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22. August 2018 Hinweise zu verschärften Verfahrensregeln beim Kirchenasyl

Seit dem 1. August 2018 gelten neue Verfahrensregeln beim Kirchenasyl in Dublin-Fällen, die unter bestimmten Bedingungen eine Verlängerung der Überstellungsfrist vorsehen - asyl.net gibt Hinweise.

Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz im Juni 2018 wurde vom BAMF die Vorgehensweise beim Kirchenasyl in Dublin-Verfahren geändert. Die Neuen Verfahrensregeln gelten für alle Kirchenasyle, die ab dem 1. August 2018 begonnen werden.


Die Verfahrensregeln für das Kirchenasyl in Dublin-Fällen wurde nun allerdings erheblich verschärft. Die Überstellungsfrist soll unter bestimmten Umständen auf 18 Monate verlängert werden.

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Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Asylverfahren