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Obdachlosenunterkunft Neustraße 40


Letzte Beratung
Dienstag, 26. Juni 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4544

Der Rat der Stadt beschließt:

  1. Die Obdachlosenunterkunft Neustraße 40 zu sanieren und das Gebäude durch Erhöhung des Kniestocks um eine Etage aufzustocken.
  2. Die ehemalige Albert-Schweitzer-Schule, Helleter Felden 75, für die Unterbringung der Obdachlosen während der Sanierungsmaßnahme an der Obdachlosenunterkunft Neustraße 40 zu nutzen.

gez. Arno Nelles

gez. Roger Nießen

Bürgermeister

Betreuendes Vorstandsmitglied

gez. Herbert Zierden

gez. Herbert Zierden

Fachdienstleiter

Sachbearbeiter

gez. ./.

gez. ./.

Stadtkämmerer

Mitzeichnung RPA


 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die Verwaltung hat den Sozial-, Sport- und Kulturausschuss in der Sitzung am 04.07.2017 und dem Rat in der Sitzung am 11.07.2017 vorgeschlagen zu beschießen:

  1. Die Obdachlosenunterkunft Neustraße 40 zu sanieren, das Gebäude um Erhöhung des Kniestocks um eine Etage aufzustocken, sowie einen zweigeschossigen Anbau mit ausgebautem Dachgeschoss zu errichten.

und

  1. Die ehemalige Albert-Schweitzer-Schule, Helleter Feldchen 75, für eine dauerhafte Unterbringung von Asylbewerbern umzubauen.

Der Rat hat den ersten Teil des Beschlussentwurfes abgesetzt, den zweiten jedoch wie vorgeschlagen beschlossen.

In der Darstellung des Vorgangs hatte die Verwaltung dargestellt, dass sich die Obdachlosenunterkunft Neustraße 40 in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet. Insbesondere das Dach bedarf einer kompletten Erneuerung. Derzeit bietet das Gebäude, bei voller Belegung, im Wesentlichen in Zweibettzimmern Platz für 40 Personen. Da die, Erneuerung des Daches ohnehin unumgänglich ist, bietet es sich an, das Gebäude durch Erhöhung des Kniestocks (statische Probleme bestehen nicht) um eine Etage aufzustocken und gleichzeitig eine Grundsanierung des Bestandes vorzunehme. Durch die Aufstockung des Kniestocks soll Raum für kleine Wohneinheiten, die mit nur einer Person belegt werden, geschaffen werden. Das eröffnet die Möglichkeit (finanziert über den Landschaftsverband), eine qualifizierte Betreuung nach § 67 SGB XII mit qualifizierten Trägern im Rahmen der ambulanten Hilfe einzurichten. Mit Trägern wurden bereits diesbezügliche Gespräche geführt.

Da derart umfangreiche Sanierungsmaßnahmen bei der derzeitigen und perspektivisch zu erwartenden Belegung nicht möglich sindn wurde vorgeschlagen, einen zweigeschossigen Anbau mit Ausgebauten Dachgeschoss neben der sanierungsbedürftigen Einrichtung zu errichten. In der Sanierungs- und Aufstockungsphase des bestehenden Gebäudes sollten dann die Bewohner in den Anbau umsiedeln. Nach Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme sollten die nicht für die Unterbringung von Obdachlosen benötigen Räume als Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden.

Der Rat hat zwar die Notwendigkeit der Sanierung der Obdachlosenunterkunft anerkannt, jedoch die Beteiligung der Anwohner und die Berücksichtigung derer Interessen als nicht ausreichend angesehen.

Die Verwaltung hat dann eine Anwohnerversammlung einberufen und die Gesamtsituation mit diesen besprochen. Als einvernehmliches Ergebnis konnte festgehalten werden, dass die Anwohner mit der Sanierung und Aufstockung der Obdachlosenunterkunft einverstanden sind. Dabei war es den Anwohnern wichtig, dass die Anzahl der Obdachlosen, die dort untergebracht werden, nicht steigen soll. Es wurde von insgesamt 40 Personen ausgegangen. Die Anwohner lehnten die Unterbringung von Asylbewerbern im Umfeld der Neustraße ab. Es wurde befürchtet, dass eine hohe Zahl von Obdachlosen und Asylbewerbern zu Konflikten führen und die Konzentrierung r das Wohngebiet eine zu hohe Belastung darstellen würde. Mit einer späteren Nutzung des Neubaus als Sozialwohnungen konnten sich die Anwohner einverstanden erklären, sahen jedoch die Enge des Grundstückes als Problem an.

Zwischenzeitlich ist die Anzahl der Asylbewerber deutlich zurückgegangen. Dies eröffnet die Möglichkeit, die zur Unterbringung von Asylbewerbern frisch sanierte ehemalige Albert-Schweitzer-Schule, Helleter Felchen 75, für die vorübergehende Unterbringung der Obdachlosen während der Sanierungsarbeiten am Gebäude Neustraße 40 zu nutzen. Auf den Bau eines zusätzlichen Gebäudes könnte dann verzichtet werden, zumal eine bauplanungsrechtliche Überprüfung zum Ergebnis hatte, dass Teile des Grundstückes Außenbereich sind und daher kaum Flächen für ein solches zusätzliches Gebäude zur Verfügung stehen.

Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten in der Neustraße würde das Gebäude Helleter Felchen 75 für die Unterbringung für Asylbewerber frei.

Die Pläne der Sanierungsmaßnahme sind als Anlage beigefügt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

r die Sanierung der Obdachlosenunterkunft Neustraße stehen im Haushalten bei I 315 100 301, in 2018 791.000,- € und in 2019 619.000,- € zur Verfügung.

 

 

Anlage/n:

NeubauNeustrasse25042017


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Neustraße
  • Helleter Feldchen

Beratungsfolge

Dienstag, 26. Juni 2018Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat
Entscheidung
zurückgezogen
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Tagesordnung
Auszug

Dienstag, 05. Juni 2018Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses

Ausschuß
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss
Details
Tagesordnung