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Bebauungsplan Nr. 300 "Kalkhaldenquartier"
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB


Letzte Beratung
Dienstag, 21. Juni 2022 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6182

Der Rat zieht die auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität übertragene Entscheidung gem. der Zuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Würselen gem. § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung in dieser Angelegenheit an sich und beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 300Kalkhaldenquartier“, der im Süden von der Bahnhofstraße, im Westen von der Kaiserstraße, im Norden von der Elchenrather Straße, im Nordosten vom Fuß der westlichen Kalkhalde und im Osten von den hinteren Grundstücksgrenzen der Gebäude an der Kreuzstraße liegt.

gez. Nießen, 10.06.2022gez. von Hoegen, 02.06.2022 .

BürgermeisterErster und Techn. Beigeordneter

gez. Schierp, 01.06.2022gez.Tiedt, 31.05.2022.

Amtsleiterin A 61Sachbearbeiterin A 61

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Mit Schreiben vom 14.02.2022 formulieren die Fraktionen CDU und DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Würselen (siehe Anlage 1) mehrere das ehemalige Singer-Gelände betreffende Aufträge an die Verwaltung. Sie werden aufgeteilt in den drei Vorlagen VO/22/0617, VO/22/0614 und VO/22/0591 behandelt.

Vorlage VO/22/0614:Beratung von Punkt 1.

- Einstellung des Verfahrens des Bebauungsplanes Nr. 191 “Singer-Gelände“

Vorlage VO/22/0617:Beratung der Punkte 2. und 3.
-Aufstellung eines Bebauungsplanes
-Veränderungssperre und Zurückstellung Baugesuche

Vorlage VO/22/0591:Beratung der Punkte 4. - 7.

-Vorkaufsrechtssatzung

-Verkehrs- bzw. Mobilitätsgutachten

-Gegenüberstellung verschiedener geeigneter Wettbewerbsarten und Beauftragung eines unabhängigen Büros für Stadtentwicklung

Vorlage VO/22/0617:Beratung der Punkte 2. und 3.

- Aufstellung eines Bebauungsplanes

- Veränderungssperre und Zurückstellung Baugesuche

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 300 "Kalkhaldenquartier"

In ihrem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragen die Fraktionen CDU und DIE GRÜNEN die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes gemäß § 2 BauGB und schlagen auf ihrer Plangebiets-Darstellung vor, den Geltungsbereich so zu wählen, dass er im Wesentlichen die Grundstücke umfasst, die zwischen den Straßen Elchenrather Straße, Kaiserstraße, Solvaystraße, Kreuzstraße und Bahnhofstraße liegen.

Vor dem Hintergrund der Forcierung einer finalen Entwicklung des ehemaligen Singer-Geländes begrüßt die Verwaltung die Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes. Allerdings empfiehlt sie, den Geltungsbereich um die Fläche der Kalkhalde zu reduzieren, da hier auf den städtischen Flächen keine bauleitplanerischen Festsetzungen zu formulieren sind. Mit der Verkleinerung des Bebauungsplan-Geltungsbereiches werden somit auch die Kosten für die Erarbeitung des Bebauungsplanes, die sich gemäß HOAI nach der Größe des Geltungsbereiches berechnen, reduziert.

Demnach wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 300 im Süden von der Bahnhofstraße, im Westen von der Kaiserstraße, im Norden von der Elchenrather Straße, im Nordosten entlang der städtischen Grundstücksgrenze am Fuße der Kalkhalde und im Osten von den hinteren Grundstücksgrenzen der Gebäude an der Kreuzstraße begrenzt (siehe Anlage 2).

Da der Begriff Singer-Gelände durch verschiedene nicht umgesetzte städtebauliche Entwürfe und Konzepte bereits negativ besetzt ist, wird der neue Bebauungsplan Nr. 300 mit "Kalkhaldenquartier" benannt.

Veränderungssperre und Zurückstellung Baugesuche

Mit Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses dieses Bebauungsplanes wird die Voraussetzung geschaffen, bei Vorliegen eines Baugesuches, das den planerischen Zielen dieses Bebauungsplanes widerspricht, zur Sicherung der Planung sehr kurzfristig mit dem Aufstellen einer Satzung über eine Veränderungssperre reagieren zu können.

Vor dem Hintergrund, dass eine Veränderungssperre nach Ablauf von 2 Jahren, mit möglicher Verlängerung um 1 Jahr, außer Kraft tritt und der Bebauungsplan noch nicht rechtsverbindlich ist, empfiehlt die Verwaltung, den von den Fraktionen CDU und DIE GRÜNEN unter Punkt 3. ggf. erforderliche Veränderungssperre zunächst nicht zu erlassen.

Hiermit verknüpft sich auch die genannte Zurückstellung von Baugesuchen gemäß § 15 BauGB, deren Anwendung u.a. lediglich im Zeitraum einer beschlossenen, jedoch noch nicht bekannt gegebenen Veränderungssperre möglich ist.

Der Bebauungsplan Nr. 300 "Kalkhaldenquartier" wird gemäß § 2 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung und aller erforderlichen Gutachten und Stellungnahmen aufgestellt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Zur Umsetzung der Bauleitplanung fallen die üblichen Kosten für deren Bearbeitung sowie für die Vergabe von Fachgutachten an entsprechende Fachplanungsbüros an. Entsprechende Mittel müssen in den nächsten Doppelhaushalt 23/24 aufgenommen werden.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Mit der Entwicklung des Kalkhaldenquartiers entsteht ein neues innerstädtisches Wohnquartier, das auch für Familien mit Kindern in besonderem Maße, aufgrund seiner Lage und damit verbundenen fußufigen Erschließung sämtlicher sozialer und sonstiger alltäglicher Einrichtungen, geeignet sein soll.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Schreiben der Fraktionen CDU und DIE GRÜNEN vom 14.02.2022

Anlage 2:Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 300 Kalkhaldenquartier“


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Kreuzstraße
  • Solvaystraße
  • Bahnhofstraße
  • Kaiserstraße
  • Elchenrather Straße

Beratungsfolge

Dienstag, 21. Juni 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat
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ungeändert beschlossen
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