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Situation der Asylbewerber in Würselen


Letzte Beratung
Donnerstag, 05. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5063

gez. Arno Nelles

gez. Roger Nießen

Bürgermeister

Betreuendes Vorstandsmitglied

gez. Svenja Willike

gez. Stefan Kellenter

Stellv. Fachdienstleiterin

Sachbearbeiter

gez. ./.

gez. ./.

Stadtkämmerer

Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Die seit 2016 anhaltende, bundesweit rückläufige Entwicklung der Asylantragszahlen spiegelt sich unverändert in der Zuweisungsquote der Stadt Würselen wieder. So wurden von Januar bis Juli 2019 insgesamt 16 Asylbewerber/innen zugewiesen (Nationalitäten: Angola, Aserbaidschan, Eritrea, Guinea, Syrien, Türkei). Im Vergleichszeitraum des vergangenen Jahres wurden 22 Personen zugewiesen.

Mit Stand vom 13.08.2019 leben in Würselen 119 Flüchtlinge, die sich im laufenden Asylverfahren befinden (Aufenthaltsgestattung) und 125 geduldete (Aussetzung der Abschiebung). Laut Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg vom 11.08.2019 hat die Stadt Würselen derzeit eine Aufnahmeverpflichtung nach den §§ 1, 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz von insgesamt 153 Flüchtlingen. Im Verhältnis zu den Aufnahmeverpflichtungen der übrigen 395 Städte und Gemeinden in NRW liegt die Erfüllungsquote bei aktuell 94,39 % (-9 Personen; vgl. Anlage „Verteilstatistik“). Von 18 der in Würselen lebenden Flüchtlingen wurde der Asylantrag im laufenden Kalenderjahr (bis 07/2019) abgelehnt. Lediglich 2 der zugewiesenen Flüchtlinge erhielten im gleichen Zeitraum einen Aufenthaltstitel. Dies schlägt sich in sinkenden Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz nieder, dar den Personenkreis, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, die Zahlungsverpflichtung des Landes für die monatliche, pauschalierte Landeszuweisung drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht endet. Darüber hinaus finden diese Personen keine Berücksichtigung in der Verteilstatistik der Bezirksregierung.

hrend im Januar 2019 noch 134 Personen abrechnungsrelevant waren (Landeszuweisung 01/2019: 116.044,00 €), konnte für den Monat Juli 2019 nur noch für 116 Personen eine pauschale Kostenerstattung bei der Bezirksregierung beantragt werden (Landeszuweisung 07/2019: 100.456,00 €). Für Personen, die aufgrund von Einkommen oder Vermögen keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können die Gemeinden keine Kostenpauschale generieren.

Von den 244 Flüchtlingen, die dem Grunde nach einen Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, leben derzeit 103 Personen in städtischen Übergangsheimen. Neben den angemieteten Wohnungen des Objekts "Kaiserstraße 114 -118" betreibt die Stadtverwaltung Würselen 12 weitere Übergangsunterkünfte. Die meisten dieser Objekte haben einen wohnungsähnlichen Charakter und werden von Familien bewohnt, von denen die überwiegende Anzahl über einen Aufenthaltstitel verfügen. Mit Unterstützung der beiden städtischen Sozialbetreuer sowie der Ehrenamtler (insbes. Förderkreis Asyl e.V.) gelingt es einigen Flüchtlingen, Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt anzumieten. Zum 01.08.2019 konnten bspw. zwei vierköpfige Familien und mehrere männliche Einzelpersonen aus den städtischen Unterkünften ausziehen.

Im Rahmen der voraussichtlichen Bebauung des Singergeländes müssen die Objekte Kaiserstraße 114 - 118 aufgegeben werden. Bezüglich des Zeitpunkts der Aufgabe steht die SEW als Eigentümer in engem Austausch mit dem Sozialamt. Nach heutigem Stand ist geplant, die dort lebenden Familien - derzeit sind es 4 - in der Unterkunft „Helleter Feldchen“ unterzubringen und den verbleibenden männlichen Einzelpersonen eine Unterbringung in den städtischen Unterkünften "St.-Jobser-Str. 31" und "Hauptstr. 79" zu ermöglichen.

Nachdem in der Mitteilungsvorlage des letzten Sozial,- Sport- und Kulturausschusses Integrationsindikatoren der in Würselen lebenden, volljährigen Asylbewerber am Beispiel der Unterkünfte „St.-Jobser-Straße 31“ und „Hauptstraße 79“ aufgezeigt wurden, wird nachfolgend anhand der gebotenen Möglichkeiten der Weiterbildung und der Eingliederung in den Arbeitsmarkt die Situation der weiblichen Asylbewerberinnen beleuchtet*:

Von den rund 40 erwachsenen Flüchtlingen besuchen 8 Frauen aufgrund ihrer eigenen Integrationsbemühungen und der Empfehlungen der beiden Sozialbetreuer des Sozialamts Integrationskurse. Weitere 4 Personen absolvieren eine Berufsausbildung, 2 gehen einer Erwerbstätigkeit nach. 12 Frauen betreuen Kleinkinder (U 3). Einige dieser Frauen nutzen das von der Stadt Würselen initiierte Angebot „StartUp“. Hierbei handelt es sich um ein niederschwelliges Angebot für Zuflucht suchende Frauen, die noch keinen Kitaplatz haben. An dieser Stelle sei gesagt, dass lt. Angabe der hiesigen Kindergärten der Anteil der Kinder aus Flüchtlingsfamilien in Würselen rund 4 % (53 Kinder) beträgt.

Insbesondere älteren Frauen mit geringen formalen Bildungsqualifikationen scheinen Integrationsbemühungen vergleichsweise schwer zu fallen. Dies gilt auch für Personen, die durch gesundheitliche Probleme beeinträchtigt sind. Der Spracherwerb als Integrationsindikator ist allgemein sehr personenabhängig.

*Die Daten wurden anhand einer Abfrage der zuständigen Sachbearbeiter/innen und Sozialbetreuer evaluiert. Geringfügige Abweichungen sind möglich.

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage Verteilstatistik 11.08.2019.pdf


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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