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Rodung von städtischem Baumbestand gem. § 4 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Würselen vom 11.10.2002 - Baumschutzsatzung -;
hier: Rodung zweier Hainbuchen auf dem Wanderweg Kreuzplatz/Wolfsfurth


Letzte Beratung
Dienstag, 23. August 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 61 Planungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6278

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Mobilität nimmt zur Kenntnis, dass gemäß § 4 Abs. 9 der Baumschutzsatzung zwei Hainbuchen auf dem Wanderweg Wolfsfurth (hinter Kreuzplatz Haus-Nr. 5) vorzeitig gefällt worden sind.

gez. Nießen, 11.08.2022gez. von Hoegen, 21.07.2022.

BürgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Peikert, 20.07.2022gez. Gasparovic,20.07.2022.

Stellv. Amtsleiterin A 61Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Baubetriebshof A 67 teilt mit, dass die beiden Hainbuchen mit Stammumfängen von 120 und 170 cm vorzeitig gefällt wurden.

Zu dem Zeitpunkt ist durch Wurzelbruch eine Hainbuche in eine nebenstehende Hainbuche gefallen. Dadurch wurde der Wurzelteller der zweiten Hainbuche ebenfalls bereits angehoben, so dass eine sofortige Rodung beider Hainbuchen vorgenommen werden musste.

Des Weiteren wird auf die Stellungnahme des Baubetriebshofes A 67 verwiesen.

Gemäß § 4 Abs. 9 der Baumschutzsatzung heißt es:

Von den Verboten der Absätze 5 bis 7 ausgenommen sind weiterhin unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Personen oder unbewegliche Sachen von bedeutendem Wert, welche von geschützten Bäumen ausgeht oder die zwar nicht von diesen ausgeht, aber nur durch gegen die geschützten Bäume gerichtete Handlungen abgewehrt werden kann. Eine gegenwärtige Gefahr im Sinne des Satzes 1 liegt vor, wenn ein Schaden bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Die vorgenannten unaufschiebbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind der Stadt Würselen unverzüglich anzuzeigen und zu begründen.

Bei Rodungen nach § 4 Abs. 9 sind keine Ersatzpflanzungen vorgesehen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Rodungen und ggfls. Ersatzpflanzungen wurden bzw. werden aus Mitteln des Baubetriebshofes finanziert.

 

 

Anlage/n:

Kurzbeschreibung A 67

Lageplan


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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