7. Änderung des Bebauungsplanes 105 I im Bereich "Am Weiweg" und 15. Änderung
des Flächennutzungsplanes;
hier: Satzungsbeschluss
- Letzte Beratung
- Dienstag, 27. September 2022 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 61 Planungsamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6302
Der Rat beschließt,
- die Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlage entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung in Anlage 1 zur Sitzungsvorlage (Abwägung) sowie die Ergänzungen der Begründungen Teil A entsprechend der Anlagen 5 und 10,
- die Ausführungen zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in der Anlage 2 zur
Sitzungsvorlage zur Kenntnis zu nehmen,
- die 7. Änderung des Bebauungsplanes 105I im Bereich Am Weiweg und einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung gem. § 10 (1) BauGB,
- die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Am Weiweg.
gez. Nießen, 11.08.2022gez. Strotkötter, 03.08.2022
BürgermeisterBeigeordneter
gez. Schierp, 10.08.2022gez. Hennig, 03.08.2022
Amtsleiterin A 61Sachbearbeiterin
Darstellung des Vorgangs:
Der Ausschuss für Umwelt-, Stadtentwicklung und Mobilität hat am 02.03.2021 beschlossen, die 15. Änderung des Flächennutzungsplans und die 7. Änderung des Bebauungsplans 105I im Bereich Am Weiweg aufzustellen (VO/21/0080). Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Absicherung der erforderlichen Erweiterung der Kompostierungs- und Vergärungsanlage nach Süden. Die vorhandene private Grünfläche wird nach Süden verschoben, so dass angrenzend an den vorhandenen Betriebsbereich Gewerbegebiet festgesetzt werden kann.
Am 07.09.2021 wurde der Offenlagebeschluss (VO/21/0252) gefasst. Die Offenlage ist in der Zeit vom 07.02.2022 bis 11.03.2022 durchgeführt worden. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und sind mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen worden. Diese Abwägung wird dem Rat zum Beschluss vorgelegt (siehe Anlage 1).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) BauGB ist in Form einer Auslegung im Fachdienst 4.3 und durch Veröffentlichung im Internet vom 12.04.2021 bis zum 10.05.2021 durchgeführt worden. Die Auswertung der Stellungnahmen zu der frühzeitigen Beteiligung liegt in der Anlage 2 bei und wird dem Rat zur Kenntnis gegeben.
Zur Sicherung der Neuanpflanzung der Ausgleichsfläche ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich. Die Vorlage zum städtebaulichen Vertrag VO/22/0724 wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität behandelt. Vor der Ratssitzung muss der städtebauliche Vertrag unterschrieben sein. Der Rat wird in seiner Sitzung darüber unterrichtet. Insgesamt ist die neu festgesetzte ökologische Ausgleichsfläche 140 m² größer, so dass zusätzlicher freiwilliger ökologischer Ausgleich geschaffen wird. Im städtebaulichen Vertrag wird festgelegt, dass die neue Fläche vor Beginn der Baumaßnahme hergestellt wird und die Abholzung der Gehölzfläche in Abschnitten erfolgt, somit werden genügend Ausweichflächen für die Vogelwelt vorhanden sein. Durch die neue Lage der Grünfläche wird eine bessere Vernetzung mit der Grünfläche auf dem gegenüberliegenden Wall geschaffen. Zusätzliche Maßnahmen zum ökologischen Ausgleich können nicht gefordert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Stellungnahmen aus der Offenlage entsprechend den Stellungnahmen der Verwaltung zu behandeln und die nach der Offenlage eingefügten Ergänzungen der beiden Begründungen Teil A zu übernehmen. Der Bebauungsplan 105/7. Änderung soll gem. § 10 (1) BauGB in der beigefügten Fassung einschl. Textlicher Festsetzungen als Satzung beschlossen und der Beschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: Keine
Anlagen:
- Abwägung
- Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung
- FNP Übersicht Plangebiet
- FNP Planzeichnung
- FNP Begründung Teil A
- FNP Begründung Teil B Umweltbericht
- BP Übersicht Plangebiet
- BP Planzeichnung
- BP Textl. Festsetzungen
- BP Begründung Teil A
- BP Begründung Teil B Umweltbericht
- BP Landschaftspflegerischer Begleitplan
- BP Artenschutzgutachten*
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 27. September 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen
- Art
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- Ausschuß
- Rat
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- Tagesordnung
Dienstag, 23. August 2022Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität
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- Vorberatung
- Ausschuß
- Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität
- Details
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