) gefassten Beschlüsse
- Letzte Beratung
- Dienstag, 12. Januar 2021 (öffentlich)
- Federführend
- Büro des Bürgermeisters
- Originaldokument
- http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5462
gez.Nellesgez.Fritz
BürgermeisterSachbearbeiterin
Darstellung des Vorgangs:
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges für die Feuerwehr
Der Rat der Stadt Würselen hob die Zuständigkeit des Haupt- und Personalausschusses auf.
Er beschloss die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 4000).
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; hier: Weisung des Gesellschaftervertreters Herrn Bürgermeister Nelles in der Gesellschafter versammlung der WfG am 17.09.2020
Der Rat genehmigte nachfolgende durch BM Nelles und Stv Küppers gemäß § 60 (1) GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Würselen beschließt, den Vertreter der Stadt Würselen in der Gesellschafterversammlung der WfG, Herrn Bürgermeister Nelles zu ermächtigen, den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten 1,2,3 und 9 zuzustimmen, sowie die Ausführungen zu den Tagesordnungspunkten 4,5,6,7 und 8 zur Kenntnis zu nehmen.
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; hier: Weisung des Gesellschafter- vertreters Herrn Bürgermeister Nelles für einen Umlaufbeschluss - Erwerb von EWV-Geschäftsanteilen der Stadt Geilenkirchen durch die innorgy Westenergie GmbH
Der Rat genehmigt nachfolgende durch BM Nelles und Stv Küppers gemäß § 60 (1) GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Würselen beschließt, den Vertreter der Stadt Würselen, Herrn Bürgermeister Nelles zu ermächtigen, dem Umlaufbeschluss zuzustimmen.
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; hier: Weisung des Gesellschaftervertreters Herrn Bürgermeister Nelles für einen Umlaufbeschluss - Beteiligung der RURENERGIE an dem Windkraftprojekt Gereonsweiler
Der Rat genehmigt nachfolgende durch BM Nelles und Stv Küppers gemäß § 60 (1) GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Würselen stimmt der Beteiligung der RURENERGIE GmbH an dem aus zehn Windenergieanlagen (WEA) bestehenden Windpark Gereonsweiler zu.
Zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. stimmt der Rat der Stadt Würselen der Beteiligung der RURENERGIE GmbH an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co.KG. Der Rat der Stadt Würselen stimmt zu, dass die RURENERGIE GmbH eine der im Sachverhalt dargestellten Beteiligungsvarianten realisiert.
Die Zustimmung zur Beteiligung erfolgt auf Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrags sowie auf Grundlage der Maßgaben aus der Sachverhaltsdarstellung. Soweit sich aus dem Anzeigeverfahren gegenüber der Bezirksregierung Köln Änderungen des Gesellschafts- vertrags ergeben, sind diese von der Zustimmung des Rats der Stadt Würselen umfasst.
Die Vertreter der Stadt Würselen in den Organen der beteiligten Gesellschaften werden ermächtigt, die notwendigen Zustimmungen zur Umsetzung der v.g. Beschlüsse abzugeben. Bereits gegebene Zustimmungen werden genehmigt.
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Beschaffung eines Friedhofsbaggers
Der Rat genehmigt nachfolgende durch BM Nelles und Stv Parschmann gemäß § 60 (1) GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Würselen beschließt die Beschaffung eines Schmalspurmobilbaggers.
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 12. Januar 2021Sitzung des Rates der Stadt Würselen
- Ausschuß
- Rat
Dienstag, 15. Dezember 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen
- Ausschuß
- Rat
- Details
- Tagesordnung