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Dienstanweisung über die vorläufige Haushaltsführung für das Jahr 2023


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. Dezember 2022 (öffentlich)
Federführend
Verwaltungsvorstand
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6443

Der Rat nimmt die Dienstanweisung zur vorläufigen Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis.

gez. Nießen . gez. Kaiser / 27.11.2022 Bürgermeister Stadtkämmerer

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Haushalt 2023 konnte bisher nicht aufgestellt (eingebracht) und nicht beschlossen werden. Daher gelten ab dem 01.01.2023 die Vorschriften des § 82 GO NRW, vorläufige Haushaltsführung. Dies macht die Regelung von Bewirtschaftungs- und Budgetierungsregeln notwendig, die in einer Dienstanweisung geregelt werden sollen.

Der Entwurf des Doppelhaushalts 2023/2024 wird am 24.01.2023 in den Rat eingebracht werden. Die Beschlussfassung ist für den 07.03.2023 oder 09.03.2023 vorgesehen.

Die entsprechende Dienstanweisung für das Haushaltsjahr 2023 wird vom Bürgermeister am 15.12.2022 zum 01.01.2023 in Kraft gesetzt.

 

 

Anlage/n:

Dienstanweisung vorläufige Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2023


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 15. Dezember 2022Sitzung des Rates der Stadt Würselen

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