Von Amtswegen wurde die Unterschutzstellung des Gebäudes Lindenplatz 25 in die Wege geleitet.
Die gutachterliche Stellungnahme des LVR stellt nach zwei erfolgten Ortsterminen fest, dass es sich bei dem Postgebäude um ein Baudenkmal nach § 2 Denkmalschutzgesetz NRW handelt.
Entsprechend § 3 DSchG NRW wurde das Denkmal nach erfolgter Anhörung der Eigentümer in die Denkmalliste der Stadt Würselen (Teil A) aufgenommen und unter der Nummer A121 geführt.
Anlage/n:
Denkmalblatt
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Beratungsfolge
Dienstag, 23. August 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität