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Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe; hier: Eigenanteil für das
Förderprogramm "Extrazeit Lernen"


Letzte Beratung
Dienstag, 29. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5614

Der Bildungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Eigenanteil für das Förderprogramm „Extrazeit Lernen“ im Durchführungszeitraum 01.06.2021-31.12.2021 in Höhe von ca. 35.000,00 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Die Mittel werden vom Sachkonto 491 100, Kostenstelle 50.20, Kostenträger 612 000 150 als Deckung für die überplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt und somit den coronabedingten Ausgaben zugeschlagen.

gez. Roger Nießen

gez. Alexander Kaiser

Bürgermeister

Stadtkämmerer

gez. Hans Brings

gez. Johannes Braun

Fachdienstleiter

Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat zur Schließung pandemiebedingter Lernlücken das Förderprogramm Extra-Zeit zum Lernen in NRW (zuvor: Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Coronazeiten 2020) zu den Sommerferien 2020 aufgelegt. Es ermöglicht eine flexible Ausgestaltung von außerschulischen Maßnahmen und Ferienprogrammen und begegnet einem besonderen und kurzfristigen Bedarf an Unterstützung von Schüler*innen aller Leistungsniveaus, Schulformen und Jahrgängen. Zur Schaffung freiwilliger außerschulischer Angebote, die vor Ort von Trägern geplant und durchgeführt werden, können aus diesem Programm bis zum 31.07.2022 Mittel beantragt werden. 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben können dabei gefördert werden.

Die vielfältigen Herausforderungen, denen Schüler*innen im Zuge der Pandemie seit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 entgegentreten müssen, machen einen hohen zusätzlichen Bedarf an Unterstützungsleistungen erforderlich. Dieser besondere Bedarf und die flexiblen Umsetzungsmöglichkeiten des Förderprogramms wurden durch den Fachdienst 3.3 frühzeitig erkannt und führten schon in den Sommerferien 2020 zu den ersten Umsetzungen von Bildungs- und Erziehungsangeboten. Aufgrund der besonderen Herausforderung, sehr kurzfristig reagieren zu müssen, wurde die Bearbeitung im Zusammenschluss der Abteilungen 3.3.1 ASD/BSD, 3.3.4 Schule, Sport, Kultur und den beiden Stabsstellen „Planung“ angegangen. Hier wurde deutlich, dass ein Zusammenspiel von Jugendhilfe und Schule in der Ausgestaltung dieser Maßnahmen sehr zielführend ist und zeitnah verschiedene qualifizierte Kooperationspartnern gefunden werden konnte. In der Anlage 1 sind alle bisher durchgeführten und derzeit noch laufenden Einzelangebote aufgeführt. Alle Würselener Maßnahmen sind dem Fördertopf „Gruppenangebote zur individuellen fachlichen Förderung und Potenzialentwicklung“ (aktuelle Bezeichnung) zuzuordnen.

Von den bisherigen Angeboten konnten rund 300 Schüler*innen profitieren.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der 15 Einzelmaßnahmen im Zeitraum 29.06.2020 bis 31.05.2021 betragen 83.025 Euro. 66.433 Euro konnten aus dem Förderprogramm geschöpft werden, wogegen der Eigenanteil der Stadt Würselen bei 16.605 Euro liegt. Vier beantragte Ferienmaßnahmen in den Weihnachtsferien 2020, die bereits bewilligt worden waren, konnten aufgrund der damaligen Corona-Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt werden und wurden durch die Bezirksregierung widerrufen.

Alle bisher aufgewendeten Eigenmittel können noch bis zum 31.05.2021 aus den in den Haushalt 2021 eingestellten Mitteln des Fachdienstes 3.3 finanziert werden, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass pandemiebedingt 2020 und auch zu Beginn des laufenden Jahres eine Vielzahl von verschiedenen Angeboten aus den Bereichen Schule und Jugendhilfe nicht umgesetzt werden konnten.

Da, wie bereits beschrieben, diese Form von Unterstützungsangeboten einen absoluten Sonderbedarf darstellt, auf den kurzfristig reagiert werden muss und der aufgrund des weiterhin dynamischen Verlaufs der Pandemie nur schwer kalkulierbar ist, können zur Finanzierung der Eigenanteile keine Finanzmittel aus Kooperationen mit anderen Zielrichtungen eingeplant werden. Die durchführenden Träger sind nicht in der Lage die notwendigen Eigenmittel aufzubringen.

Sollte sich die Stadt Würselen in der hier dargestellten Form an dem Förderprogramm beteiligen, ermöglicht die kommunale Steuerung eine flexible Handhabung. Im Rahmen von abgestimmten Verfahren können so aus Sicht des Fachdienstes die Bedarfe der Zielgruppe zielführend erfüllt werden.

Die Entscheidung zur Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel zur Finanzierung der Eigenanteile ist leider fehlerhaft dem Jugendhilfeausschuss mit der Vorlage VO 21/0189 zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Eine Beschlussfassung dazu ist in der Sitzung am 20.05.2021 nicht erfolgt.

Um im Rahmen der Landesförderung weitere Angebote zur Unterstützung von Schüler/innen und Familien, insbesondere auch für die in Kürze beginnenden Sommerferien, beantragen zu können, ist eine erneute Beratung im Jugendhilfeausschuss aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit leider nicht möglich. Daher wird die Vorberatung der Entscheidung dem Bildungsausschuss vorgelegt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Auf Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte, im Hinblick auf die Bedarfssituation und der Umsetzungsmöglichkeiten durchführender Maßnahmenträger, sollen aus dem Förderprogramm „Extra-Zeit Lernen in NRW“ durch die Stadt Würselen für den Zeitraum 01.06.2021 31.12.2021 insgesamt 350 Maßnahmentage beantragt werden. Die Verwaltung geht nach den bisherigen Erfahrungen davon aus, dass die Träger nicht in der Lage sein werden, die Eigenanteile von 20% der Kosten zu tragen.

Bei dann entstehenden Gesamtkosten von insgesamt 175.000 €, wird die beantragte Förderung 140.000 € betragen und dadurch ein Eigenanteil in Höhe von 35.000 € zu finanzieren sein.

Diese Kosten müssen überplanmäßig aus der Kostenstelle 50.20, dem SK 491 100, Kostenträger 612 000 150 finanziert werden und den coronabedingten Ausgaben zugeordnet werden.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Im Leitbild des Projektes Stadt der Kinder wird deutlich auf den § 1 SGB VIII verwiesen, in dem das Recht jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person niedergeschrieben ist.

Das Förderprogramm „Extra-Zeit Lernen“ verfolgt das Ziel, pandemiebedingten Bildungsdefiziten entgegenzuwirken und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum hier beschriebenen Grundrecht junger Menschen.

 

 

Anlage/n:

Anlage1_Maßnahmen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 29. Juni 2021Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat

Dienstag, 08. Juni 2021Sitzung des Bildungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bildungsausschuss
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Tagesordnung