Teilen:

4. Änderungssatzung zur Satzung über die Unterhaltung von Unterkünften zur
vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen und die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte vom
[26.03.2015](si010.asp?YY=2015&MM=03&DD=26 "Sitzungskalender 03/2015 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Dienstag, 13. Dezember 2016 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=3883

Der Rat der Stadt Würselen beschließt die als Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Unterhaltung von Unterkünften zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte vom 26.03.2015 in der als Anlage beigefügten Fassung.

gez. Arno Nelles

gez. Roger Nießen

Bürgermeister

Betreuendes Vorstandsmitglied

gez. Herbert Zierden

gez. Jutta Wittke

Fachdienstleiter

Sachbearbeiterin

gez. ./.

gez. ./.

Stadtkämmerer

Mitzeichnung RPA


Darstellung des Vorgangs:

Um die angemessene Unterbringung von einer großen Familie mit behindertem Kind gewährleisten zu können, wurde die Wohnung, Elchenrather Str. 26, von der SEW angemietet.

Gem. § 5 (1) der Satzung über die Unterhaltung von Unterkünften zur vorrübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte vom 26.03.2015 erhebt die Stadt Würselen für die Benutzung der von ihr zur Verfügung gestellten Unterkünfte Benutzungsgebühren.

Gem. § 6 (1) der Satzung über die Unterhaltung von Unterkünften zur vorrübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte vom 26.03.2015 bilden die Berechnungsgrundlagen für die Höhe der Gebühren entweder die von der Stadt Würselen an den Vermieter zu entrichtende Kaltmiete und die Vorauszahlungen für die Nebenkosten oder aber die der Stadt Würselen entstehenden Unterhaltungs- sowie anfallenden Nebenkosten. Neben dieser Gebühr wird für den Haushaltsstrom eine Strompauschale in Höhe der tatsächlichen Kosten erhoben. Diese Pauschale wird jährlich der allgemeinen Strompreisentwicklung angepasst. Die Kosten werden auf die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze aufgeteilt.

§ 6 (3)der Satzung ist um die o.g., neu in Betrieb genommene Unterkunft wie folgt zu ergänzen:

(3.18)r die Elchenrather Str. 26: 148,33 €. Die Stromkosten werden von den Bewohnern direkt an den Versorger gezahlt.

Anlage/n:

Anlage 4. Änderungssatzung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 13. Dezember 2016Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Vorberatung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Donnerstag, 08. Dezember 2016Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss
Details
Tagesordnung