Teilen:

Berichterstattung ÜPL/APL - Aufwendungen und Auszahlungen, Zeitraum: 01.01. -
[30.04.2022](si010.asp?YY=2022&MM=04&DD=30 "Sitzungskalender 04/2022 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Dienstag, 21. Juni 2022 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 2.1
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6203

Der Rat der Stadt Würselen nimmt die Anzeige der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für den Zeitraum 01.01. - 30.04. des Haushaltsjahres 2022 zur Kenntnis.

gez. Nießen . gez. Kaiser _____________ Bürgermeister Stadtkämmerer

gez. Baumann . gez. Osterkamp __________

A 20 Amtsleiter Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Bürgermeister, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Der Kämmerer kann mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rates die Entscheidungsbefugnis auf andere Bedienstete übertragen.

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen die erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

Nach Nr. 4 B) der Bewirtschaftungsregeln der Stadt Würselen ist der Kämmerer berechtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Wert von einschließlich 40.000 € im Einzelfall zuzustimmen.

In den Anlagen werden dem Rat der Stadt Würselen, die im Zeitraum 01.01.-30.04. des Haushaltsjahres 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im konsumtiven Bereich in Höhe von 777.387,51 € und im investiven Bereich in Höhe von 2.610.645,47 € zur Kenntnis gebracht.

Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden im Rahmen der Gesamtermächtigung des Ergebnisplanes sowie des Investitionshaushaltes gedeckt und verursachen weder eine Verschlechterung des Jahresfehlbetrages noch eine Ausweitung der Kreditermächtigung.

 

 

Anlage/n:


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 21. Juni 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung