Teilen:

Bebauungsplan Nr. 300 "Kalkhaldenquartier"
Hier: Verschiedene Aufträge an die Verwaltung zur Aufstellung des Bebauungsplanes


Letzte Beratung
Dienstag, 21. Juni 2022 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6156

Der Rat zieht die auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität übertragene Entscheidung gem. der Zuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Würselen gem. § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung in dieser Angelegenheit an sich und beauftragt die Verwaltung,

1) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 300 “Kalkhaldenquartier“ eine Vorkaufsrechtsatzung gem. § 25 Abs. 1 BauGB zu erarbeiten,

2)ein qualifiziertes Ingenieurbüro mit der Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens zu beauftragen,

3)eine Gegenüberstellung geeigneter Wettbewerbsarten für die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs vorzulegen und eine Empfehlung auszusprechen.

gez. Nießen, 10.06.2022gez.von Hoegen, 02.06.2022

BürgermeisterErster und Techn. Beigeordneter

gez. Schierp, 31.05.2022gez. Tiedt, 31.05.2022

Amtsleiterin A 61Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Mit Schreiben vom 14.02.2022 formulieren die Fraktionen CDU und DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Würselen (siehe Anlage) mehrere das ehemalige Singer-Gelände betreffende Aufträge an die Verwaltung. Sie werden aufgeteilt in den drei Vorlagen VO/22/0617, VO/22/0614 und VO/22/0591 behandelt.

Vorlage VO/22/0614:Beratung von Punkt 1.

- Einstellung des Verfahrens des Bebauungsplanes Nr. 191 “Singer-Gelände“

Vorlage VO/22/0617:Beratung der Punkte 2. und 3.
-Aufstellung eines Bebauungsplanes
-Veränderungssperre und Zurückstellung Baugesuche

Vorlage VO/22/0591:Beratung der Punkte 4. - 7.

-Vorkaufsrechtssatzung

-Verkehrs- bzw. Mobilitätsgutachten

-Gegenüberstellung verschiedener geeigneter Wettbewerbsarten und Beauftragung eines unabhängigen Bürosr Stadtentwicklung

Vorlage VO/22/0591:Beratung der Punkte 4. - 7.

Vorkaufsrechtssatzung

Im v.g. Schreiben vom 14.02.2022 beantragen die Ratsfraktionen CDU und DIE GRÜNEN, zur Sicherung der Bauleitplanung des neuen Bebauungsplanes eine Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 Abs. 1 BauGB zu erlassen.

Auch die Verwaltung erachtet die Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung für den gleichen Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 300 (siehe VO/22/0617)r sinnvoll. Die Stadt Würselen gibt sich somit die Möglichkeit, bei Veräerungswunsch des derzeitigen Eigentümers eines oder mehrerer Grundstücke in diesem Bereich direkt reagieren und diese selbst erwerben zu können. Somit wird sichergestellt, dass die im Bebauungsplan Nr. 300 beabsichtigte Planung auch umgesetzt werden kann.

Verkehrs- bzw. Mobilitätsgutachten

Die Fraktionen CDU und DIE GRÜNEN beantragen die Erstellung eines Verkehrs- bzw. Mobilitätsgutachten, dass das Plangebiet des neuen Bebauungsplanes weiträumig umfasst.

Mit der an das Plangebiet angrenzenden stark befahrenen Kaiserstraße liegt bereits heute eine angespannte Verkehrssituation vor, die sich auch auf die umliegenden Verkehrsknoten entsprechend auswirkt. Da bei Neubebauung des Kalkhaldenquartieres planbedingte Mehrverkehre zu erwarten sind, ist die Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens sinnvoll und erforderlich. Das Verkehrsgutachten prognostiziert das zu erwartende Verkehrsaufkommen und kann der städtebaulichen Planung mit Lösungsansätzen dienen.

Die Verwaltung empfiehlt daher ebenfalls die Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens. Entsprechende Angebote sind einzuholen.

Gegenüberstellung verschiedener geeigneter Wettbewerbsarten und Beauftragung eines unabhängigen Büros für Stadtentwicklung

Die Ratsfraktionen CDU und DIE GRÜNEN beantragen, die “Erstellung einer Gegenüberstellung verschiedener geeigneter Vergabeverfahren zur Durchführung eines Wettbewerbs für das Planungsgebiet“ zu beauftragen.

Die Verwaltung begrüßt die Gegenüberstellung verschiedener Arten von Wettbewerben, deren grundsätzliche Zielsetzung es ist, verschiedene städtebauliche Konzepte vergleichen und einen hohen Grad an stadtplanerischer Qualität für zukunftsweisende Projekte der Stadt Würselen sicher zu stellen.

Daher empfiehlt auch die Verwaltung den Beschluss des Arbeitsauftrages, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität eine Sitzungsvorlage vorzulegen, die verschiedene mögliche Wettbewerbsarten ausführlich gegenüberstellt und hieraus folgernd eine Beschlussempfehlung formuliert.

Mit Beschluss der ausgewählten Wettbewerbsart nnen Angebote zur Durchführung des Wettbewerbsmanagements eingeholt und dem Ausschuss zur Auswahl vorgelegt werden. Erst danach kann das Büro entsprechend beauftragt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Voraussichtlich werden die Kosten rd. 20.000 €r das Verkehrsgutachten und rd. 40.000 €r das Wettbewerbsverfahren betragen. Dem Rat der Stadt wird die Gesamtsumme von 60.000 € als überplanmäßige Aufwendung zum Beschluss vorgelegt, siehe VO/22/0634 in der Sitzung des Rates am 21.06.2022.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Keine

 

 

Anlage:

Schreiben der Ratsfraktionen CDU und DIE GRÜNEN vom 14.02.2022


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 21. Juni 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung