Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Integrationsrat am 13.09.2020] gemäß § 6 Abs. 2 der Wahlordnung für die Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Würselen
Der Wahlausschuss beschließt die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf der Niederschrift zur Integrationsratswahl 2020 in der Stadt Würselen.
Arno Nelles| 21.07.2020gez. Klar | 17.07.2020
WahlleiterSachbearbeiter
Darstellung des Vorgangs:
Gegenstand der Beratung und Entscheidung ist der als Anlage beigefügte Entwurf der Niederschrift.
Bei der Prüfung des Wahlvorschlags ist aufgefallen, dass die Zustimmungserklärung für die vorgeschlagenen Personen
-De Bie, Michael
-Türkyilmaz, Özgür
fehlen.
In einem Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung schriftlich erteilt hat (§15 Abs. 3 KWahlG NRW).
Damit ist der Wahlvorschlag der beiden zuvor genannten Personen nicht zulassungsfähig. Die Personen werden von der Liste gestrichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Entwurf der Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Würselen zur Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Integrationsratswahl am 13.09.2020
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 30. Juli 2020Sitzung des Wahlausschusses