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"Buntes Band Würselen" - Installation von netzgebundenen öffentlichen
Trinkbrunnen im Stadtgebiet


Letzte Beratung
Dienstag, 21. Juni 2022 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6242

Der Rat zieht die auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität übertragene Entscheidung gem. der Zuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung des Rates der Stadt Würselen gem. § 27 Abs. 1 der Geschäftsordnung in dieser Angelegenheit an sich und beauftragt die Verwaltung, zunächst einen netzgebundenen öffentlichen Trinkwasserbrunnen im Bereich des Stadtgartens oder alternativ am Markt mit Hilfe der finanziellen Mittel aus dem REACT-EU-Förderprogramm „Buntes Band Würselen“ zu installieren.

Des Weiteren nimmt er die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung für das weitere Vorgehen zur Auswahl eines Modells, möglicher Standorte und den Folgekosten - vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender finanzieller Mittel - zu.

gez. Nießen, 08.06.2022gez. von Hoegen, 08.06.2022.

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Schierp, 03.06.2022gez.Püll, 03.06.2022.

Amtsleiterin A 61 Sachbearbeiterin A 61

gez.Kaiser, 03.06.2022gez.Hunscheidt, 03.06.2022.

StadtkämmererMitzeichnung RPA

gez. Chantré, 07.06.2022

Mitzeichnung ZFM

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Im Zuge des Klimawandels gewinnt frei zugängliches Trinkwasser insbesondere während sommerlicher Hitzeperioden immer mehr an Bedeutung und gehört zu den Maßnahmen der Klimafolgeanpassungen im innerstädtischen Bereich. Auch die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten in der EU-Trinkwasserrichtlinie [TW-RL (EU) 2020/2184] auf, den Zugang zu Wasser für den menschlichen Gebrauch für alle zu verbessern und die Verwendung von Trinkwasser zu fördern. Die Verwendung von Trinkwasser durch die Verbraucher wird ebenfalls von der Plastikvermeidungsstrategie der Bundesregierung und auch aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes seitens Politik und Wissenschaft unterstützt. Öffentliche Trinkbrunnen erhöhen zudem die Aufenthaltsqualität im Freien und bringen den Menschen den Wert der Ressource Wasser wieder ins Bewusstsein.

Aus diesem Grund wurde in einem Maßnahmenpaket im Rahmen des REACT-EU-Förderprogramms „Buntes Band Würselen“ auch die Installation von insgesamt drei öffentlichen Trinkbrunnen beantragt und seitens des Fördergebers genehmigt. Das Ziel ist es, zentral in allen drei Stadtteilen Würselens einen Trinkbrunnen zu installieren.

Erst bei der intensiven Beschäftigung mit der Umsetzung der einzelnen Maßnahmenpakete zeichnete sich ab, dass die Kosten für die Unterhaltung von Trinkwasserbrunnen sehr hoch sind. Da die Gesundheitspolitik in Deutschland ein einheitliches Schutzniveau für die Bevölkerung anstrebt, bezieht sie alle Wasserversorgungsanlagen - also auch Trinkwasserbrunnen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen - in die amtliche Überwachung ein. Die bzw. der Unternehmer(in) eines Trinkwasserbrunnens, der zeitweise betrieben wird (f-Anlage), hat die Pflicht, das Wasser regelmäßig zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Das Gesundheitsamt bestimmt, in welchen Zeitabständen welche Untersuchungen durchzuführen sind (§ 14 Absatz 2 Satz 6 TrinkwV). Am Austritt der Zapfstelle, die der Entnahme von Trinkwasser dient, müssen bestimmte Grenzwerte und Anforderungen eingehalten werden. Die Untersuchungsverfahren sind vorgegeben und die Untersuchungen einschließlich der Probennahme dürfen nur durch dafür zugelassene Untersuchungsstellen durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind an das Gesundheitsamt zu übersenden.

Um den technischen und hygienisch gesicherten Betrieb der Trinkwasserspender zu gewährleisten, ist die umfassende Betreiberverantwortung nach VDI 3810 anzuwenden. Die Betreiberverantwortung beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungen:

  • regelmäßige Säuberung/Spülung der Trinkwasserspender (72-Stunden-Sichtkontrollen)
  • regelmäßige mikrobiologische Beprobung und Untersuchung gem. Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt
  • jahreszeitlich festgelegtes An- und Ausschalten der Trinkwasserspender/ Saisonumrüstung
  • Wartung, Instandhaltung sowie Reparaturen
  • Übernahme der Verkehrssicherungspflicht

Trinkwasserbrunnen im Freien werden aus Witterungsgründen (Frost) meist nur saisonal betrieben. Für die Überwachung der Trinkwasserbrunnen durch die Gesundheitsämter wurde von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) Kleinanlagen ein Leitfaden „Empfehlungen zur Überwachung von Trinkwasserbrunnen“ (= DVGW-Merkblatt W 274; DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) erarbeitet. Das DVGW-Merkblatt W 274 gilt für die Auswahl, die Planung, den Bau und den Betrieb von Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Bereich inklusive der Eigenkontrolle. Es enthält Hilfestellung bei der Bedarfseinschätzung und zur Standortauswahl sowie zum Umgang mit Störungen oder Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen im Trinkwasser. Weiterhin benennt es Anforderungen zur hygienisch sicheren Konstruktion und für den Betrieb der Trinkwasserbrunnen inklusive der Vorgaben für die Eigenkontrolle durch den Betreiber. Alle diese Vorschriften und Empfehlungen werden bei der Einrichtung von Trinkbrunnen auch in Würselen berücksichtigt.

Ermittlung potentieller Standortbereiche

Grundsätzlich sinnvoll ist ein Trinkwasserspender im öffentlichen Raum an Orten und in Stadträumen mit

- einer hohen Fußgänger- und Radfahrerfrequenz und

- einer langen Aufenthaltsdauer vieler Nutzer*innen.

Dies ist beispielsweise im Stadtgarten der Fall, da der Bahntrassen-Radweg Aachen - Jülich sehr rege befahren wird. Der Stadtgarten ist Sportstätte und Spielplatz, wird aber auch als kurze Wegeverbindung zwischen verschiedenen Ortsteilen und der Innenstadt gerne genutzt. Zudem stehen für das IHK und das REACT-EU-Projekt „Buntes Band Würselen“ Fördermittel für weitere Maßnahmen zur Verfügung, die eine Aufenthaltsqualität im Stadtgarten erhöhen (z.B. Dirt-Bike-Bahn, „Grünes Klassenzimmer“, öffentlicher Garten u.v.m.). Das Angebot von frischem Trinkwasser wird von den Nutzerinnen und Nutzern des Stadtgartens sicherlich dankbar angenommen. Sollten sich die Anschlussoptionen im Stadtgarten als zu teuer erweisen oder ein Anschluss aus anderen Gründen nicht umsetzbar sein, könnte alternativ der Standort „Markt“ gewählt werden. Hier sind alle erforderlichen Anschlüsse vorhanden und nah.

In Broichweiden sollte mit der Installation eines öffentlichen Brunnens aufgrund der geplanten Umgestaltungen im Bereich der abrissreifen kleinen Sporthalle und der Sportplätze bis zur Ausführungsplanung gewartet werden. Hier lassen sich mit Sicherheit Synergien im Rahmen der Neugestaltung nutzen.

Auch der Dr. Hans-Böckler-Platz in Bardenberg wird von den Bürgerinnen und Bürgern rege genutzt und eignet sich sehr für die Installation eines Trinkbrunnens.

Die Trinkwasserbrunnen können entweder an die Leitungen der öffentlichen Wasserversorgung oder an eine in der Nähe befindliche Trinkwasser-Installation angeschlossen sein. Sie sollten möglichst nicht unter großen Bäumen stehen, aufgrund der zu erwartenden Verschmutzung durch Laub oder Vogelkot. Aber auch die direkte Sonneneinstrahlung muss vermieden werden, um hohe Wassertemperaturen in den oberirdischen Leitungen des Brunnens zu verhindern. Derzeit wird geprüft, ob der Anschluss an eine weiter oberhalb im Stadtgarten verlaufende Wasserleitung (zum ehemaligen Grillplatz) genutzt werden könnte. Ein Stromnetzanschluss ist je nach Modell des Trinkwasserbrunnens nicht unbedingt erforderlich. Ob Synergien im Rahmen anderweitiger Umbaumaßnahmen genutzt werden können ist davon abhängig, wann die Maßnahmen im Rahmen der IHK-Förderung umgesetzt werden sollen. Das Zeitfenster für das „Bunten Band“ ist sehr begrenzt und endet am 31.12.2022 – bis dahin muss der Trinkbrunnen also installiert sein.

Modelle

Auf dem Markt sind zahlreiche Trinkwasserbrunnen-Modelle verfügbar. Die Wahl sollte jedoch auf ein Standard-Modell fallen, da somit die Möglichkeit besteht nach einer positiv verlaufenden Evaluationsphase weitere Trinkbrunnen im gleichen Design in den Stadtteilen Broichweiden und Bardenberg einzurichten.

Auf folgende Kriterien sollte ebenfalls geachtet werden:

  • Abfluss möglichst über Versickerung oder Pseudolaufrinne, um zusätzlichen Kanalanschluss zu vermeiden
  • Ausstattung der Trinkwasserspender mit automatischem Hygienespüler und berührungslose Betätigung mittels Sensortechnik. Sogenannte „Dauerläufer“ sind nur sinnvoll, wenn Quellwasser verwendet werden kann, das stets kostenlos nachläuft; bei aus dem Trinkwasser-Netz gespeisten Brunnen sollte das Wasser nicht permanent durchlaufen, aufgrund der hohen Wasserverschwendung – auch wenn dann deutlich weniger mikrobiologische Untersuchungen erforderlich sind!
  • Barrierefreiheit bei der Nutzung des Wasserstrahls und die Möglichkeit, persönliche Trinkwasserflaschen zu befüllen (Müllreduzierung)
  • Steuerung der Trinkwasserspender möglichst über Jahresbatterie mit saisonalem Tausch im Rahmen der Wartung, somit wird ein elektrischer Netzanschluss überflüssig.
  • zusätzliches Auffangbecken, das als Abfluss fungiert, gleichzeitig aber auch (Wild-) Tieren die Möglichkeit bietet, sich mit Wasser zu versorgen
  • Modell sollte geeignete Flächen zur Kennzeichnung als Trinkwasserspender aufweisen und als Stadtmobiliar designt werden können, wie bereits bei den Radservicestationen geschehen

Die Brunnen sollten im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit mit QR-Codes versehen werden, die zum einen über das Projekt „Buntes Band Würselen“, zum anderen über die Wasserqualität und Standorte weiterer freier Trinkwasserspender informieren.

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten für ein Trinkbrunnen-Modell mit geringem Wasserverbrauch, das den oben genannten Kriterien entspricht, kostet ca. 8.000 €.

Für den Einbau kommen ca. 1.300 € dazu; der Netzanschluss an das Trinkwassernetz inkl. Einbau Zählerschacht belaufen sich auf ca. 4.500 €. Je nach Länge der zu verlegenden Leitungsbahn fallen für die Beschaffung, Einbau, Installation und Anschluss voraussichtlich einmalig Bruttokosten in Höhe von ca: 13.500,- bis 16.000,- € an. Diese Kosten sind über die Fördermittel des REACT-EU-Programms gedeckt!

Für die jährliche Betriebsführung sind pro Trinkwasserspender Betriebskosten in Höhe von ca. 11.500 € brutto vorzusehen, bei einer möglichen Betriebszeit von acht frostfreien Monaten und wurde vom Fachbereich 61/500 – Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur der Stadt Aachen ermittelt. Wie genau sich diese Kosten zusammensetzen, wurde angefragt, zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage gab es jedoch noch keine Rückmeldung auf die Anfrage.

Aufgrund der hohen Unterhaltskosten und um Erfahrungen im Handling und in Bezug auf die Unterhaltungskosten zu sammeln, soll zunächst erst einmal ein öffentlicher netzgebundener Trinkwasserbrunnen in Würselen installiert werden. Nach einer zweijährigen Evaluationsphase zu Betrieb, Nutzung und Wartung wird die Verwaltung dem zuständigen Fachausschuss die Entscheidung über die Installation weiterer öffentlicher Trinkbrunnen im Stadtgebiet vorlegen. Die ENWOR als Energie- und Wasserversorger im Würselener Stadtgebiet wurde angefragt, ob eine finanzielle Unterstützung im Rahmen eines Sponsorings bspw. bei den Wasserkosten möglich ist. Eine Antwort steht derzeit noch aus.

In den kommenden Jahren ist mit weiteren Förderzugängen zur Reduzierung des kommunalen Eigenanteils hinsichtlich der Investitionskosten zu rechnen – in Berlin und Rheinland-Pfalz existiert bereits das Programm „100 Brunnen für…“. Möglicherweise entschließt sich auch die Landesregierung NRW bald, ein solches Programm aufzulegen, um die Anforderungen der EU-Trinkwasser-Richtlinie zu entsprechen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Ja, für den jährlichen Unterhalt eines Trinkwasserbrunnens muss mit Kosten zwischen 10.000,- und 12.000,- € gerechnet werden. Die Bereitstellung der notwendigen Mittel für die Unterhaltungskosten von zunächst einem Trinkwasserbrunnen ist in der Haushaltsplanung für die Jahre 2023 und 2024 bereits berücksichtigt.

Beschaffung, Einbau, Installation und Anschluss mit voraussichtlich einmaligen Bruttokosten in Höhe von ca 13.500,- bis 16.000,- €, je nach Modell und Länge der zu verlegenden Leitungen, sind über die Fördermittel des REACT-EU-Programms gedeckt!

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Positiv; die freie Verfügbarkeit von Trinkwasser fördert die Gesundheit der Kinder, als kostenlose Alternative zu zuckerhaltigen oder mit Zucker-Ersatzstoffen gesüßten Getränken. Die Kinder werden angeregt, eigene Trinkflaschen zu verwenden und tragen aktiv dazu bei, Plastik-Müll zu vermeiden.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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