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6. Änderungssatzung zur Satzung über die Unterhaltung von Unterkünften zur
vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen und die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte vom
[26.03.2015](si010.asp?YY=2015&MM=03&DD=26 "Sitzungskalender 03/2015 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Dienstag, 06. November 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4701

Der Rat der Stadt Würselen beschließt die als Anlage beigefügte 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Unterhaltung von Unterkünften zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte vom 26.03.2015 in der als Anlage beigefügten Fassung.

gez. Arno Nelles

gez. Roger Nießen

Bürgermeister

Betreuendes Vorstandsmitglied

gez. Herbert Zierden

gez. Jutta Wittke

Fachdienstleiter

Sachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Aufgrund der jeweils veränderten Kostensituationssen die Benutzungsgebühren wie folgt entsprechend angepasst werden.

Artikel I

§ 6 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt angepasst:

(3.1) Für die Hauptstraße 79

286,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 22,00 € pro Person erhoben.

(3.2) Für die Kaiserstraße 114 - 118

121,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 21,00 € pro Person erhoben.

(3.3) Für die Kreuzstraße 45

59,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 20,00 € pro Person erhoben.

(3.4) Für die Neustraße 40

137,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 30,00 € pro Person erhoben.

(3.5) Für die Schulstraße 4

288,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 31,50 € pro Person erhoben.

(3.6) Für die Talstraße 11

233,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 21,00 € pro Person erhoben.

(3.7) Für die Tittelsstraße 48

180,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 20,00 € pro Person erhoben.

(3.8) Für das Helleter Feldchen 75

74,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 30,00 € pro Person erhoben.

(3.9) Für die Pleyer Straße 4a

79,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 20,00 € pro Person erhoben.

(3.10) Für die Feldstraße 132

48,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 20,00 € pro Person erhoben.

(3.11) Für die Pleyer Straße 20

45,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 20,00 € pro Person erhoben.

(3.12) Für die Neuhauser Straße 75

78,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 26,50 € pro Person erhoben.

(3.13) Für die St.-Jobser-Straße 31

163,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 22,00 € pro Person erhoben.

(3.14) Für die Balbinastraße 5

117,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 20,00 € pro Person erhoben.

(3.15) Für die Lehnstraße 8

71,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 25,00 € pro Person erhoben.

(3.16) Für die Elchenrather Straße 26

148,33 € pro Person. Diese Gebühr sowie die Stromkosten werden von den Bewohnern direkt an den Hauseigentümer bzw. Versorger gezahlt.

(3.17) Für die Morsbacher Straße 32 b

234,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 20,00 € pro Person erhoben.

(3.18) Für An Steinhaus 16

171,00 € pro Person. Daneben wird für den Haushaltsstrom derzeit eine Strompauschale in Höhe von monatlich 30,00 € pro Person erhoben.

 

 

 

 

Anlage/n:

6. Änderungssatzung

Bestätigungsvermerk 6. Änderungssatzung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Hauptstraße
  • Kreuzstraße
  • Lehnstraße
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  • Tittelsstraße
  • Pleyer Straße
  • An Steinhaus
  • Helleter Feldchen
  • Talstraße
  • Neuhauser Straße
  • Schulstraße
  • Morsbacher Straße
  • Kaiserstraße
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Beratungsfolge

Dienstag, 06. November 2018Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat

Donnerstag, 27. September 2018Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses

Ausschuß
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss
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