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7. Änderung des Bebauungsplanes 105 I im Bereich "Am Weiweg" und 15. Änderung
des Flächennutzungsplanes;
hier: Offenlagebeschluss


Letzte Beratung
Dienstag, 07. September 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5802

Der Ausschuss für Umwelt- Stadtentwicklung und Mobilität nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, mit den vorliegenden Unterlagen zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes 105 I im BereichAm Weiweg und der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

gez. Nießen, 25.08.2021gez. von Hoegen, 18.08.2021

rgermeisterErster und techn. Beigeordneter

gez. Schierp,11.08.2021gez. Hennig, 09.08.2021

Fachdienstleiterin Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Ausschuss für Umwelt-, Stadtentwicklung und Mobilität hat am 02.03.2021 beschlossen, die 15. Änderung des Flächennutzungsplans und die 7. Änderung des Bebauungsplans 105 I im Bereich Am Weiweg aufzustellen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sollte in Form einer Auslegung im Fachdienst 4.3 und durch Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden. Die Sitzungsvorlage ist im Ratsinformationssystem unter VO/21/0080 eingestellt.

Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Absicherung der erforderlichen Erweiterung der Kompostierungs- und Vergärungsanlage nach Süden. Die bestehende Grünfläche wird nach Süden zu verschoben, so dass angrenzend an den vorhandenen Betriebsbereich Gewerbegebiet festgesetzt werden kann. In der Flächennutzungsplanänderung fällt die Darstellung der neuen Gewerbegebietsfläche größer aus als im bestehenden Flächennutzungsplan, da die Verkehrsflächen in die Darstellung der Gewerbegebietsfläche mit einbezogen werden und im Flächennutzungsplan die Darstellung der Flächen bislang nicht parzellenscharf war.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist in Form einer Auslegung im Fachdienst 4.3 und durch Veröffentlichung im Internet vom 12.04.2021 bis zum 10.05.2021 durchgeführt worden. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit liegen nicht vor. Die Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegt in der Anlage 1 bei.

Der landschaftspflegerische Begleitplan und das Artenschutzgutachten werden nicht gedruckt. Sie sind im Ratsinformationssystem einsehbar und lagen bereits zum Aufstellungsbeschluss vor. Der Eingriff durch Verlagerung der Grünfläche wird ökologisch ausgeglichen. Erst nach Neuanpflanzung des Gehölzstreifens, soll der vorhandene Gehölzstreifen zeitlich versetzt abgeholzt werden. Zusätzliche Maßnahmen zum ökologischen Ausgleich nnen nicht gefordert werden. Die Herstellung des neuen Gehölzstreifens muss durch einen Städtebaulichen Vertrag vor Satzungsbeschluss gesichert werden.

Es wird vorgeschlagen, mit den beiliegenden Unterlagen die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: Keine

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: Keine

 

 

Anlagen:

  1. Auswertung der Trägerbeteiligung
  2. FNP Übersicht Plangebiet
  3. FNP Planzeichnung
  4. FNP Begründung Teil A
  5. FNP Begründung Teil B Umweltbericht
  6. BP Übersicht Plangebiet
  7. BP Planzeichnung
  8. BP Textl. Festsetzungen
  9. BP Begründung Teil A
  10. BP Begründung Teil B Umweltbericht
  11. BP Landschaftspflegerischer Begleitplan*
  12. BP Artenschutzgutachten*

* Diese Unterlagen werden nicht gedruckt. Sie sind nur im Ratsinformationssystem einsehbar!


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 07. September 2021Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität

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Ausschuß
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