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Gesamtregionales Radwegekonzept für das Rheinische Revier
Netzplan und Folgeprojekt


Letzte Beratung
Dienstag, 23. August 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 Planungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6251

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität beschließt den Netzplan des „Gesamtregionalen Radwegekonzepts für das Rheinische Revier“ für den Bereich der Sadt Würselen als wichtigen Bestandteil des städtischen Mobilitätskonzepts. Er bildet die Grundlage für darauffolgende Umsetzungsprojekte. Die Stadt Würselen wird die Umsetzung an den betreffenden Gemeindestraßen und -wege in ihrer Baulast vorantreiben und in der Kooperation mit den anderen Baulastträgern und den Partnern des Rheinischen Reviers an der Umsetzung des Gesamtnetzes aktiv mitwirken. Sie unterstützt die jeweils zuständigen Baulastträger bei der planerischen Umsetzung.

gez. Nießen, 11.08.2022gez. von Hoegen, 11.07.2022.

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Schierp, 11.07.2022gez. Kaiser, 12.07.2022

Amtsleiterin A 61Stadtkämmerer

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Im vergangenen Jahr hat der Zweckverband Landfolge Garzweiler das Gesamtregionale Radverkehrskonzept für das Rheinische Revier r die Mitglieder der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) erarbeitet (s. Anlage 1). Das Projektgebiet reicht von der StädteRegion und dem Kreis Euskirchen im Süden bis nach Mönchengladbach im Norden. Mit dem Projekt soll das Fahrrad zukünftig im regionalen und überregionalen Verkehr eine wichtige Säule der klimaneutralen Mobilität werden.

Das gemeinsam erarbeitete Konzept umfasst den Netzplan und den Maßnahmenplan. Damit liegt eine zusammenhängende, kommunal- und kreisgrenzenübergreifende Strategie vor. Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) hat den Netzplan am 11.02.2022 beschlossen. Der StädteRegionstag ist der Empfehlung der ZRR gefolgt und hat am 31.03.2022 den Netzplan für den Bereich der StädteRegion als wichtigen Bestandteil des städteregionalen Mobilitätskonzeptes einstimmig beschlossen. Weiter empfiehlt der StädteRegionstag den städteregionsangehörigen Kommunen einen gleichlautenden Beschluss zu fassen (s. Anlage 2).

Die Strategie bildet die Grundlage für den systematischen und abgestimmten Ausbau des regionalen Radverkehrs durch die Baulastträger entlang der wichtigen regionalen Achsen. Die Stärke des entstehenden Radverkehrsnetzes liegt sowohl in der Schaffung von Synergien zwischen Alltagsverkehren und touristischen Routen als auch in einer engen Verzahnung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsträgern und Mobilitätskonzepten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

In Abhängigkeit von den konkreten Planungskonzepten sind in den Haushaltsplanungen für die Jahre ab 2023 entsprechende Mittel für Neu- und Ausbau von Fahrradinfrastruktur einzuplanen. Es ist absehbar, dass der Investitionsbedarf für Neu- und Ausbaumaßnahmen gegenüber den früheren Jahren erheblich steigen wird. Hierzu stehenden umfangreiche Förderprogramme von Bund und Land zur Verfügung, u.a. im Zusammenhang mit der Strukturwandelförderung für das Rheinische Revier, deren finanzielle Gesamtausstattung und Förderquote aber aktuell noch nicht quantifizierbar sind.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Der Ausbau des Radverkehrsnetzes trägt zur Sicherheit und Verkehrserziehung von Kindern bei. Die ökologischen Auswirkungen auf das Stadtklima verbessern nachweislich das Lebensumfeld unserer Kinder.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1: Gesamtregionales Radverkehrskonzept Rheinisches Revier“

Anlage 2: Beschlussvorlage des Städteregionsrates vom 07.03.2022


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 23. August 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität

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