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Dringlichkeitsentscheidung: Änderung der Wahlordnung für die Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Würselen vom 21.02.2014


Letzte Beratung
Dienstag, 06. Oktober 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 1.1
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5370

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW wird folgender Beschluss gefasst:

Änderung vom 22.07.2020 zur Wahlordnung für die Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Würselen vom 21.04.2014.

Gez.: Nellesgez.: H. Carduck

(Bürgermeister)(Stadtverordneter)

Gez: Klar

(Sachbearbeiter)

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Im Wege einer Dringlichkeit ist die Wahlordnung für die Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Würselen vom 21.04.2014 zu ändern.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem festen Termin der Wahl zum Integrationsrat am 13.09.2020 und den zwingend vorher durchzuführenden Veröffentlichungen. Die Ratssitzung am 01.09.2020 ist zu spät, da die vorgeschriebenen Veröffentlichungen der Wahlvorschläge bereits mit dem Amtsblatt am 03.08.2020 erfolgt.

Insbesondere die Änderung des § 10 Abs. 13 der Wahlordnung für die Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Würselen vom 21.04.2014 ist aus Sicht des Wahlamtes der Stadt Würselen zwingend anzupassen.

Bislang war es vorgesehen, dass in der Veröffentlichung der Wahlvorschläge auch die Wohnadresse der Bewerber angegeben wird. So ist es auch noch in der städtischen Wahlordnung. Zum Schutze der Bewerber ist nun im Kommunalwahlrecht vorgesehen, dass nur noch die E-Mailadresse oder das Postfach angegeben werden. Diese Anpassung greift nicht automatisch auf den Integrationsrat durch, solle aus Sicht des Wahlamtes jedoch analog Anwendung finden.

Die Änderung der Datumsangabe zur Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss aus § 10 Abs. 12 der Wahlordnung für die Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Würselen vom 21.04.2014 ist eine redaktionelle Änderung und dient der Möglichkeit der Angleichung zwischen Zulassung der Wahlvorschläge zum Integrationsrat und der allgemeinen Kommunalwahl.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Keine

 

 

Anlage/n:

Änderung der Wahlordnung für die Wahl der Migrantenvertreter/innen im Integrationsrat der Stadt Würselen vom 21.04.2014


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 06. Oktober 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Dienstag, 01. September 2020Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat
Entscheidung
zurückgestellt
Details
Tagesordnung
Auszug