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Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Würselen für das Haushaltsjahr 2020


Letzte Beratung
Dienstag, 16. August 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 20 Finanzen und Controlling
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6254

Der Rat der Stadt stellt gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW den vom Kämmerer am 26.07.2022 aufgestellten und vom Bürgermeister am 26.07.2022 bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 mit einem Überschuss in Höhe von 4.524.179,20 Euro fest und verweist den Jahresabschluss 2020 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

gez. Roger Nießen gez. Alexander Kaiser .

Bürgermeister Stadtkämmerer

gez. Eric Baumann .

Amtsleiter Amt 20

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW hat der Bürgermeister den vom Kämmerer aufgestellten und von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres dem Rat der Stadt zur Feststellung zuzuleiten.

Die nach der § 95 Abs. 2 GO NRW erforderlichen Bestandteile des Jahresabschlusses (Ergebnis-, Finanz-, Teilrechnungen und Bilanz) werden um einen Anhang erweitert. Darüber hinaus ist ein Lagebericht aufzustellen.

Der Rat der Stadt hat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen. Dabei hat der Rat der Stadt über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen. Ebenfalls entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Über die Gründe bezüglich der verspäteten Vorlage des Jahresabschlusses 2020 wurde im Rat der Stadt Würselen bereits mehrfach berichtet; erforderliche Beschlüsse hierzu wurden gefasst.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 ist für August / September 2022 vorgesehen. Eine Beschlussfassung ist dann für spätestens Ende 2022 vorgesehen.

Zu den Ergebnissen bleibt in der Zusammenfassung folgendes festzustellen:

- Ein entstandener Corona-Schaden konnte durch Bundes- und Landeszuwendungen im Haushaltsjahr 2020 komplett ausgeglichen werden.

- Das im Haushalt 2020 ausgeglichene Ergebnis konnte positiv überschritten werden; es ist tatsächlich ein Überschuss in Höhe von 4.524.179,20 Euro entstanden. Es ist beabsichtigt vorzuschlagen, den Jahresüberschuss in das Jahr 2021 vorzutragen und dort der Ausgleichsrücklage in gesamter Höhe zuzuführen.

- Der im Finanzhaushalt im Haushalt 2020 geplante „Saldo aus Verwaltungstätigkeit“ lag bei 3.144.300,00 Euro. Es ist tatsächlich ein Überschuss in Höhe von 4.215.174,89 Euro entstanden.

- Die Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten (Kassenkredite) verringerten sich zum Bilanzstichtag um 4.514.546,57 Euro auf 20.909.469,81 Euro. Die Guthaben verringert sich zum Bilanzstichtag um 3.561.315,96 Euro auf 1.542.624,27 Euro. Die Liquidität belief sich damit zum 31.12.2018 auf -19.366.845,54 Euro.

- Die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten erhöhten sich zum Bilanzstichtag um 612.823,99 Euro auf 79.517.701,00 Euro. Gleichzeitigt erhöhte sich ebenso das Anlagevermögen auf 295.967.413,96 Euro (+ 4.493.984,01 Euro), u.a. wegen dem Neubau des Kindergartens Heidegarten und der erstmaligen Aktivierung der Rückdeckungsversicherungr Beamte.

- In das Jahr 2021 wurden Ermächtigungsübertragungen aus Einzahlungen aus Investitionstätigkeit in das Jahr 2020 (Kreditaufnahmen) in Höhe von 23.956.586,04 Euro vorgenommen. Darüber hinaus wurden Ermächtigungsübertragungen aus Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in das Jahr 2021 in Höhe von 34.372.805,84 Euro vorgenommen.

Die Gründe der vorstehend genannten Entwicklungen sowie Einzelheiten nnen aus dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2020 und Lagebericht entnommen werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Unterlage

.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

 

 

Anlage/n:

Jahresabschluss_2020_Entwurf


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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