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Installation von Solaranlagen auf städtischen Dächern


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 65 Hochbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6411

Der Rat der Stadt Würselen beschließt:

  1. Auf den in der beigefügten Auswertung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern mit einer Umsetzungsempfehlung gekennzeichneten Dachflächen ab 2023 jährlich auf mindestens 2 Dachflächen Photovoltaikanlagen sowie Energiespeicher lt. erstellter Prioritätenliste zu installieren und
  2. Die benötigten Mittel in Höhe von 454.000,00 € in den Doppelhaushalt 2023/2024 einzustellen.

gez. Nießengez. von Hoegen

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Truonggez. Chantré

Amtsleiterin A65Fördermittelmanagement

gez. Troiber

Sachbearbeiter

gez. Kaisergez. Hunscheidt

StadtkämmererMitzeichnung öRP

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Grundlage für die Auswahl der Dachflächen ist eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2020.

Die Machbarkeitsstudie hat folgende Aspekte bewertet:

- Fläche des Daches

- Mögliche max. Größe einer Photovoltaikanlage

- Verschattung der Dachfläche

- Ausrichtung der Dachfläche

- Dachform

- Besonderheiten

Folgende Aspekte wurden in der Machbarkeitsstudie nicht berücksichtigt bzw. ermittelt:

- Jahresverbrauch des Gebäudes (KW/h)

- Lastgang des Gebäudes (KW)

- Eigenverbrauchsquote des Objektes

- Tragfähigkeit der Dachfläche

Diese wurden nun von der Verwaltung ermittelt und ergänzt. Unter Berücksichtigung aller Aspekte wurde eine Prioritäten Liste erstellt:

1) GS Linden-Neusen

2) GS Wilhelmstein

3) Schule Helleter Feldchen

4) Sporthalle Krottstr. (Statik muss geprüft werden)

5) Feuerwehr Industriestr. (zukünftige Nutzung noch nicht geklärt)

Die Erzeugungsanlagen sollen als Überschusseinspeisung betrieben werden. Eine Überschusseinspeisung sowie die daraus resultierende Vergütung wird durch die Vorgaben des EEG2023 geregelt. Eine Überschusseinspeisung nach EEG 2023 wird bei Photovoltaikanlagen =<10 KWp mit lediglich 8,02 Cent/ kWh vergütet. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh. Durch die im Gegensatz zu den Stromkosten geringen Einspeisevergütungen nach EEG 2023 sollte eine möglichst hohe Eigenverbrauchsquote erreicht werden.

Um eine höhere Eigenverbrauchsquote zu erzielen, ist die Installation von Energiespeichern sinnvoll.

Die Objekte, die nicht ausschließlich schulisch genutzt werden, z.B. Nutzung der Schulturnhalle durch Vereine am Abend, haben bei einer geringen bis gar keiner PV-Erzeugung noch einen konstanten Energiebedarf. Die Verwaltung favorisiert deshalb den Einsatz von 2nd-Life Speichern.

In Objekten, wo die technischen Voraussetzungen für die Installation von Energiespeichern gegeben sind und der Betrieb wirtschaftlich sinnvoll ist, werden diese installiert werden.

Auf der Grundlage der Kostenermittlung für die priorisierten Objekte 1 und 2 ergibt sich ein durchschnittlicher Preis von 1.900,00 € / kWp inkl. MwSt.

Die Erzeugungsleistung der priorisierten Objekte 1 bis 5 liegt insgesamt bei ca. 160 kWp.

Daraus resultiert eine Investition von 304.000,00 € inkl. MwSt..

Die Kosten für einen Energiespeicher mit einer Kapazität von 33,3 kWh beträgt 30.000 € inkl. MwSt..

Die Gesamtinvestition beträgt für die Erzeugungsanlagen inkl. Energiespeicher 454.000,00 € inkl. MwSt..

Sollte dem Jahressteuergesetz 2022 durch den Bundesrat zugestimmt werden, entfällt ab dem 01.01.2023 für Lieferung, Erwerb, Einfuhr und auch Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlage) sowie Energiespeichern die Umsatzsteuer. Nach dem Abzug der Umsatzsteuer würde die Gesamtinvestition 367.740,00 € betragen. Die Differenz zwischen den Haushaltsmitteln und der tatsächlichen Investition würde genutzt um evtl. Preissteigerungen abzudecken.

Bei den heutigen Energie- sowie Materialpreisen ist bei einer Eigenverbrauchsquote von 40 % mit einer Amortisierung der PV-Anlage nach 12 Jahren zu rechnen.

Bei den heutigen Energie- sowie Materialpreisen ist bei den technischen Parametern eines 2nd-Life-Speichers mit 12.000 Ladezyklen nach ca. 2.700 Stück vollständigen Entladungen mit einer Amortisierung zu rechnen.

Sollte die Möglichkeit bestehen, Fördermittel für die Errichtung der PV-Anlagen zu nutzen, werden diese durch die Verwaltung beantragt und eingesetzt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Doppelhaushalt 2023/2024 sind Mittel in Höhe von 454.000,00 € einzustellen. Sie sollen im HH-Jahr 2023 und 2024 mit jeweils 227.000,00 € eingestellt werden.

 

 

Anlage/n:

Übersicht Auswertung der geeigneten Dachflächen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 15. Dezember 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat

Dienstag, 06. Dezember 2022Sitzung des Ausschusses für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation
Details
Tagesordnung