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Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe zur Finanzierung von
Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) an Bildungseinrichtungen


Letzte Beratung
Dienstag, 16. August 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 65 Hochbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6253

Der Rat der Stadt Würselen beschließt

  1. die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 2.973.431 € im Haushaltsjahr 2022 und 1.601.078 € im Folgejahr 2023 für die Umsetzung von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in den Bildungseinrichtungen der Stadt Würselen gem. Förderantrag.

  1. die Finanzierung der Maßnahme unter Einsatz von Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, Richtlinie „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren“ in Form einer Teilfinanzierung zu 80% zu finanzieren. Die restlichen nicht förderfähigen Kosten werden über den Corona-Haushalt finanziert.

  1. die Entscheidungsbefugnisse des Ausschusses für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation gem. § 10 Nr. 9 und 10 der Zuständigkeitsordnung für die RLT-Anlagen dieser Vorlage auszusetzen und dies als neuen § 10 Absatz 3 in die Zuständigkeitsordnung befristet bis zum 31.12.2024 wie folgt aufzunehmen:

„Die Entscheidungsbefugnisse zu Punkt Nr. 9 u. 10 gelten nicht für die Umsetzung der Maßnahme der Vorlage VO/22/0682 (RLT-Anlagen). In diesem Fall hat eine Berichterstattung über den Entwicklungsstand der Maßnahme RLT-Anlagen zu jeder Sitzung des Ausschusses für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation zu erfolgen. Diese Bestimmung wird mit Ablauf des Jahres 2024 aufgehoben.“

gez.Nießengez. von Hoegen

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Truonggez. Chantré

Amtsleiterin A65Fördermittelmanagement

gez. Troiber

Sachbearbeiter

gez. Kaisergez. Hunscheidt

StadtkämmererMitzeichnung öRP

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Auf der Grundlage der Beschlussvorlage VO/21/0454 vom 02.12.2021 wurden die Fördermittel für den Einbau von stationären Luftfilteranlagen in den städt. Schulen sowie Kindertageseinrichtungen beantragt. Die Zuwendungsbescheide der Förderung liegen der Verwaltung vor. Der Bewilligungszeitraum endet am 29.04.2023.

Die Verwaltung schlägt vor, gemäß der Bestandsliste (Anlage 1) alle Räume der städt. Schulen sowie der städt. Kindertageseinrichtungen mit fest verbauten Lüftungsanlagen (RLT) mit Wärmerückgewinnung auszustatten.

Auf Grundlage der ersten Indikativen Angebote ergeben sich folgende Kosten:

Um die Abwicklung/Umsetzung der Maßnahme zu beschleunigen, sollen die Vorschriften der Zuständigkeitsordnung zu § 10 Abs. 1 Nr. 9 und 10 auch für diesen Sachverhalt analog der Regelung in § 10 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung befristet bis zum 31.12.2024 ausgesetzt werden. Entsprechend soll ein neuer Absatz 3 in die Zuständigkeitsordnung unter § 10 aufgenommen werden:

Die Entscheidungsbefugnisse zu Punkt Nr. 9 u. 10 gelten nicht für die Umsetzung der Maßnahme der Vorlage VO/22/0682 (RLT-Anlagen). In diesem Fall hat eine Berichterstattung über den Entwicklungsstand der Maßnahme RLT-Anlagen zu jeder Sitzung des Ausschusses für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation zu erfolgen. Diese Bestimmung wird mit Ablauf des Jahres 2024 aufgehoben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Förderung zu 80% erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung, d.h. die Stadt muss in Vorleistung gehen, bis die Fördermittel nach Abschluss des Projekts überwiesen werden. Erforderlich ist die Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel von 2.973.431 € im Haushaltsjahr 2022 und 1.601.078 € im Folgejahr als Vorfinanzierung. Die restlichen nicht förderfähigen Kosten werden über den Corona-Haushalt finanziert.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Verbesserte Luftqualität in den Unterrichtsräumen

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 Bestandsliste


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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