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Ausbau An Steinhaus von Heidestraße bis Kirchenstraße; hier: Ausbaubeschluß


Letzte Beratung
Dienstag, 21. März 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 66 Tiefbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6559

Der Ausschuss für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovation nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt anhand der vorgestellten Planung für die Straße An Steinhaus von Heidestraße bis Kirchenstraße, die Ausarbeitung der Entwurfsplanung, der Ausführungsplanung und die Durchführung der Submission gemäß der Vorplanung Variante 1.

Ausbaubeschluss:

Die Straße An Steinhaus liegt in einer Zone 30 und verläuft geradlinig auf einer Länge von ca. 200 m von der Heidestraße bis Kirchenstraße im Zweirichtungsverkehr. Der Ausbau erfolgt auf der gesamten Länge zuzüglich der Erstellung der Beleuchtung der Fußgängerüberwege am Kreisverkehr Heidestraße.

Der Ausbau erfolgt im Einrichtungsverkehr von der Heidestraße in Fahrtrichtung Kirchenstraße, es werden beidseitig Gehwege und Längsparkplatze hergestellt. Die Fahrbahn wird in einer Breite von mindestens 3,50 m ausgebaut. Die Parkplätze werden aufgrund der Gesamtsituation 2,00 breit, die Gehwegbreiten liegen bei mindestens 1,50 m.

Die Gehwege und Parkplätze werden in Pflaster gebaut, die Fahrbahn aus Asphalt.

Die als vitaleingestuften Bäume bleiben erhalten. Die vorhandenen Baumstandorte werden vergrößert. Die Bepflanzung der Beete erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Amt 67.

An der n Einmündung KIrchenstraße wird der Gehweg auf „null“ abgesenkt, um das Queren barrierefrei zu ermöglichen. Der Ausbau mit taktilen Elementen (Noppen- und Rippenplatten) erfolgt analog dem Ausbau für Nebenstraßen, wie dieser in Abstimmung mit dem Behindertenbauftragten Herrn Breuer im Bereich Mauerfeldchen / Ringstraße umgesetzt wurde. Es wird zur Aufmerksamkeit ein 20 cm breiter Noppenstreifen eingebaut. Im Bereich des Kreisverkehrs Heidestraße wird die Querung an den Fußgängerüberwegen mittels Aufmerksamkeitsfelder und mit Noppen- und Rippenplatten hergestellt.

Die Längsparkplätze sind 2,00 m breit. Hier wird zur Unterscheidung zum Gehweg das Pflaster in der Farbe anthrazit verlegt. Es werden ca. 23 Parkplätze erstellt.

Aufbau nach RStO (Richtlinie für Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen 2012)

Fahrbahn: Tafel 1, Bk 1,0 Zeile 4

- 4 cm Asphaltdecke

- 10 cm Asphalttragschicht

- 20 cm Schottertragschicht (Schotter statt Kies, bessere Standfestigkeit)

- 31 cm Frostschutzschicht

- 65 cm Gesamtaufbau

Gehweg:

- 8 cm Betonsteinpflaster grau

- 4 cm Bettung Splitt-Sand-Gemisch

- 15 cm Drainbetontragschicht

- 18 cm Frostschutzschicht

- 45 cm Gesamtaufbau

Die Einfassung der Gehwege erfolgt mittels Hoch- und Rundbordsteinen.

Parkplätze, Einfahrten: Tafel 3, Bk 1,8, Zeile 7

- 8 cm Betonsteinpflaster anthrazit, grau

- 4 cm Bettung aus Splitt-Sand-Gemisch

- 20 cm Drainbetontragschicht

- 23 cm Frostschutzschicht

- 55 cm Gesamtaufbau

Die Einfassung der Parkplätze erfolgt mittels Rundbordsteinen.

Entwässerung:

Die Oberflächenentwässerung erfolgt in der Fahrbahn in eine Rinne mit entsprechenden Längs- und Quergefälle in Straßenabläufe mit Anschluss an den öffentlichen Kanal.

Beleuchtung:

Es werden neue Maste mit LED Leuchten aufgestellt.

Grünflächen:

Es werden 7 Grünflächen angelegt. An den vorhandenen Baumstandorte werden die Beete vergrößert und mit entsprechender Unterbepflanzung hergestellt. Vor Haus 1A wird ein neues Staudenbeet gebaut.

gez. i. V. Strotköttergez. i. V. Strotkötter.

BürgermeisterTechn. Beigeordneter

gez. Wirtzgez. Ulrich.

Stellv. Amtsleiter A 66Sachbearbeiter

gez.

Stadtkämmerer

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Mit Datum vom 10.03.2020 wurden dem Technik- und Bauausschuss die Varianten der Entwurfsplanung vorgestellt

Im Rahmen des Verfahrens wurde am 15.09.2020 eine Bürgerbeteiligung durchgeführt, in der mehrheitlich der Wunsch geäußert wurde eine Einbahnstraße einzurichten. Dieser Eingabe nachkommend wurde das Büro für Stadt- und Verkehrsplanung mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, die Straße An Steinhaus und das nähere Umfeld zu untersuchen, um die eine fundierte Aussage zu erhalten, ob die Einrichtung einer Einbahnstraße sinnvoll ist und wenn ja, in welcher Fahrtrichtung diese gehen soll.

Im Ausschuss für Technik, Bau, Digitalisierung und Innovationen vom 31.08.2021 beantragten die Fraktionen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen mit Datum vom 14.06.2021 nach Vorliegen des Verkehrsgutachten die Erprobung verschiedener Einbahnstraßenregelungen in den Straßen An Steinhaus, Kirchenstraße und Grindelstraße.

Im Januar 2022 wurde das Verkehrsgutachten vorgelegt, mit dem Fazit, dass eine Einbahnstraßenregelung von der Heidestraße in Fahrtrichtung Kirchenstraße möglich und sinnvoll sei. Im Nachgang hierzu wurden dann seitens der Fraktionen Einwände und die Forderung der Erprobung der Einbahnstraßensituation aufrechterhalten.

Ab Oktober bis Mitte Februar wurden mehrere Einbahnstraßenregelungen getroffen, wobei auf Wunsch der Politik aus Kostengründen die Durchführung durch die Verwaltung gemacht werden sollte. Im ersten Schritt wurde die Straße An Steinhaus von Heidestraße in Fahrtrichtung Kirchenstraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Zählung hierzu wurde am 09.11.2022 durchgeführt. Danach wurde die Grindelstraße von Kirchenstraße bis Oststraße/Heidestraße zusätzlich als Einbahnstraße ausgewiesen. Nach 8 Tagen wurde Versuch ohne Zählung abgebrochen, da sich der Durchgangsverkehr den Weg durch die Oststraße suchte und hier zu Problemen (zu schnelles, rücksichtloses Fahren) führte. Anfang Dezember wurde die Straße An Steinhaus in Fahrtrichtung Heidestraße als Einbahnstraße ausgewiesen. Krankheits- urlaubs- und witterungsbedingt wurde die Zählung hierzu dann am 09.02.2023 durchgeführt.

Folgende Erkenntnisse konnten aus der selbst durchgeführten Erprobung und Zählung gewonnen werden.

- Die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße An Steinhaus von Heidestraße in FR Kirchenstraße funktioniert, der Ausweichverkehr wird vom umliegenden Netz verträglich aufgenommen

- Die Einrichtung anderer und zusätzlicher Verkehrsregelungen hat größere Auswirkungen auf das gesamte Straßennetz von Bardenberg, welche im Rahmen der Baumaßnahme nicht abgeleistet werden können.

Interfraktionell wurde besprochen, dass nach Fertigstellung der Baumaßnahme An Steinhaus und einer Karenzzeit zur Normalisierung der Verkehrsflüsse die Einbahnstraßenregelung der Grindelstraße von Kirchenstraße in Fahrtrichtung Heidestraße beraten werden soll.

Abwägung und Bewertung der Eingaben und Anregungen:

Die in der Bürgerversammlung mit Namen aufgenommen Eingaben und Anregungen werden nachstehend bewertet, wobei dies aus Datenschutzgründen anonymisiert erfolgt. Gleich lautende Eingaben sind zusammengefasst worden.

Prüfung und Wertung nur von sachlichen, baulichen Eingaben

Bürgerbeteiligung vom 15.09.2020 und Bürgertreff vom 24.09.2020

1.) 90% Durchgangsverkehr, Klassifizierung sollte geändert werden

Die Straße An Steinhaus ist als Haupterschließungsstraße klassifiziert, in der heutigen und auch zukünftigen Netzfunktion wird diese bestehen bleiben

Fazit: der Eingabe kann nicht gefolgt werden

2.) Ein Parken auf der östlichen Seite der Straße auf den Gehwegen sollte ermöglicht werden

Die Gesamtparksituation wird mit der Überplanung geregelt, das Gehwegparken wird geahndet

Fazit: der Eingabe kann nicht gefolgt werden

3.) Plädoyer auf Einbahnstraße

Die Straße An Steinhaus wird von Heidestraße in Fahrtrichtung Kirchenstraße als Einbahnstraße ausgewiesen

Fazit: der Eingabe wird gefolgt

4.) Breitere Gehwege + Mehr Platz für Radfahrer

Als Einbahnstraße mit gegenläufigem Radverkehr muß die Fahrbahnbreite mind. 3,50 betragen. Eine Verbreiterung der Fahrbahn wird im Rahmen der Erstellung der Entwurfsplanung geprüft

Fazit: Überprüfung

5.) Bäume verursachen durch Wurzeln Straßenschäden. Warum bleiben die Bäume erhalten und mindern so die Lebensdauer der Straße?

Große Bäume / Begrünung sind im Straßenraum wünschenswert , um das Klima positiv zu beeinflussen

Mehrheitlich wurde sich für den Erhalt der Bäume ausgesprochen.

Fazit: der Eingabe wird nicht gefolgt

6.) Kann man nicht kostengünstiger Bauen und die Straße mit einer kürzeren Lebensdauer ausbauen?

Erstellung erfolgt anhand von Regelwerken, ansonsten wäre dies nicht sach- und fachgerecht

Fazit: der Eingabe kann nicht gefolgt werden

7.) Anlieger möchten den Durchgangsverkehr reduzieren und die vorhandenen Parkplätze erhalten. Wie kann grundsätzlich der Verkehr reduziert werden?

Die Straße An Steinhaus ist als Haupterschließungsstraße auch dafür vorgesehen Durchgangsverkehr aufzunehmen. Durch die Ausweisung als Einbahnstraße nach Fertigstellung wird sich der Durchgangsverkehr reduzieren. Die Parksituation wird überprüft.

Fazit: die Eingabe wird hinsichtlich der Parksituation im Rahmen der Erstellung der Entwurfsplanung geprüft

8.) Ein Anwohner zählte die geparkten Autos an 5 Tagen in einer Woche: 33-39 gleichzeitig geparkte Autos

Durch die Regelung des Verkehrsraumes entfallen Parkplätze. Alle Varianten weisen 23-24 Parkplätze auf. Die Parksituation wird überprüft.

Fazit: Überprüfung der Eingabe

9.) Warum wird die Straße nicht einfach nur mit einem neuen Belag ausgestattet? Kein Neuentwurf!

Die Straße weist strukturelle Schäden auf die mit einer Deckensanierung nicht behoben werden können.

Fazit: der Eingabe kann nicht gefolgt werden

10.) Vor An Steinhaus 6-10 geparkte Autos sollten vom OA kontrolliert werden, diese werden auf dem Gehweg geparkt!

Hier besteht Klärungsbedarf hinsichtlich des Stellplatznachweises im Rahmen der erteilten Baugenehmigung

Fazit: die Eingabe wird geprüft

11.) Gehwegbreite im Bereich Ecke An Steinhaus/Kirchenstraße/Dorfstraße ist nicht ausreichend

Im Kurvenbereich fängt die verkehrsberuhigte Zone an, hier dürfen die Fußgänger den ganzen Verkehrsraum nutzen.

Fazit: der Eingabe wird nicht gefolgt.

12.) Kanaldichtheitsprüfung, wurde bis zu den einzelnen Häusern vom FD 4.2 befahren, Unterlagen sollten hier vorliegen?!

Die Überprüfung der Kanalhausanschlüsse ist Sache des Eigentümers, bei Schäden die nach der Fertigstellung der Straße festgestellt werden, kann eine offene Sanierung in den darauffolgenden 5 Jahren nur im Tunnelbau erfolgen.

Fazit: Aufgabe der Eigentümer

Aufbau nach RStO (Richtlinie für Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen 2012)

Fahrbahn: Tafel 1, Bk 1,0 Zeile 4

- 4 cm Asphaltdecke

- 10 cm Asphalttragschicht

- 20 cm Schottertragschicht (Schotter statt Kies, bessere Standfestigkeit)

- 31 cm Frostschutzschicht

- 65 cm Gesamtaufbau

Gehweg:

- 8 cm Betonsteinpflaster grau

- 4 cm Bettung Splitt-Sand-Gemisch

- 15 cm Drainbetontragschicht

- 18 cm Frostschutzschicht

- 45 cm Gesamtaufbau

Die Einfassung der Gehwege erfolgt mittels Hoch- und Rundbordsteinen.

Parkplätze, Einfahrten: Tafel 3, Bk 1,8, Zeile 7

- 8 cm Betonsteinpflaster anthrazit, grau

- 4 cm Bettung aus Splitt-Sand-Gemisch

- 20 cm Drainbetontragschicht

- 23 cm Frostschutzschicht

- 55 cm Gesamtaufbau

Die Einfassung der Parkplätze erfolgt mittels Rundbordsteinen.

Entwässerung:

Die Oberflächenentwässerung erfolgt in der Fahrbahn in eine Rinne mit entsprechenden Längs- und Quergefälle in Straßenabläufe mit Anschluss an den öffentlichen Kanal.

Beleuchtung:

Es werden neue Maste mit LED Leuchten aufgestellt.

Grünflächen:

Es werden 7 Grünflächen angelegt. An den vorhandenen Baumstandorte werden die Beete vergrößert und mit entsprechender Unterbepflanzung hergestellt. Vor Haus 1A wird ein neues Staudenbeet gebaut.

Die Kostenschätzung der Straßenbaumaßnahme beläuft sich auf ca. 900.000,- €, daraus entstehen KAG-Beiträge in Höhe von ca. 400.000,- €.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Straßenbau:

Kostenschätzung:ca. 400.000,- €

Haushaltsmittel:400.000,- stehen als Ansatz für 2023 zur Verfügung

Kostenstelle:661-1100

Kostenträger:12-541-100

Sachkonto:09110082

Inv.-Nr.:I 541 5714 06

KAG-Einnahmen:ca. 300.000,00 € voraussichtlich in 2024

Gemäß Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in NRW (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge).

Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Höhe von 100 Prozent des von den Beitragspflichtigen insgesamt zu zahlenden umlagefähigen Aufwandes der jeweiligen Straßenausbaumaßnahme.

Die Richtlinie trat am 02.01.2020 in Kraft (für Maßnahmen ab dem 01.01.2018) und tritt am 31.12.2024 außer Kraft.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Durch den Umbau werden Unfallgefahren beseitigt und somit die Verkehrssicherheit erhöht.

 

 

Anlage/n:

Lageplan

Regelquerschnitt

(Altpläne, werden gem. Bürgereingaben und Rücksprache mit den Fraktionen überarbeitet)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Kirchenstraße
  • Heidestraße
  • An Steinhaus
  • Ringstraße
  • Mauerfeldchen
  • Oststraße
  • Grindelstraße

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