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Neufestsetzung der Abfallgebühren ab dem
[01.01.2023](si010.asp?YY=2023&MM=01&DD=01 "Sitzungskalender 01/2023 anzeigen"
)
hier: Gebührenbedarfskalkulation für das Jahr 2023


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 20 Finanzen und Controlling
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6424

Der Rat der Stadt stimmt der vom Amt 20 Finanzen und Controlling vorgelegten Gebührenbedarfskalkulation 2023 für die Berechnung der Abfallgebühren zu.

gez. Nießen____________________. gez. Kaiser_____________________.

BM Nießen StK Kaiser

gez. _Baumann_ . gez. Naivert______________________

AL Baumann SB Naivert

 

 

Darstellung des Vorgangs:

r die Zeit ab dem 01.01.2023 ist eine Neuberechnung der Gebühren im Abfallbereich erforderlich. Die Berechnung wird im Folgenden dargestellt, gesamtheitliche Berechnungen sind in der Anlage I Gebührenkalkulation Abfallbereich 2023 einzusehen.

  1. Allgemeines

Der Bereich der öffentlichen Abfallwirtschaft wird im Amt 67 innerhalb der Verwaltung der Stadt Würselen geführt und ist als solcher vollständig in den städtischen Haushalt integriert. Die Aufgabe der Abfallerfassung, -transport sowie der Betrieb des Würselener Wertstoffhofes ist der Zweckverband RegioEntsorgung beauftragt. Seit dem 12.09.2022 ist die Aufgabe der Gebührenkalkulation und -abrechnung auf das Amt 20 übertragen.

  1. Kalkulationsgrundlagen

Die Basis für die Gebührenbedarfskalkulation für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2023 bilden r die Verwaltung die Kalkulationswerte des Betriebszweiges Abfall aus dem Vorjahr 2022 und die prognostizierten Leistungsdaten des Jahres 2023.

Die Umlagekosten des Zweckverbandes beruhen auf der Kalkulation des Zweckverbandes RegioEntsorgung AöR unter Berücksichtigung der für das Jahr 2023 prognostizierten Leistungs- und Mengendaten.

  1. Kostenstruktur

  1. Ertragsstruktur

  1. Ermittlung der notwendigen Gebühren zur Kostendeckung im Haushaltsjahr 2023

  1. Kostenstellenrechnung

  1. Kostenträger / Kostenträgerrechnung

Der Kalkulation 2023 liegen folgende Kostenträger zu Grunde (konstant zum Vorjahr):

  • EW-EWG-Gebühr (Werte) 48.000
  • Biotonne (Werte) 30.500
  • Abfuhrgebühr (Liter) 20.000.000

Im Rahmen der Kostenträgerrechnung werden die durch Gebühren zu deckenden Kosten durch die Kostenträger dividiert und ergeben so den Gebührensatz.

Gebühr je EW / EWG

Kalkulationsjahr

2022

2023

Kostenträger

48.000

48.000

- durch Gebühr zu deckende Kosten

1.482.930 €

1.348.411

Gebühr EW/EWG

30,89438

28,09190

Es wurden 420.000 € aus dem Sonderposten aufgelöst. Die EW/EWG Gebühr senkt sich im Jahr 2023 um 2,80248 (- 9%) gegenüber dem Vorjahr.

Abfuhrgebühr Restmüll

Unter Zugrundelegung der derzeitigen Gefäßanzahl multipliziert mit einer kalkulierten Entleerungshäufigkeit werden voraussichtlich 20.000.000 Liter Restmüll in 2023 entsorgt.

Kalkulationsjahr

2022

2023

Kostenträger

20.000.000

20.000.000

- durch Gebühr zu deckende Kosten

1.131.872 €

1.044.841

Kosten je Liter

0,05659

0,05224

Es wurden 50.000 € aus dem Sonderposten kostenmindernd eingesetzt. Die Kosten je Liter sinken zum Vorjahr um 0,02565 (-8 %).

Auf Basis der der obigen Kosten je Liter errechnen sich folgende Abfuhrgebühren pro Entleerung:

Entscheidend für die Höhe der Abfuhrgebühren ist die Leerungshäufigkeit.

Biotonne

Kalkulationsjahr

2022

2023

Kostenträger

30.500

30.500

- durch Gebühr zu deckende Kosten

697.494 €

515.963

Gebühr Biotonne

22,86866 €

16,91682

Es wurden 80.000 € aus dem Sonderposten kostenmindernd eingesetzt. Zum Vorjahr senkt sich die Gebühr insgesamt um 5,95184 €. Das bedeutet eine Senkung um 26 %. Der Hauptgrund hierfür ist die Weitergabe der Gebührensenkung des ZEW gegenüber dem Vorjahr von Bioabfall und Grünschnitt an die Bürger. Es soll dadurch einen Anreiz zu verbesserten Getrennterfassung der angesprochenen Abfälle geschaffen werden.

Abfallsäcke (70-Liter Abfallsäcke)

Volumen

Kosten je Liter

Gebühr je Leerung

Anschaffung / Provision

Gebühr je Sack

70 Liter

0,05224

3,65

0,50 €

4,15

Die Gebühr pro Sack beträgt 4,15 € und stellt damit eine Senkung zum Vorjahr um 0,35 €.

  1. Sonderposten

Die Rücklage soll genutzt werden, um die jährlichen Schwankungen in den Kosten / Erlösen der Abfallwirtschaft abzufedern und somit eine weitgehend konstante Gebührenpolitik ermöglichen.

Nach den Vorgaben von § 6 KAG ist im Haushaltsjahr 2023 letztmalig eine Auflösung der Gebührenausgleichsrücklage aus dem Ergebnis des Haushaltsjahres 2019 glich. Aus dem Jahr 2019 ist ein Restbetrag von 58.130,86 aufzulösen. Dazu wurde ein Betrag von 491.869,14 € entnommen, um die Gebührensenkung weiterzugeben. Insgesamt beträgt der Sonderposten nach der Auflösung in 2022 noch 916.139,26 €.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Abfallgebühren sinken im Bereich EW- EWG um 9%, im Bereich Abfuhrgebühr um 8 % und im Bereich Biotonne um 26% ggü. dem Vorjahr. Die stärkste Senkung liegt im Bereich der Biotonne.

Im Bereich Abfall werden keine kalkulatorischen Zinsen berechnet.

Der Einsatz von Sonderposten in Höhe von 550.000 EUR aus Überdeckung der Vorjahre konnte die Gebührensenkungen in allen Bereichen unterstützen.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Durch die Senkung der Gebühren, werden alle Bürger, darunter Familien und Kinder, entlastet.

 

 

Anlage/n:

Anlage I Gebührenkalkulation Abfallbereich 2023


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 15. Dezember 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat

Dienstag, 06. Dezember 2022Sitzung des Ausschusses für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation
Details
Tagesordnung