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Bebauungsplan 105 I, 7. Änd. "Am Weiweg"
Hier: Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB zur
Kostenübernahme der Ausgleichsmaßnahme


Letzte Beratung
Dienstag, 23. August 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 Planungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6304

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität ermächtigt die Verwaltung, den beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der Ausgleichsmaßnahme entsprechend der Festsetzungen im Bebauungsplan 105 I, 7. Änderung „Am Weiweg“ gem. § 11 Abs. 1 S. 2 Nr.1 BauGB mit der Vorhabenträgerin abzuschließen.

gez. Nießen, 11.08.2022gez. Strotkötter, 03.08.2022.

BürgermeisterBeigeordneter

gez. Schierp, 10.08.2022gez..Förster, 03.08.2022

Amtsleiterin A 61Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die im Plangebiet vorhandene Grünfläche wurde im Zuge der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr.105 I festgesetzt, um dem durch den Plan bedingten Kompensationsbedarf gerecht zu werden. Aufgrund des Erweiterungsbedarfs des nördlich des Plangebiets gelegenen Betriebs der Kompostierungs- und Vergärungsanlage im Gewerbegebiet „Am Weiweg“ ist vorgesehen, diese Grünfläche an den südlichen Rand des Geltungsbereichs zu verlegen. Im Rahmen der 7. Änderung erfolgt lediglich ein Flächentausch des Gewerbegebiets mit der privaten Grünfläche (Zweckbestimmung „Ökologischer Ausgleich“).

Die Vorhabenträgerin ist Eigentümerin der Flächen im Plangebiet und verpflichtet sich mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrags gem § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB, die im Bebauungsplan Nr.105 I, 7. Änderung festgesetzte private Grünfläche „Ökologischer Ausgleich“ entsprechend Punkt A.6.4 in Verbindung mit A.8 und B.3 der textlichen Festsetzungen zu bepflanzen und dauernd zu erhalten. Dabei sind alle für das Anwachsen erforderliche Maßnahmen durchzuführen und Ersatzpflanzungen für eventuelle Abgänge herzustellen.

Gem. § 9 der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse vom Januar 2021 obliegt die Entscheidung über den Abschluss von städtebaulichen Verträgen dem Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität. Der Vertragsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität wird gebeten, die Verwaltung zu ermächtigen, den Vertrag in der vorliegenden Fassung abzuschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Keine Auswirkungen, da nur Flächentausch

 

 

Anlage:

Entwurf des städtebaulichen Vertrags mit Lageplan des Vertragsgebiets


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 23. August 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität
Details
Tagesordnung