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Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2021


Letzte Beratung
Dienstag, 16. August 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 20 Finanzen und Controlling
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6138

Der Rat der Stadt Würselen beschließt, dass auf die Aufstellung der Gesamtabschlüsse zum 31.12.2021 verzichtet wird und beauftragt die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2021 einen Beteiligungsbericht zu erarbeiten.

gez. Roger Nießen . gez. Alexander Kaiser .

Bürgermeister Stadtkämmerer

gez. Eric Baumann . gez. Katja Rohrmann .

Amtsleiter Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Am 1. Januar 2019 sind das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (2. NKFWG NRW) und das geänderte Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Im 2. NKFWG NRW ist unter anderem in dem neu in die Gemeindeordnung (GO) eingefügten § 116a GO NRW die Möglichkeit der Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses geregelt.

Der Rat der Stadt kann hiernach bis zum 30. September des auf das Haushaltsjahr folgendes Jahr entscheiden, ob auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses verzichtet werden kann.

Voraussetzung für den Verzicht auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses ist, dass zwei von drei nachstehend aufgeführten Merkmalen am Abschlussstichtag und am vorhergehenden Abschlussstichtag zutreffen:

Die Bilanzsummen der Kommune und der einzubeziehenden Tochterunternehmen übersteigen insgesamt nicht mehr als 1.500.000.000 Euro.

Die ordentlichen Erträge der einzubeziehenden Tochterunternehmen machen weniger als 50 Prozent der ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung der Gemeinde aus.

Die Bilanzsummen der einzubeziehenden Tochterunternehmen machen weniger als 50 Prozent der Bilanzsumme der Gemeinde aus.

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpa NRW) hat ein Befreiungstool entwickelt, in dem die aktuell vorliegenden vorläufigen Zahlen für den Konsolidierungskreis der Stadt Würselen vorbehaltlich der endgültigen Ergebnisse für 2021 eingetragen und ausgewertet worden sind.

Zur Bewertung wurden dabei folgende Unternehmen im Sinne des § 116 GO NRW einbezogen:

- Euregio Freizeitbad Würselen Verwaltungs- GmbH

- Euregio Freizeitbad Würselen GmbH & Co. KG

- Stadtentwicklung Würselen Verwaltungs- GmbH

- Stadtentwicklung Würselen GmbH & Co. KG

Am 30.06.2021 wurde die Befreiung über die Aufstellung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2019 und 2020 beantragt. Für das Jahr 2019 wurden die tatsächlichen Werte und für das Jahr 2020 die Vorjahreswerte (Werte aus 2019) angegeben, da die tatsächlichen Werte für das Jahr 2020 zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlagen. Die Werte für das Jahr 2020 liegen jetzt vor und werden hiermit bestätigt.

r die Befreiung über die Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 werden für das Jahr 2021 die Vorjahreswerte (Werte aus 2020) angegeben, da die tatsächlichen Werte für das Jahr 2021 noch nicht vorliegen. Sobald die Werte für das Jahr 2021 vorliegen, werden diese bestätigt.

Die Stadt Würselen erfüllt zu den Stichtagen 31.12.2020 und 31.12.2021 drei der drei Merkmale (siehe Anlage) und erfüllt damit die Voraussetzung des Befreiungstatbestandes.

Sofern die Stadt Würselen aufgrund dieser größenabhängigen Befreiung auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses verzichtet, ist ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW aufzustellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine direkten finanziellen Auswirkungen.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Keine Auswirkungen auf das Projekt.

 

 

Anlage/n:

Anlage: Auswertung_Befreiung_Gesamtabschluss_2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 16. August 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen

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Entscheidung
Ausschuß
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