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Entscheidung über das Realisierungsverfahren "Abbruch und Neubau Gymnasium
Würselen inkl. 3-fach Sporthalle"


Letzte Beratung
Dienstag, 16. August 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 65 Hochbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6249

Der Rat der Stadt Würselen beschließt die Vorbereitung der Vergabe sowie die Ausschreibung zur Realisierung des Abbruchs und Neubaus des städt. Gymnasiums inkl. 3-fach Sporthalle auf den Flächen an der Klosterstr. gemäß dem Ergebnis der vorliegenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in Öffentlich Privater Partnerschaft durchzuführen.

Die Öffentlich Private Partnerschaft beinhaltet neben dem Abbruch und Bau des Gymnasiums auch die Übertragung von Leistungen bzw. Teilleistungen im Betrieb (Instandhaltung, Ver- und Entsorgung, Heizung, Strom, AB-/Wasser, Reinigung sowie in Teilbereichen Hausmeister / Gebäudemanagement) für einen Zeitraum von 30 Jahren.

gez. Nießen / 10.08.2022gez. von Hoegen / 01.08.2022

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Strotkötter / 01.08.2022.

Beigeordneter

gez. Truong / 29.07.2022gez.Kammholz / 29.07.2022

AmtsleiterinSachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Grundlage der Untersuchungen von PD Berater der öffentlichen Hand sind die Flächenausweisungen des Raumprogramms. Dieses mit allen Beteiligten abgestimmte Raumprogramm weist folgende Gesamt-Brutto-Grundflächen (BGF) auf:

Schulgebäude

Fläche gem. Raumprogramm: 7.722 m² (NUF 1-7)

BGF-Faktor: 1,7

Notwendige BGF: ca. 13.127 m²

Sporthalle

Fläche gem. Raumprogramm: 2.054 m² (NUF 1-7)

BGF-Faktor: 1,4

Notwendige BGF: ca. 2.876 m²

Dieser Beschluss ist ein notwendiger Schritt, um einen entsprechenden Teilnahmewettbewerb und entsprechende Angebotsphasen in Gang setzen zu können. Nach Ablauf dieser Schritte wird eine weitere Entscheidung des Rates der Stadt erforderlich werden. Auch hierzu werden in der Sitzung noch Erläuterungen erfolgen.

Baukosten:

Zur Erläuterung der Baukosten soll im Folgenden ein Kostenvergleich zum Neubau der Gesamtschule aufgestellt und aufgezeigt werden, dass die Baukosten beider Objekte (Stand 2022) vergleichbar sind und die berücksichtigten Kosten für einen Neubau des Gymnasiums realistisch sind.

Die Gesamtschule wurde im Jahre 2019 fertiggestellt, daher müssen die damaligen Baukosten unter Berücksichtigung der Baupreissteigerung (gem. Statistischem Bundesamt) zunächst auf das Jahr 2022 angepasst werden.

Baukosten Gesamtschule = 26.208.077,65 Euro

Baupreisindex gem. Statistischem Bundesamt Stand 1/2019 = 113,9
Baupreisindex gem. Statistischem Bundesamt Stand 1/2022 = 140,0

(140,0 / 113,9) x 26.208.077,65 Euro = 32.213.616,08 Euro

Im Zuge der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wurden die Baukosten für das ÖPP Modell wie auch für die Eigenrealisierung des Gymnasiums seitens Fa. Diederichs ermittelt, siehe Anlage. Die Fa. Diederichs wurde im Rahmen der Beauftragung PD als Subunternehmer hinzugezogen. Diese Ermittlung berücksichtigt den Abbruch u. Neubau des Gymnasiums sowie den Bau einer 3-Fach Sporthalle. Ebenfalls sind in diesen Kosten standortbezogene Maßnahmen und Gegebenheiten berücksichtigt und in finanzieller Sicht bewertet worden. Für einen objektiven Kostenvergleich sollten einzelne Positionen in Abzug gebracht werden.

Die ermittelten Kosten sind Stand 2022. Somit sind weitere Preissteigerungen nicht berücksichtigt.

Baukosten ÖPP Modell = 49.310.000 Euro

Abzüglich:

- 3-fach Sporthalle

- Abbruch des Bestandsgebäudes

- ckbau des sanierungsbedürftigen Kanals auf dem Baugrundstück

- Einbau einer Lüftungsanlage (Berücksichtigung Covid)

- Funktionserhaltende Maßnahme für Aula, Mensa und Sporthalle während der Bauphase

- Anbindung der Bestandsgebäude an den Neubau

- Baunebenkosten für die in Abzug gebrachten Leistungen

37.819.287,68 Euro (siehe Übersicht)

Übersicht zum Kostenvergleich:

Bei heutigem Bau einer identischen Gesamtschule am Standort Krottstraße würde der Kostenrahmen ca. 32,2 Mio. Euro betragen. Die Baukosten des Gymnasiums mit einem vergleichbaren Leistungsbild würden ca. 37,8 Mio. Euro betragen.
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bruttogeschossflächen ergibt sich somit ein vergleichbares Ergebnis für die ermittelten Baukosten (Stand 2022).

Eigenrealisierung:

Die Eigenrealisierung schließt im Rahmen der nun vorgelegten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit Brutto-Baukosten in Höhe von 54.802.000 Euro ab. Gegenüber der Variante ÖPP ergibt sich damit im Rahmen der Bauausführung ein finanzieller Nachteil in Höhe von aktuell 5.492.000 Euro. Im Bereich der Bewirtschaftung/Unterhaltung des neu zu bauenden Gymnasiums nebst weiterer Anlagen ergibt sich ein Vorteil des ÖPP gegenüber der Eigenrealisierung in Höhe von 101.695 Euro pro Jahr.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Doppelhaushalt 2021/2022 sind entsprechende Haushaltsmittel im Investitionsprogramm und in der mittelfristigen Finanzplanung, auch als Verpflichtungsermächtigung, bereits finanziell dargestellt. Die entsprechenden Haushaltsansätze sind im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2023/2024 fortzuschreiben.

Der Stadtkämmerer verzichtet auf eine Mitzeichnung der VO/22/0678, da die Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Würselen in der Vorlage VO/22/0678-1 dargestellt werden.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Keine

 

 

Anlage/n:

Anlage 1.1Machbarkeitsstudie

Anlage 1.2Machbarkeitsstudie

Anlage 2Kostenrahmen

Anlage 3Stellungnahme A14


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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