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22. Juni 2018 Erlass zur Steuerung des Asylsystems in NRW

Ziel des Erlasses der Landesregierung ist es, die Kommunen zu entlasten, damit sie sich vor allem auf die Integration der Personen, die ein Bleiberecht haben, konzentrieren können.

Der Erlass soll ab dem 1. Juli 2018 umgesetzt werden.

Inhalte:

1. EinführungdesbeschleunigtenAsylverfahrens (§30aAsylG)
2. Umgang mit Asylsuchenden aus Georgien
3. Umgang mit Personen im Dublin-Verfahren
4. Personen mit ungeklärter Bleibeperspektive
5. Personen mit ablehnenden BAMF-Bescheiden
6. AufenthaltszeitenFamilien
7. VulnerablePersonen
8. Sonderfälle

Die Bezirksregierung Arnsberg soll zum Stand der Umsetzung dieses Erlasses zunächst monatlich, beginnend mit dem 15. Juli 2018 (Stand: 30. Juni 2018)  berichten.

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , Asylverfahren , Flüchtlingspolitik