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Träger der Jugendhilfe
hier: Kooperationsvereinbarung mit dem DKSB OV Würselen und dem "Türöffner e.V."


Letzte Beratung
Donnerstag, 16. September 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5729

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Würselen beschließt auf Grundlage des § 4 SGB VIII die Zusammenarbeit mit den beiden anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Würselen e.V. und Türöffner e.V., im Rahmen der beigefügten Kooperationsvereinbarungen zum 01.06.2021.

gez. Roger Nießen . gez. ./. .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. Hans Brings . gez. Johannes Braun .

Fachdienstleiter Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

In § 4 SGB VIII ist die Zusammenarbeit der öffentlichen mit der freien Jugendhilfe geregelt. Grundsätzlich soll eine partnerschaftliche Zusammenarbeit angestrebt werden, Maßnahmen von freien Träger dabei bevorzugt geschaffen werden (Subsidaritätsprinzip) und die öffentliche Jugendhilfe die freie Jugendhilfe unter bestimmten Voraussetzungen fördern und damit stärken.

Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Würselen e.V. und Tüffner e.V. sind nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und erfüllen die in § 74 SGB VIII beschriebenen grundsätzlichen Fördervoraussetzungen.

Beide Träger nehmen seit Jahren in der Würselener Jugendhilfe einen herausragenden Platz ein und sind dabei bereits ein verlässlicher Kooperationspartner des Würselener Jugendamtes. Da sie eng mit der Zielgruppe verbunden sind, stellen sie eine wichtige Quelle für die Bedarfsermittlung dar und garantieren dabei mit ihren Arbeitsansätzen auch immer die Beteiligung der Familien. Zudem ergaben sich aus der soziodemographischen Betrachtung (Sozialberichterstattung 2018 StädteRegion Aachen) besondere Handlungsbedarfe in den Sozialräumen Mitte und Morsbach, so dass die vorhandenen zentralen Standorte der Träger, das „Stadtteilbüro Morsbach“ (DKSB, Bardenberger Straße) und der „Alte Bahnhof“, durchaus günstig liegen.

Mit dem Deutschen Kinderschutzbund Würselen bestand bereits seit 2007 eine Kooperationsvereinbarung, die nach Beschluss des Jugendhilfeausschusses (VO/19/0350) zum 31.12.2020 gekündigt wurde. Im Rahmen dieses Beschlusses wurde gleichzeitig entschieden, dass die Zusammenarbeit auf Grundlage einer neuen Kooperationsvereinbarung fortgeführt wird, die den veränderten Anforderungen der Jugendhilfe auf verschiedenen Ebenen gerechter wird und dabei zukunftsträchtig ist.

Das Jugendamt Würselen arbeitet auch mit Tüffner e.V. im Zuge verschiedenster Projekte seit Jahren erfolgreich zusammen. Dabei wurde zunehmend deutlich, dass die Förderung von vielen Einzelprojekten mit oftmals kurzen Laufzeiten und regelmäßigen Überprüfungen von Anträgen des Trägers auf Übernahme von Eigenanteilen verschiedener Förderprogramme, einen hohen Einsatz von Personalressourcen auf beiden Seiten fordert, den freien Träger permanent einer finanziellen Drucksituation aussetzt und eine übergeordnete Zielrichtung fehlt.

Die Ausarbeitung der neuen Kooperationsvereinbarungen die in ihren Grundsätzen für beide Träger gleich aufgestellt ist, hat folgende zentrale Ansatzpunkte:

  • Den Trägern wird ein verbindlicher Rahmen finanzieller Ressourcen zur Verfügung gestellt, über den frühzeitig entschieden wird und der dadurch eine Planungssicherheit garantiert.
  • Durch einen fest verankerten Dialog auf Augenhöhe wird die Qualitätsentwicklung gewährleistet.
  • Die im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen festgelegte Zielrichtung und damit einhergehenden Arbeitsansätze der freien Träger sind in die Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII strukturell eingebettet. Dadurch können gemeinsam Schwerpunkte gesetzt und langfristige Planungsvorhaben in der Kooperation implementiert werden. Gleichzeitig wird jedoch auch ein flexibler Spielraum geschaffen, kurzfristigen Bedarfen zu begegnen.
  • Der Fokus wird auf die Wirkung der Kooperation gelegt. Dies bedeutet, dass Ziele und Zielgruppen konkret definiert werden, die Wirkung „gemessen“ und miteinander analysiert wird.

Beide freien Träger sind dazu 2020 mit dem Jugendamt Würselen in einen umfangreichen gemeinsamen Ausgestaltungsprozess, auf Grundlage des „Kursbuches Wirkung“ der PHINEO gAG, eingestiegen, der nun die beiden Kooperationsvereinbarungen, insbesondere mit ihren jeweiligen individuellen Anhängen, zum Ergebnis hat. Hierbei muss erwähnt werden, dass die Ausgestaltung für den aktuellen Gültigkeitszeitraum 01.06. bis 31.12.2021 ein noch nicht endgültig abgeschlossenes Produkt für die Folgejahre darstellt, da es weiter konkretisiert werden soll. Die Kooperationspartner haben sich für die gemeinsame Weiterentwicklung ausgesprochen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

2021:

Alle notwendigen Haushaltsmittel sind bereits im Haushalt 2021 eingestellt.

Aufwendungen:

Träger

Aufwendung

Kostenträger

Sachkonto

Bezeichnung

ffner e.V.

30.000 €

362200220

529145

Präventionsbudget

30.000 €

351000020

531843

Zuschuss Integration.

DKSB

29.900 €

363300620

523803

d. Hilfen im Sozialraum

12.900 €

362200220

529145

Präventionsbudget

8.000 €

351000020

531843

Zuschuss Integration.

Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Würselen e.V. erhält im Zeitraum 01.01. 31.05.2021 bereits Abschlagszahlungen in Höhe von 12.438 €, die den Übergangszeitraum zwischen alter und neuer Kooperationsvereinbarung abdeckt.

ffner e.V. wird die gesamte Zuwendung im Gültigkeitszeitraum 01.06. 31.12.2021 ausgezahlt bekommen.

Weitere Ausführungen sind den jeweiligen Kooperationsvereinbarungen zu entnehmen.

2022 ff.:

Die Finanzierung der Kooperation ist so aufgebaut, dass einer dynamischen Entwicklung (Personalkostensteigerungen, veränderte Bedarfe, etc.) grundsätzlich begegnet werden kann. Durch eine jährliche Festsetzung der Finanzierungshöhe vor dem 30.06. eines jeden Jahres können die benötigten Mittel für den folgenden Gültigkeitszeitraum in die entsprechenden Haushalte frühzeitig eingestellt werden und fließen damit auch in die Haushaltsberatungen und somit politische Diskussion ein.

Um beiden Träger allerdings einen verbindlichen Finanzrahmen zur Verfügung zu stellen, der ihre strukturelle Verankerung in der Stadt fördert, sind bereits feste Mittel im Haushalt 2022 ff. eingestellt und beschlossen worden.

Aufwendungen:

Träger

Aufwendung

Kostenträger

Sachkonto

Bezeichnung

ffner e.V.

30.000 €

363300620

531822

Zuschuss Tüffner e.V.

DKSB

29.900 €

363300620

523803

d. Hilfen im Sozialraum

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit auf Basis dieser Form der Kooperationsvereinbarungen verfolgt alle Leitziele des Projektes Stadt der Kinder und stellt einen beispielhaften Prozess dar.

 

 

Anlage/n:

  1. Kooperationsvereinbarung DKSB OV Würselen
  2. Kooperationsvereinbarung Tüffner e.V.

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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