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Abschaffung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten und
Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule
hier: Aufhebung des Beschlusses vom [06.10.2020](si010.asp?YY=2020&MM=10&DD=06
"Sitzungskalender 10/2020 anzeigen" )


Letzte Beratung
Dienstag, 12. Januar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5531

Der Rat der Stadt beschließt

  1. Der Beschluss zur Abschaffung von Elternbeiträgen für Kindertagesstätten und Offene Ganztagsschulen vom 06.10.2020 wird aufgehoben.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Ratssitzung Möglichkeiten zur stufenweisen Abschaffung von Elternbeiträgen vorzustellen

gez. Roger Nießen . gez. ,/, .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. Hans Brings . gez. Hans Brings .

Fachdienstleiter Sachbearbeiter

gez. . gez. ./. .

Stadtkämmerer Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die Fraktion der SPD hat mit Antrag vom 21.09.2020 einen Beschluss über eine Satzung zur Abschaffung von Elternbeiträgen für Angebote der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule beantragt.

In der Sitzung des Rates am 06.10.2020 wurde vom Rat beschlossen:

Der Rat der Stadt Würselen beschließt

  1. die als Anlage beigefügte Satzung zur Abschaffung von Elternbeiträgen für Angebote der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und der Offenen Ganztagsschule als Satzung.

  1. die Träger der außerunterrichtlichen Angebote „8bis1“ und „13+“ erhalten einen Zuschuss zur Durchführung der Angebote in Höhe der Elternbeiträge.

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:einstimmig

  1. die Finanzierung erfolgt vorbehaltlich anderer Beschlüsse im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 durch die prophylaktische Anhebung der Grundsteuer B auf 705 Punkte.

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:17

Nein- Stimmen:13

Enthaltungen: 1

  1. Der Rat stellt die Beschlussfassung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Aufsichtsbehörde sowie der Finanzierung der Maßnahme.

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:13

Nein- Stimmen:17

Enthaltungen: 1

(Auszug aus dem Protokoll zur Vorlage VO/20/0237)

Bereits in der Vorlage wurde auf die Finanzierungsproblematik dieses Antrags hingewiesen. Ein Verzicht auf eine Einnahme in der derzeitigen finanziellen Situation der Stadt Würselen, die sich weiterhin im Stärkungspakt befindet, würde von der Kommunalaufsicht möglicherweise nicht genehmigt. Eine Deckung kann nur durch eine Erhöhung der kommunalen Steuern erfolgen.

In der Sitzung des Rates am 06.10.2020 wurde durch den Kämmerer mitgeteilt, dass die Bekanntmachung der Satzung und somit die Umsetzung des Beschlusses erst nach Genehmigung des Haushaltes 2021 möglich sei und somit eine Inkraftsetzung der Beitragsbefreiung nur rückwirkend erfolgen kann. Die Fraktionen im Rat der Stadt darauf hatten sich daraufhin verständigt, dass Deckungsvorschläge für den Ausfall der Elternbeiträge im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2021 vorgelegt werden sollen. Durch die Forderung der umgehenden Umsetzung des Ratsbeschlusses Ende des letzten Jahres durch die Fraktion der SPD im Rat der Stadt Würselen ohne eine vorherige Festlegung der Deckung der Mindereinnahmen ist der Beschluss jedoch vom Bürgermeister der Stadt Würselen zu beanstanden.

Auf Nachfrage bei der Kommunalaufsicht wurde diese Sichtweise bestätigt. Mit Schreiben vom 23.12.2020 hat Herr Bürgermeister Roger Nießen somit diesen Beschluss förmlich beanstandet, da der Ratsbeschluss rechtswidrig ist. Der Beschluss ist demnach vom Rat der Stadt wieder aufzuheben.

In der Ratssitzung vom 6.10.2020 wurde jedoch deutlich, dass alle Fraktionen einen hohen Willen haben, Eltern von Kindern in Kindertagesbetreuung oder in einer schulischen Betreuung finanziell zu entlasten. Daher schlägt die Verwaltung vor, zur nächsten Sitzung des Rates verschiedene Modelle für eine Entlastung von Betreuungs-Beiträgen vorzustellen. Hierzu werden auch Modelle aus Nachbarkommunen vorgestellt, um ggf. eine einheitliche Vorgehensweise in der StädteRegion zu erreichen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Aufhebung des Beschlusses entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Offener Ganztagsschule oder verlässlicher Mittagsbetreuung stellen sehr wichtige Unterstützungen für Eltern und Familien bei der Bildung und Betreuung der Kinder dar. Diese Angebote auf Dauer für die Familien finanziell beitragsfrei zu stellen,rde die Möglichkeit für alle eröffnen, diese Angebote uneingeschränkt nutzen zu können.

 

 

Anlage/n:

Schreiben des Bürgermeisters; Mail der StädteRegion; Mail der Bezirksregierung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 12. Januar 2021Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
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Tagesordnung