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Neufestsetzung der Abwassergebühren und der Gebühren für die Entleerung von
Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben ab dem
[01.01.2023](si010.asp?YY=2023&MM=01&DD=01 "Sitzungskalender 01/2023 anzeigen"
), hier: Gebührenbedarfskalkulation für das Jahr 2023


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 66 Tiefbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6413

Der Rat der Stadt stimmt der von der Verwaltung vorgelegtenGebührenbedarfskalkulation 2023 für die Berechnung der Abwassergebühren und der Gebühr für die Entleerung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben zu und beschließt die folgenden Gebührensätze von

2,82 Euro je m³ für Schmutzwasser,

1,09 Euro je m² für Niederschlagswasser privater Flächen und

27,00 Euro je m³ für die Entleerung von Kleinkläranlagen

Für die Sinkkastenreinigung der öffentlichen Straßen wird eine separate Gebühr von zusätzlich 0,09 Euro je m² erhoben.

gez. Nießen . gez. Von Hoegen .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. Wirtz . gez. Wirtz .

stellv. Amtstleiter Sachbearbeiter

gez. Kaiser . gez. Hunscheidt .

Stadtkämmerer Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

1. Allgemeines:

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG NW sind die Abwassergebühren so festzulegen, dass das Gebührenaufkommen die betriebswirtschaftlich ansatzfähigen Kosten deckt.

2. Kalkulationsgrundlage :

Grundlage der Gebührenbedarfskalkulationr den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember

2023 bilden die kalkulierten Kosten für das Haushaltsjahr 2023.


Die kalkulierten Kosten werden einerseits auf Basis der Kostenentwicklung der letzten Jahre berechnet und beruhen zum anderen auf bereits erhaltenen Vorausleistungsbescheiden oder anderen Mitteilungen für Erstattungen, die in 2023 an den Wasserverband EifelRur und an die Stadt Herzogenrath zu zahlen sein werden.


Die Personalkosten der städtischen Bediensteten, die in 2023 voraussichtlich für die öffentliche Einrichtung Stadtentwässerung tätig sind, werden vom Amt 10 Personal und, für die Rücklagen der Beamten, vom Amt 20 berechnet, dem Fachdienst 4.2 mitgeteilt und mit den entsprechenden Stellenanteilen, die der Stadtentwässerung zuzuordnen sind, eingesetzt.


Weiterhin kommen Kosten als interne Leistungsverrechnung hinzu, die für die Stadtentwässerung in verschiedenen anderen Bereichen der Stadt Würselen anfallen. Dazu gehören etwa die Kosten der Arbeitsplätze (Amt 10), Versicherungen und Rechtvertretung (Amt 65), die Zahlungsabwicklung und die Finanzbuchhaltung (Amt 20) und die Erhebung der Gebühren und Abgaben (Amt 21)sowie insbesondere für die Kanalkolonne und die für den Bereich Stadtentwässerung eingesetzten Mitarbeiter, Fahrzeuge, Gerätschaften und Werkzeuge (Amt 67).

Die Leistungsverrechnung für die Sinkkastenreinigung fließt dagegen ausschließlich in die Gebührenkalkulationr die öffentlichen Straßen ein und wird, wie dem Berechnungsblatt zu entnehmen ist, separat ermittelt.


Die kalkulatorische Abschreibung erfolgt vom Wiederbeschaffungszeitwert. Die Berechnung

2023 basiert auf der Fortschreibung der Wertermittlung, die in 2021 einer vollständigen Neuberechnung unterworfen wurde. Sie erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen statistisch vom Bund ermittelten Preissteigerung.


Im Bereich der kalkulatorischen Zinsen gab es im Jahr 2022 eine regelrechte Zäsur, die die seit 30 Jahren herrschende und auch mehrfach höchstrichterlich überprüfte Rechtspraxis der Berechnung dieser Zinsen erheblich verändern würde. Ein Urteil des OVG Münster, dessen Rechtskraft allerdings durch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht immer noch nicht gegeben ist, würde durch die Veränderung weg von einer fünfzigjährigen hin zu einer zehnjährigen Zinsreihe bei gleichzeitiger Anrechnung der inflatorischen Auswirkungen zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt quasi zum vollständigen Wegfall der kalkulatorischen Zinsen im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen führen. Jedoch wurde bereits wenige Monate nach Bekanntwerden des Urteils wegen der zu erwartenden negativen Effekte auf die Finanzierung der Gemeinden durch die Regierung des Landes NRW eine Gesetzesinitiative gestartet, die dazu führen wird, dass doch weiter kalkulatorische Zinsen in diesen Bereichen erhoben werden können, auch, wenn diese deutlich geringer als bisher ausfallen werden.

In der Folge wird die weiterhin vom Restbuchwert auf der Basis der Herstellwerte unter Berücksichtigung des Abzugskapitals erfolgende Verzinsung in 2023 mit einem der bis Ende 2022 erwarteten, neuen Gesetzgebung folgenden Zinssatz von 3,25 % (gegenüber 5,742 % in 2022) erfolgen.


Die Werte für die Entwässerung öffentlicher Flächen werden aus dem für die Ermittlung des

Straßenvermögens eingesetzten Verfahren entnommen.

3. Kostenstruktur:

Die Gebührenbedarfskalkulationr das Jahr 2023 weist kalkulierte Kosten in Höhe von

10.157.701,35 Euro (Vorjahr 10.074.483,95 Euro) aus. Die einzelnen Kostenarten werden bezüglich ihrer Art und Höhe nachfolgend beschrieben.

Die Kosten in einzelnen Kostenarten gliedern sich wie folgt:

Kostenartengruppe / Kosten in Euro / Kostenanteil %

Personalkosten / 421.014,57 Euro = 4,14 % (Vorjahr 3,31 %)

Betriebskosten incl. Erstattung an Amt 67 und Herzogenrath / 1.023.928,09 = 10,08 % (Vorjahr 9,81 %)

Erstattung an Wasserverband EifelRur und Gewässerunterhaltung / 5.596.150,87 Euro = 55,09 % (Vorjahr 53,33 %)

Kalkulatorische Kosten / 3.116.607,82 Euro = 30,69 % (Vorjahr 33,55 %)

Gesamt 10.157.701,35 Euro = 100,00 % (Vorjahr 10.074.483,95 Euro)

4. Berechnung der durch Gebühren zu deckenden Kosten:

Allgemeine Erläuterung zur Vorgehensweise:


Die durch Gebühren zu deckenden Gesamtkosten haben sich gegenüber dem Vorjahr um 0,83 % erhöht. Gleichzeitig erhöhen sich in allen Bereichen durch Wohn- und Straßen-Neubau sowie Zuzug die Anzahlen der Kostenträger, also die Wasserverbräuche und der versiegelten und am Kanal angeschlossenen Flächen. Dies hat beides, ebenso wie die zu einem großen Teil wegfallenden kalkulatorischen Zinsen, direkte Auswirkungen auf die in der Folge mitgeteilten Kosten je Kostenträger, deren Berechnung der beigefügten Kalkulation 2023 entnommen werden können.

Die für 2023 berechnete Höhe der vorzunehmenden Entnahme aus dem Sonderposten Gebührenausgleich beträgt 126.885,45 Euro.

r den Bereich der Niederschlagswassergebühren wird die Gebühr gegenüber dem Vorjahr um 0,01 Euro von 1,10 Euro auf 1,09 Euro je m² leicht sinken.

Im Bereich der Kosten für Schmutzwasser muss für 2023, wie beim Niederschlagswasser, von einer größeren Kostensteigerung aufgrund stark gestiegener Energie- und Verbrauchskosten gesprochen werden, die sich unter anderem in einem erhöhten Beitrag für den WVER niederschlägt.


Die Verwaltung schlägt vor, zur vollständigen Deckung der entstehenden Kosten die Gebühren für den Bereich des Schmutzwassers um 0,06 Euro auf 2,82 Euro je m³ (Vorjahr 2,88 Euro je m³) für das Jahr 2023 abzusenken.

r die Reinigung der Sinkkästen sind die Gesamtkosten in Höhe von 110.597,29 Euro auf die Gesamtfläche zu verteilen, damit diese separat mit den Trägern übergeordneter Straßen abgerechnet werden können. Die Verwaltung schlägt vor, den hierfür zu berechnenden Gebührenanteil gemäß Betriebsabrechnungsbogen um 0,01 Euro auf 0,09 Euro je m³r das Jahr 2023 festzusetzen.

BERECHNUNG

Gesamtkosten 10.157.701,35 Euro

davon durch Gebühren zu decken für Schmutzwasserbehandlung

5.666.307,99 Euro


davon durch Gebühren zu decken für Regenwasserbehandlung

4.378.667,46 Euro

abzgl. Verwaltungsgebühren 1.000,00 Euro

verbleiben 4.377.667,46 Euro

davon durch Gebühren zu decken für Sinkkastenreinigung

110.597,29 Euro

davon durch Entnahme aus dem Sonderposten Gebührenausgleich zu decken

126.885,45 Euro

Aufgeteilt auf 100.000 Euro für den Bereich Schmutzwasser und 26.885,45 Euro für den Bereich Niederschlagswasser.

Daneben sind separat durch Gebühren zu deckend für die Entleerung von Hauskläranlagen 2.128,62 Euro.

4.1 Abwassergebühren Schmutzwasser

Hinsichtlich des für das Gebührenaufkommen der Abwassergebühren für Schmutzwasser maßgeblichen Verteilungsmaßstabes stellen die §§ 2 und 2a der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung auf den m³ Abwasser als Berechnungseinheit und damit auf den „modifizierten“ Frisch- und Brauchwassermaßstab ab.

r den Kalkulationszeitraum 2023 wird mit einem Kostenträger (= Anzahl der verbrauchten m³) in Höhe von 1.980.686 / Jahr Abwasser gerechnet. Dieser Wert ist aus den Daten der Ablesung von Ende 2021 übernommen, da die Daten der aktuellen Ablesung zum Zeitpunkt der Kalkulation noch nicht vorliegen und erst gegen Ende des Monates Dezember zugänglich sein werden.

4.2 Abwassergebühren Niederschlagswasser

Hinsichtlich des für das Gebührenaufkommen der Abwassergebühren für Niederschlagswasser maßgeblichen Verteilungsmaßstabes stellen die §§ 2 und 2b der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung auf den m² bebaute, befestigte und angeschlossene Grundstücks- respektive Straßenfläche ab.

Die gem. § 2b Gebührensatzung zu Grunde zu legende Fläche beläuft sich anhand der Veranlagungsdaten des Jahres 2021 auf 3.979.822 m².

4.3 Sinkkastenreinigung

Hinsichtlich des für das Gebührenaufkommen der Sinkkastenreinigung öffentlicher Straßen maßgeblichen Verteilungsmaßstabes stellt die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung auf den m² befestigte Straßen- und Wegefläche ab. Die gem. Gebührensatzung zu Grunde zu legende Fläche beläuft sich anhand der Veranlagungsdaten des Jahres 2021 auf 1.247.132,00 m².

4.4 Kleinkläranlagen

Darüber hinaus findet eine Bedarfskalkulationr die Entleerung der Kleinkläranlagen statt.

In diesem Bereich wird mit Gesamtkosten in Höhe von 2.128,62 Euro für diese Leistungen gerechnet, die durch entsprechende Gebühreneinnahmen zu decken sind.

Der Gebührenbedarfskalkulation wird aufgrund der Ergebnisse in 2021/22 ein Kostenträger von 80 cbm gezogener Schlamm zu Grunde gelegt.

5. Kostenträgerrechnung für die Abwassergebühr:

5.1 Schmutzwasser

durch Gebühren zu deckende Kosten 5.666.307,99 Euro
abzgl. 100.000,00 Euro Entnahme Sonderposten

verbleiben 5.566.307,99 Euro

Kostenträger 1.980.686 Abwasser

5.566.307,99 / 1.980.686 = 2,81029 Euro / m³

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr auf 2,82 Euro zu senken.

5.2 Niederschlagswasser

durch Gebühren zu deckende Kosten 4.378.667,46 Euro

abzgl. Verwaltungsgebühren 1.000,00 Euro
abzgl. 26.885,45 Euro Entnahme Sonderposten

verbleiben 4.350.782,01 Euro

Kostenträger 3.979.822 qm befestigte Fläche

4.350.782,01 / 3.979.822 = 1,09321 Euro / m²

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr auf 1,09 Euro zu senken.

5.3 Sinkkastenreinigung

durch Gebühren zu deckende Kosten 110.597,29 Euro

Kostenträger 1.247.132,00 m² befestigte Fläche

110.597,29 / 1.247.132,00 = 0,0886 Euro / m²

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr auf 0,09 Euro zu erhöhen.

6. Kostenträgerrechnung für die Entleerung der Kleinkläranlagen:

durch Gebühren zu deckende Kosten 2.128,62 Euro

Kostenträger 80 m³ Schlamm

2.128,62 / 80 = 26,61 Euro / m³

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr auf 27,00 Euro / m³ Schlamm zu erhöhen.

7. Gebührenentwicklung:

ckblickend auf die Vorjahre von 2013 bis zum kalkulierten Jahr 2023 kann folgende Entwicklung der Gebühren festgehalten werden (Angaben in Euro):

Gebührenart

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Schmutzwasser

2,66

2,66

2,74

2,74

2,65

2,65

2,65

2,54

2,58

2,88

2,82

Niederschlagswasser

1,15

1,14

1,12

1,12

1,09

1,02

1,02

0,91

0,95

1,10

1,09

8. Umsatzsteuer-Vorbehalt:
Vom Städte- und Gemeindebund wurde mit Blick auf etwaige zukünftige Umsatzsteuerpflichten eine Empfehlung ausgesprochen, einen vorsorglichen Passus mit in die Abgabesatzungen aufzunehmen. Dem wird in der Änderungssatzung Rechnung getragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die voraussichtlichen erfolgswirksamen Einnahmen für 2023 betragen 10.037.942,38 Euro

und gliedern sich wie folgt:

- Abwassergebühren Schmutzwasser 5.585.534,52 Euro

- Abwassergebühren Niederschlagswasser 4.338.005,98 Euro

- Gebühr Sinkkastenreinigung öffentliche Straßenflächen 112.241,88 Euro

- Gebühr Kleinkläranlagen 2.160,00 Euro

Die kalkulierte Überdeckung 2023 beträgt 8.095,10 Euro

Die Entnahme Sonderposten Abwassergebühren beträgt 126.885,45 Euro

Die im BAB genannten Veränderungen gegenüber den weit vor Kalkulation erfolgten Haushaltsmeldungen werden in den Haushalt 2023 bei entsprechender Beschlussfassung aufzunehmen sein.

Folgt der Rat der Stadt dem Vorschlag der Verwaltung, so ist eine Änderungssatzung der Gebührensatzung erforderlich, die ebenfalls auf der Tagesordnung der Sitzung am 15.12.2023 zum Beschluss steht.

 

 

Anlage/n:

Kalkulation Abwassergebühren 2023


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 15. Dezember 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat

Dienstag, 06. Dezember 2022Sitzung des Ausschusses für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation
Details
Tagesordnung