Beschulung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler
hier: Übergänge in die Regelschulen zum Schuljahr 2018/2019
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 22. Februar 2018 (öffentlich)
- Federführend
- Fachdienst 3.3
- Originaldokument
- http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4383
Der Bildungsausschuss beauftragt die Verwaltung mit den Schulleitungen und der Bezirksregierung Köln Lösungsmöglichkeiten zur Sicherstellung der Übergänge neuzugewanderter Schüler/innen zum Schuljahr 2018/2019 abzustimmen.
Dabei sind alle Möglichkeiten zur Sicherung der weiteren Beschulung, einschließlich der Option einer Mehrklassenbildung an der Gesamtschule, in Betracht zu ziehen.
gez. Arno Nelles |
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gez. Roger Nießen |
Bürgermeister |
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Betreuendes Vorstandsmitglied |
gez. Herbert Zierden |
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gez. Anne Bläsius |
Fachdienstleiter |
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Sachbearbeiterin |
Darstellung des Vorgangs:
Mit Schreiben vom 04.01.2018 fordert die Bezirksregierung Köln die Schulträger auf bis zum 15.03.2018 die örtliche Situation der zum Schuljahr 2018/2019 anstehenden Übergänge neu zugewanderter und neu zugereister Schüler/innen aus Sprachfördergruppen (auch Vorbereitungsklassen oder Integrationsklassen genannt) in das Regelsystem mitzuteilen. Die Bezirksregierung geht davon aus, dass die Aufnahme der Schüler/innen für einige Schulen eine Herausforderung bezüglich der vorhandenen Schulplätze und Räumlichkeiten darstellen wird; zumal regelmäßig auch Schüler/innen aufgrund eines Schulformwechsels weitere Plätze nachfragen. Nach dem Ergebnis der bisherigen Abfragen bei den Schulen geht die Bezirksregierung von der Annahme aus, dass der Mehrbedarf auch durch Mehrklassen gedeckt werden muss. Für die Einrichtung von Mehrklassen gelten die allgemeinen Regelungen der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW.
Die Beschulung neu zugewanderter Schüler/innen ist im Runderlass Unterricht für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 28.06.2016 (ABI. NRW. 07-08/16) geregelt. Neu zugewandert im Sinne dieses Erlasses sind Schüler/innen und Schüler,
- die erstmals eine deutsche Schule besuchen und noch nicht über die notwendigen Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht zu folgen, oder
- die bei einem Wechsel der Schulstufe (von der Primarstufe zur Sekundarstufe I oder von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe 11) oder der Schule aufgrund ihrer kurzen Verweildauer in der abgebenden Schule die notwendigen Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend haben erwerben können.
Alle neu zugewanderten Schüler/innen sind vom Zeitpunkt der Aufnahme an Schüler/innen der aufnehmenden Schule. Sie werden dort in der Regel in einer Klasse der ihrem Alter entsprechenden Jahrgangsstufe und nach deren Stundentafel unterrichtet (Regelklasse). Das Erlernen der deutschen Sprache ist für neu zugewanderte Schüler/innen ein zentrales Ziel, damit sie sich am Unterricht möglichst bald und möglichst umfassend beteiligen können. Schüler/innen, deren Kenntnisse in der deutschen Sprache eine erfolgreiche Teilnahme am gesamten Unterricht nach der Stundentafel noch nicht ermöglichen, erhalten eine intensive und individuelle Förderung in der deutschen Sprache nach folgenden Maßgaben. Die Förderung in der deutschen Sprache kann in innerer und in äußerer Differenzierung durchgeführt werden. Die Schule entscheidet auf der Basis von entwicklungspsychologischen und pädagogischen Gesichtspunkten sowie den Förderbedarfen in der deutschen Sprache über den individuellen Stundenplan einer Schülerin oder eines Schülers. Die Förderung in der deutschen Sprache in äußerer Differenzierung erfolgt in einer eigenen Lerngruppe (Sprachfördergruppe), die auch jahrgangsübergreifend gebildet werden kann. Der Unterricht in der Sprachfördergruppe umfasst in der Regel 10 bis 12 Wochenstunden. In der übrigen Zeit nehmen die Schüler/innen am stundenplangemäßen Unterricht ihrer Klasse teil.
Nach der Zielsetzung des o.g Runderlasses soll die Verweildauer in einer Sprachförderguppe in der Regel einen Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten. Die Klassenkonferenz entscheidet unter Hinzuziehung der Lehrkräfte, die die individuelle Deutschförderung durchführen, über die Verweildauer und berücksichtigt dabei den individuellen Lernfortschritt der Schüler/innen.
Zur Sicherstellung der Beschulung der neuzugewanderten Schüler/innen sind in Absprache mit der Schulaufsicht in den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018 insgesamt 3 Sprachfördergruppen im Bereich der Sekundarstufe I eingerichtet worden.
- Einrichtung einer „Internationalen Klasse“ am Gymnasium zum 01.04.2016
- Einrichtung einer „Vorbereitungsklasse“ an der Realschule zum 01.09.2016
- Einrichtung einer 2. „Internationalen Klasse“ am Gymnasium zum 01.08.2017
Herr Mertens, zuständiger Schulrat für die Beschulung neu zugewanderter Schüler/innen, hat auf Wunsch des Bildungsausschuss in der Sitzung am 06.12.2016 (VO/16/0308) über den Sachstand und die Vorgehensweise in der Städteregion Aachen informiert.
Die Verpflichtung die Übergänge zu anderen Schulformen/ Schulen zu gestalten und zu sichern liegt bei den abgebenden Schulen. Gleichzeitig hat auch der Schulträger den Auftrag, das örtliche Schulangebot bedarfsgerecht zu gestalten.
Zur Vorbereitung und Sicherstellung der Übergänge zum kommenden Schuljahresbeginn sind im Januar 2018 schulträgerseitig Gespräche mit dem Gymnasium, der Realschule und der Gesamtschule geführt worden. Ziel der Gespräche ist die Klärung der Schulplatzbedarfe, die sich aus der Zuordnung zu einem passenden Bildungsgang auf der Grundlage der Entscheidungen der Klassenkonferenzen der jetzigen Sprachförderklassen, ergeben. Die aufnehmenden Schulen entscheiden dann über die Eingliederung in die Klassen des jeweiligen Jahrgangs; eine zusätzliche Klassenbildung mit ausschließlich neu zugewanderten Schüler/innen erfolgt nicht.
Im aktuellen Schuljahr 2017//2018 besuchen insgesamt 49 Schüler/innen die Internationalen Klassen des Gymnasium (32 Schüler/innen) bzw. die Vorbereitungsklasse der Realschule (17 Schüler/innen).
Unter der Voraussetzung, dass die zum Schulhalbjahr abgegebene Empfehlung zum Bildungsgang zum Schuljahrsende bestätigt wird, wechseln insgesamt 28 Schüler/innen (18 Schüler/innen am Gymnasium/ 10 an der Realschule) aus den jetzigen Sprachfördergruppen in Regelbeschulung.
Voraussichtliche Übergänge aus den „Internationalen Klassen“ des Gymnasiums:
Insgesamt 18 Schüler/innen wechseln zum kommenden Schuljahr 2018/2019 in die Regelbeschulung.Davon können voraussichtlich 3 Schüler/innen die Schullaufbahn am Gymnasium fortsetzen. Auf der Basis der jetzigen Empfehlungen wird für 3 Schüler/innen der jetzigen Jahrgangsstufe 8 der Wechsel zur Realschule Würselen in Jahrgang 9 empfohlen. Für 2 Schüler/innen ist der Wechsel zur Förderschule geplant. Für 10 Schüler/innen kommen aufgrund der prognostisch zu erwartenden Empfehlungen zum Bildungsgang Wechsel zu Haupt-, Real- und Gesamtschulen in Betracht. Für 1 Schüler/in ist der Schulformwechsel mit Wiederholung der Jahrgangsstufe 6 geplant. Für 4 Schüler/innen ist im Übergang die Fortsetzung in Jahrgangsstufe 7 zu erwarten. Mit insgesamt 6 Schüler/innen stehen die überwiegenden Wechsel von der aktuellen Jahrgangsstufe 7 zu Jahrgang 8 im Schuljahr 2018/2019 an.
Voraussichtliche Übergänge aus der „Vorbereitungsklasse“ der Realschule:
Insgesamt 9 Schüler/innen wechseln zum Schuljahr 2018/2019 ins Regelschulsystem.5 Schüler/innen der Vorbereitungsklasse wechseln voraussichtlich in die Regelklassen der Jahrgänge 9 und 10 der Realschule und können damit die Schullaufbahn ohne Schulwechsel fortsetzen. Für 3 Schüler/innen der Realschule, für die voraussichtlich eine Klassenwiederholung der Jahrgangsstufe 8 empfohlen wird, ergibt sich die Notwendigkeit des Schulwechsels aus dem auslaufenden Status der Realschule. Für 1 Schüler/in wird der Wechsel zu einem Berufskolleg empfohlen.
Insgesamt 8 Schüler/innen können voraussichtlich im Anschluss an die Förderung in den Sprachfördergruppen die Schullaufbahn an ihren jetzigen Schulen fortsetzen. Für 19 Schüler/ innen (15 Gymnasium/ 4 Realschule) ist ein Wechsel der Schulform notwendig.
Für die insgesamt 5 Schüler/innen der Jahrgangstufen 6 und 7, bisher am Gymnasium, werden individuelle Lösungsmöglichen mit aufnehmenden Schulen erarbeitet, um die Eltern entsprechend beraten zu können. Für 3 Schüler/innen des Gymnasiums, die zukünftig die Jahrgangstufe 9 besuchen, steht der Wechsel zur Realschule Würselen als Lösungsmöglichkeit zur Wahl.
Zusammengefasst werden voraussichtlich für die verschiedenen Jahrgangsstufen/ Schulformen die folgenden Schulplatzbedarfe zur Sicherstellung der Übergänge notwendig:
voraussichtl. Empfehlung zur Schulform: |
Schüler/ innen insge- samt |
Schuljahr 2018/2019 |
|||
Jahrgangs- stufe 6 |
Jahrgangs- stufe 7 |
Jahrgangs- stufe 8 |
Jahrgangs- Stufe 9 |
||
Hauptschule/ Realschule/ Gesamtschule |
7 |
1 |
1 |
5 |
|
Realschule/ Gymnasium/ Gesamtschule |
9 |
|
2 |
4 |
3 |
Förderschule |
2 |
|
|
1 |
1 |
Berufskolleg |
1 |
|
|
|
1 |
Schüler/innen mit Schulformwechsel insgesamt |
19 |
1 |
3 |
10 |
5 |
Die Tabelle zeigt, dass sich insbesondere im Übergang zur Jahrgangsstufe 8 erhöhte Bedarfe zu Sicherstellung der notwendigen Schulplätze ergeben. Da die Gesamtschule zum Schuljahresbeginn 2018/2019 als aufnehmende Schule bis Jahrgangsstufe 8 in Frage kommt, wurde die aus den Übergängen der Sprachfördergruppen resultierende Bedarfssituation mit der Schulleitung der Gesamtschule mit folgenden Aspekten besprochen:
- Für die Schüler/innen der Jahrgangsstufen 6 und 7 suchen die abgebenden Schulen individuelle Einzelfalllösungen im Gespräch mit zur Wahl stehenden aufnehmenden Schulen.
- Um für die höhere Anzahl der Schüler/innen im Übergang zur Jahrgangsstufe 8 Schulplätze anbieten zu können, sind nach Auffassung der Verwaltung grundsätzlich 2 Lösungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen:
- Aufnahme der Schüler/innen bis zur Obergrenze der geltenden Bandbreite (26- 30 Schüler/innen)
- Bildung einer Mehrklasse in der Jahrgangsstufe 8
Seitens der Schulleitung der Gesamtschule wird die Mehrklassenbildung aus pädagogischen Gründen kritisch gesehen, da dies u.a. für die bestehenden Klassen der zukünftigen Jahrgangsstufe 8 die Auflösung des Klassenverbandes bedeutet. Den Eltern ist aufgrund der bestehenden räumlichen Umstände für die Jahrgangsstufe 8 der Fortbestand der Klassenverbände für das kommende Schuljahr schulseitig zugesichert worden. Die Gesamtschule befürwortet demgegenüber die Aufnahme der Schüler/innen bis zur zulässigen Obergrenze zur Klassenbildung von 30 Schüler/innen. Ausgehend von der jetzigen Schülerzahl in der Jahrgangsstufe 7 könnten – soweit keine sonstigen Wechsel stattfinden – voraussichtlich 5 Schüler/innen aufgenommen werden. Für alle weiteren Schüler/innen im Übergang zur Jahrgangsstufe 8 müssten damit Lösungen in den Schulen der Nachbarkommunen gefunden werden. Da auch in den Nachbarkommunen die Übergange der neuzugewanderten Schüler/innen anstehen, wird die Möglichkeiten freie Schulplätze zu finden, zumindest als schwierig eingeschätzt.
Verwaltungsseitig wird die unter 2. beschriebene Lösung der Mehrklassenbildung in der Jahrgangsstufe 8 der Gesamtschule favorisiert, da nach den geltenden Regelungen zur Klassenbildung an Gesamtschulen auch bei vier parallelen Klassen die Bandbreite von 26 bis 30 Schüler/innen pro Klasse gilt und die Gesamtschule nach aktueller Schülerzahl der jetzigen Jahrgangsstufe 7 voraussichtlich max. 5 Schüler/innen aufnehmen könnte. Damit würde die Gesamtschule in allen vier Klassen der Jahrgangsstufe 8 die maximale Klassenstärke von 30 Schüler/innen erreichen. Eine Klassenbildung an der Obergrenze ist zudem wegen der eingerichteten Klassen des Gemeinsamen Lernens an der Gesamtschule kritisch zu bewerten (vgl. auch VO/18/0041 der heutigen Sitzung).
Da die Gesamtschule in der Übergangslösung zum Schuljahr 2018/2019 bis zur Fertigstellung des Neubaus für die Jahrgangsstufe 8 freiwerdende Räumlichkeiten im Realschulgebäude nutzt, wäre mit dem dort vorhandenen Raumprogramm die Bildung einer Mehrklasse grundsätzlich machbar.
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:
Die Beschulung neuzugewanderter Schüler und Schülerinnen wird am Wohnort sichergestellt.
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