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Richtlinie DigitalPakt NRW; weitere Vorgehensweise


Letzte Beratung
Donnerstag, 09. September 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5849

gez. Roger Nießen

gez. ./.

Bürgermeister

Beigeordneter

gez. Hans Brings

gez. Nadine Schuricht

Fachdienstleiter

Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Um einen Antrag im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (kurz RL DigitalPakt NRW) r Maßnahmen an Schulen und in Regionen stellen zu können, mussten alle Schulen Medienkonzepte vorlegen. Diese Konzepte mussten von den Medienberatern des Euregionalen Medienzentrums geprüft und freigegeben werden.


Die Freigaber alle 7 Medienkonzepte (5 Grundschulen, 7 weiterführenden Schulen) liegen der Stadt Würselen vor. Durch die Ausstattung der SchülerInnen und Lehrkräfte mit iPads aus der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen (Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 Sofortausstattungs- programm) an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen werden die Schulen die Medienkonzepte noch einmal anpassen, da es nun andere Grundvoraussetzungen für den digitalen Unterricht gibt. Zum Beispiel werden in allen Medienkonzepte digitale Endgeräte für Lehrkräfte gefordert, die nun flächendeckend vorliegen. Darüber hinaus sind in den Grundschulen iPads für SchülerInnen aufgeführt worden, die nun auch in einer gewissen Anzahl vorliegen.

Der Antrag zum DigitalPakt NRW muss bis zum 31.12.2021 gestellt werden, um das Schulträgerbudget in Höhe von 1.025.940 € vollständig ausschöpfen zu können. Die Schulverwaltung erstellt nun anhand der geprüften Medienkonzepte und den bereits erfolgten Änderungsmitteilungen der Schulen, die noch in die Konzepte eingearbeitet werden müssen, eine Aufstellung, welche Maßnahmen aus den einzelnen Förderbereichen (s.u.) beantragt werden sollen.

Gefördert werden nach der Richtlinie

a) Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen

Die Förderung umfasst Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation

und

b) regionale Investitionsmaßnahmen

Die Förderung umfasst Entwicklung, Planung, Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation.

rderbar sind folgende Investitionen in die Vorhaben oder Förderbereiche aus den oben genannten Fördermaßnahmen:

1. IT-Grundstruktur

a) Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen (z.B. Erneuerung oder Erweiterung der Verkabelung);

b) schulisches WLAN (Anschaffung neuer Access Points, Switche, etc.);

c) Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen.

2. Digitale Arbeitsgeräte

insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung, die berufsbezogene Ausbildung oder schulgebundene Lehrerarbeitsplätze; zum Beispiel digitale Messwerterfassungssysteme, digitale Sensoren zur Erfassung und Auswertung von Messdaten, Platinen, Roboter, elektronische Mikroskope, spezifische Branchensoftware, 3D Drucker, digitale Schalttafeln, CAD und CNC Technik.

3. Schulgebundene mobile Endgeräte,

insbesondere Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones bei Vorliegen folgender Voraussetzungen:

a) Die Schule vergt über die Infrastruktur, die nach Nummer 1.rderfähig ist, oder diese ist durch den Zuwendungsempfänger beantragt, (die Voraussetzungen liegen in Würselen vor)

b) spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen liegen vor, die solche Geräte erfordern und dies in einem technisch-pädagogischen Einsatzkonzept der Schule dargestellt ist (wird noch in Zusammenarbeit mit den Schulen erstellt).

4. Regionale Maßnahmen (soweit sie von den Schulen unmittelbar nutzbar sind)

a) Systeme, Werkzeuge und Dienste, die dem Ziel dienen, bei bestehenden Angeboten Leistungsverbesserungen herbei zu führen, die Service-Qualität bestehender Angebote zu steigern oder die Interoperabilität bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern;

b) Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich der Zuwendungsempfänger.

Grundsätzlich sollen die Mittel aus dieser Richtlinie nach Rücksprache mit den Schulenr die Investitionen in die Bereich 1. bis 3. beantragt werden.

Mit den marktüblichen Preisen für die einzelnen benötigten Gegenstände wird eine Kostenschätzung von der Schulverwaltung angefertigt, um abschätzen zu können, ob die Mittel in Höhe von 1.025.940 ausreichend für alle Anschaffungen sind. Sollte das nicht der Fall sein, gibt es zwei Möglichkeiten zur weiteren Vorgehensweise entweder werden die darüber hinaus gehenden Mittel überplanmäßig durch einen Beschluss des Bildungsausschusses und Rates bereitgestellt oder die Schulen müssen anhand einer Priorisierung bestimmte Gegenstände streichen, die in den nachfolgenden Jahren dann über städtische Mittel erworben werden.

In der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses wird über die Antragstellung und die Aufteilung der Beschaffungen berichtet.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 09. September 2021Sitzung des Bildungsausschusses

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