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Berichterstattung ÜPL/APL - Aufwendungen und Auszahlungen im Zeitraum
[01.09.2022](si010.asp?YY=2022&MM=09&DD=01 "Sitzungskalender 09/2022 anzeigen"
) - [31.10.2022](si010.asp?YY=2022&MM=10&DD=31 "Sitzungskalender 10/2022
anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 20 Finanzen und Controlling
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6445

Der Rat der Stadt Würselen nimmt die Anzeige der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Zeitraum 01.09.-31.10. des Haushaltsjahres 2022 zur Kenntnis.

gez. Nießen

gez. Kaiser

Bürgermeister

Stadtkämmerer

gez. Baumann

gez. Osterkamp

Amtsleiter

Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Bürgermeister, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Der Kämmerer kann mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rates die Entscheidungsbefugnis auf andere Bedienstete übertragen.

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen die erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

Nach Nr. 4 B) der Bewirtschaftungsregeln der Stadt Würselen ist der Kämmerer berechtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Wert von einschließlich 40.000 € im Einzelfall zuzustimmen.

In den Anlagen werden dem Rat der Stadt Würselen, die im Zeitraum 01.09.-31.10. des Haushaltsjahres 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im konsumtiven Bereich in Höhe von 876.860,46 € und im investiven Bereich in Höhe von 3.494.189,09 € zur Kenntnis gebracht.

Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden im Rahmen der Gesamtermächtigung des Ergebnisplanes sowie des Investitionshaushaltes gedeckt und verursachen weder eine Verschlechterung des Jahresfehlbetrages noch eine Ausweitung der Kreditermächtigung.

 

 

Anlage/n:

Üpl. / Apl. Übersicht konsumtiv

Üpl. / Apl. Übersicht investiv


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 15. Dezember 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen

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