Bebauungsplan Nr. 300 "Kalkhaldenquartier"
Hier: Verschiedene Aufträge an die Verwaltung zur Aufstellung des Bebauungsplanes
- Letzte Beratung
- Dienstag, 21. Juni 2022 (öffentlich)
- Federführend
- Fachdienst 4.3
- Originaldokument
- http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6156
Der Rat zieht die auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität übertragene Entscheidung gem. der Zuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Würselen gem. § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung in dieser Angelegenheit an sich und beauftragt die Verwaltung,
1) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 300 “Kalkhaldenquartier“ eine Vorkaufsrechtsatzung gem. § 25 Abs. 1 BauGB zu erarbeiten,
2)ein qualifiziertes Ingenieurbüro mit der Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens zu beauftragen,
3)eine Gegenüberstellung geeigneter Wettbewerbsarten für die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs vorzulegen und eine Empfehlung auszusprechen.
gez. Nießen, 10.06.2022gez.von Hoegen, 02.06.2022
BürgermeisterErster und Techn. Beigeordneter
gez. Schierp, 31.05.2022gez. Tiedt, 31.05.2022
Amtsleiterin A 61Sachbearbeiterin
Darstellung des Vorgangs:
Mit Schreiben vom 14.02.2022 formulieren die Fraktionen CDU und DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Würselen (siehe Anlage) mehrere das ehemalige Singer-Gelände betreffende Aufträge an die Verwaltung. Sie werden aufgeteilt in den drei Vorlagen VO/22/0617, VO/22/0614 und VO/22/0591 behandelt.
Vorlage VO/22/0614:Beratung von Punkt 1.
- Einstellung des Verfahrens des Bebauungsplanes Nr. 191 “Singer-Gelände“
Vorlage VO/22/0617:Beratung der Punkte 2. und 3.
-Aufstellung eines Bebauungsplanes
-Veränderungssperre und Zurückstellung Baugesuche
Vorlage VO/22/0591:Beratung der Punkte 4. - 7.
-Vorkaufsrechtssatzung
-Verkehrs- bzw. Mobilitätsgutachten
-Gegenüberstellung verschiedener geeigneter Wettbewerbsarten und Beauftragung eines unabhängigen Büros für Stadtentwicklung
Vorlage VO/22/0591:Beratung der Punkte 4. - 7.
Vorkaufsrechtssatzung
Im v.g. Schreiben vom 14.02.2022 beantragen die Ratsfraktionen CDU und DIE GRÜNEN, zur Sicherung der Bauleitplanung des neuen Bebauungsplanes eine Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 Abs. 1 BauGB zu erlassen.
Auch die Verwaltung erachtet die Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung für den gleichen Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 300 (siehe VO/22/0617) für sinnvoll. Die Stadt Würselen gibt sich somit die Möglichkeit, bei Veräußerungswunsch des derzeitigen Eigentümers eines oder mehrerer Grundstücke in diesem Bereich direkt reagieren und diese selbst erwerben zu können. Somit wird sichergestellt, dass die im Bebauungsplan Nr. 300 beabsichtigte Planung auch umgesetzt werden kann.
Verkehrs- bzw. Mobilitätsgutachten
Die Fraktionen CDU und DIE GRÜNEN beantragen die Erstellung eines Verkehrs- bzw. Mobilitätsgutachten, dass das Plangebiet des neuen Bebauungsplanes weiträumig umfasst.
Mit der an das Plangebiet angrenzenden stark befahrenen Kaiserstraße liegt bereits heute eine angespannte Verkehrssituation vor, die sich auch auf die umliegenden Verkehrsknoten entsprechend auswirkt. Da bei Neubebauung des Kalkhaldenquartieres planbedingte Mehrverkehre zu erwarten sind, ist die Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens sinnvoll und erforderlich. Das Verkehrsgutachten prognostiziert das zu erwartende Verkehrsaufkommen und kann der städtebaulichen Planung mit Lösungsansätzen dienen.
Die Verwaltung empfiehlt daher ebenfalls die Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens. Entsprechende Angebote sind einzuholen.
Gegenüberstellung verschiedener geeigneter Wettbewerbsarten und Beauftragung eines unabhängigen Büros für Stadtentwicklung
Die Ratsfraktionen CDU und DIE GRÜNEN beantragen, die “Erstellung einer Gegenüberstellung verschiedener geeigneter Vergabeverfahren zur Durchführung eines Wettbewerbs für das Planungsgebiet“ zu beauftragen.
Die Verwaltung begrüßt die Gegenüberstellung verschiedener Arten von Wettbewerben, deren grundsätzliche Zielsetzung es ist, verschiedene städtebauliche Konzepte vergleichen und einen hohen Grad an stadtplanerischer Qualität für zukunftsweisende Projekte der Stadt Würselen sicher zu stellen.
Daher empfiehlt auch die Verwaltung den Beschluss des Arbeitsauftrages, dem Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität eine Sitzungsvorlage vorzulegen, die verschiedene mögliche Wettbewerbsarten ausführlich gegenüberstellt und hieraus folgernd eine Beschlussempfehlung formuliert.
Mit Beschluss der ausgewählten Wettbewerbsart können Angebote zur Durchführung des Wettbewerbsmanagements eingeholt und dem Ausschuss zur Auswahl vorgelegt werden. Erst danach kann das Büro entsprechend beauftragt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Voraussichtlich werden die Kosten rd. 20.000 € für das Verkehrsgutachten und rd. 40.000 € für das Wettbewerbsverfahren betragen. Dem Rat der Stadt wird die Gesamtsumme von 60.000 € als überplanmäßige Aufwendung zum Beschluss vorgelegt, siehe VO/22/0634 in der Sitzung des Rates am 21.06.2022.
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:
Keine
Anlage:
Schreiben der Ratsfraktionen CDU und DIE GRÜNEN vom 14.02.2022
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 21. Juni 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat
- Entscheidung
- ungeändert beschlossen
- Details
- Tagesordnung