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Rodung von städtischem Baumbestand gem. § 4 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Würselen vom 11.10.2002 - Baumschutzsatzung -;
hier: Rodung eines Götterbaums auf dem Gelände der Grundschule Morsbach


Letzte Beratung
Dienstag, 23. August 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 Planungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6277

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität nimmt zur Kenntnis, dass gemäß § 4 Abs. 9 der Baumschutzsatzung ein Götterbaum auf dem Gelände der Grundschule in Würselen-Morsbach (Birkenstr. 51) vorzeitig gefällt worden ist.

gez. Nießen, 11.08.2022gez. von Hoegen, 21.07.2022

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Peikert, 20.07.2022gez. Gasparovic, 21.07.2022.

Stellv. Amtsleiterin 61Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Baubetriebshof A 67 teilt mit, dass der Götterbaum mit einem Stammumfang von 165 cm, welcher im Innenhof des Schulgeländes stand, vorzeitig gefällt wurde.

Zu dem Zeitpunkt sind bereits mehrere Starkäste herausgebrochen, so dass der Innenhof aus Sicherheitsgründen gesperrt werden musste.

Des Weiteren wird auf die Stellungnahme des Baubetriebshofes A 67 verwiesen.

Gemäß § 4 Abs. 9 der Baumschutzsatzung heißt es:

Von den Verboten der Absätze 5 bis 7 ausgenommen sind weiterhin unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Personen oder unbewegliche Sachen von bedeutendem Wert, welche von geschützten Bäumen ausgeht oder die zwar nicht von diesen ausgeht, aber nur durch gegen die geschützten Bäume gerichtete Handlungen abgewehrt werden kann. Eine gegenwärtige Gefahr im Sinne des Satzes 1 liegt vor, wenn ein Schaden bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Die vorgenannten unaufschiebbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind der Stadt Würselen unverzüglich anzuzeigen und zu begnden.

Bei Rodungen nach § 4 Abs. 9 sind keine Ersatzpflanzungen vorgesehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Rodungen und ggf. Ersatzpflanzungen wurden bzw. werden aus Mitteln des Baubetriebshofes finanziert.

 

 

Anlage/n:

Kurzbericht A 67

Lageplan

Fotos


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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